Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen

Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen

Unternehmen haben nun bis zum 30. September Zeit, über ihre Steuerberater die Schlussabrechnung für die erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen vorzulegen. Das hat heute das Bundeswirtschaftsministerium angekündigt. Es kommt damit einer Forderung auch von Finanzminister Lorz und Wirtschaftsminister Mansoori nach, die sich für eine Fristverlängerung eingesetzt hatten.

 
 
 
 
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