
Arbeitnehmer haben Mitwirkungspflichten, zu denen auch die betriebsärztliche Untersuchung zählen kann. Bei Verstößen gegen diese Pflichten kann die fristlose Kündigung drohen. GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Verstößt...