Diese Woche war in Sachen Vorratsdatenspeicherung einiges los. Hier eine kleine Zusammenfassung inkl. Buch- und Filmtipp für den erweiterten Lockdown. Online-Ausweispflicht: Seehofer möchte in die Novelle des Telekommunikationsgesetz die Pflicht an Telekommunikationsanbieter einbauen, "Identifizierungsmerkmale zu erheben, zu verifizieren und im Einzelfall den Sicherheitsbehörden zur Verfügung zu stellen". Auch bei der Nutzung von Diensten, die von der Telefonnummer unabhängig sind-wie Skype oder Zoom. Im Prinzip also eine verdachtsunabhängige Personen-Vorratsdatenspeicherung. Nicht umsonst kritisiert der CCC, dies sein ein “ beispielloser Angriff auf europäische Werte und das freie Internet”. heise.de Was kann eigentlich der elektronische Personalausweis? Laufen soll die Identifikation auf den Plattformen mit einem Online-Personalausweis. Den gibt es ja schon seit 10 Jahren. Allerdings sind die Nutzerzahlen in Deutschland extrem niedrig, es gibt etwa 2,4-3 Millionen Nutzungen im Jahr, wobei gerade einmal die Hälfte der Ausweisbesitzer:innen die Funktion aktiviert hat. Vielleicht liegt es daran, dass viele gar nicht wissen, was der digitale Ausweis überhaupt kann (oder weil man aufs Bürgeramt muss, um die digitalen Funktionen zu aktivieren). golem.de schreibt dazu: “Hätten Nutzer eine übersichtliche Liste, aus der sich ergäbe, dass sich in den nächsten Monaten oder Jahren richtig viele Behördenbesuche vermeiden lassen, würde man die eigene eID einrichten und sich dafür bereit machen, sie zu nutzen. “ Also das gängige Problem, hatten wir ja gestern schon mit der "Willkommens-SMS". Aber vielleicht hilft es ja die Ausweisapp2 runter zu laden. Urteil des EuGH Weiter geht es nach Estland. Auch bei schwereren Straftaten - wie hier im Beispiel Diebstahl und Gewalt gegenüber Beteiligten des Gerichtsverfahrens, sei ein weitreichender Eingriff in die Grundrechte des Verurteilten nicht gerechtfertigt. Um Zugang auf gespeicherte Daten zu bekommen, reicht eben nicht nur eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft in einem konkreten Fall. Es braucht klare rechtliche Vorgaben. Auch in Deutschland steht ein ebensolches Urteil zur Vorratsdatenspeicherung noch aus. netzpolitik.org Streit um eine klare Gesetzgebung Mit dem EuGH gibt es keine flächendeckenden Speicherpflichten. Grundrechtsverstoß (Privatsphäre). Hier ziehen aber nicht alle Mitgliedslänger mit. Frankreich versucht die Entscheidungen des EuGH zu umgehen und beruft sich dabei auf die eigene Verfassungsidentität. Entscheiden soll jetzt das Verfassungsgericht in Frankreich. Dort wird dann hoffentlich weniger auf die eigene Regierung, als auf transparente EU-Verfahren gehört. Auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung wäre eine gemeinsame europäische Linie wünschenswert. heise.de Filmtipp: Am 25. März erscheint die Doku “Alles ist eins. Außer 0.” und erzählt die Geschichte des Chaos Computer Clubs. Die Macher:innen nutzen dabei Original-Filmmaterial. business-punk.com Buchtipp: Und wer noch nicht genug von Deutscher Hackergeschichte hat, kann sich das Buch “Avantgarde der Computernutzung. Hackerkulturen der Bundesrepublik und DDR” von Julia Gül Erdogan besorgen - ich verspreche euch, ihr werdet die Beschäftigung mit der deutschen Computergeschichte nicht bereuen. Happy Weekend! |