Als Reaktion auf diese Trends hat die Landesregierung heute eine grundlegende Novellierung des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Bereits zum Start des Beteiligungsverfahrens im Sommer hatte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz erklärt: âGut ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer sind die Schlüsselfiguren für den Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler. Daher ist es folgerichtig, ihre Ausbildung an die neuen Anforderungen anzupassen. Damit geben wir ihnen das notwendige Rüstzeug an die Hand, um den Herausforderungen des Lehrerberufs auch in Zukunft gerecht zu werden.â Mit der Befassung des Landtags sei ein wichtiges Ziel auf dem Weg zur Modernisierung der Lehrkräfteausbildung erreicht, zeigte sich Lorz erfreut. Praxisortientierung deutlicher in den Vordergrund rücken Das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz regelt die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften. Es beinhaltet den Erwerb von Lehramtsbefähigungen und die Voraussetzungen der dafür abzulegenden Staatsprüfungen. Durch die Novellierung werden sowohl aktuelle Anforderungen wie Inklusion und Digitalisierung verbindlicher Bestandteil aller drei Phasen der Lehrkräftebildung â vom Studium, über den Vorbereitungsdienst bis hin zur Fortbildung â als auch die Standards der Kultusministerkonferenz sowie der Hessische Referenzrahmen Schulqualität im Gesetz verankert. Um die Praxisorientierung der zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer deutlicher in den Vordergrund zu rücken, wird zudem das in den vergangenen Jahren erprobte Praxissemester flächendeckend eingeführt. âMit der Stärkung der Praxisanteile sorgen wir dafür, dass das an der Universität erworbene Wissen unmittelbar angewendet werden kannâ, betonte der Minister. Bei allen Ãnderungen halte Hessen aber an einer Sache aus gutem Grund fest: der Staatsprüfung. âDenn mit der Ersten und Zweiten Staatsprüfung garantieren wir die Qualität und Einheitlichkeit der hessischen Abschlüsseâ, so Lorz abschlieÃend. |