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08. Februar 2017 / Markus Schmitz / 0228 - 77 24 64
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Grillen in öffentlichen Grünflächen ist in Bonn unter Einhaltung bestimmter Vorgaben künftig erlaubt. Das hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag, 2. Februar 2017, mit einer Änderung der Bonner Straßenordnung beschlossen.
Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Bundesstadt Bonn – so die offizielle Bezeichnung der Bonner Straßenordnung (StrO) – untersagt in der geänderten Fassung ausdrücklich nur noch das offene Feuermachen. Das Grillen auch außerhalb von eingerichteten Grillplätzenwird dagegen im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW erlaubt, "soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind".
Insbesondere müssen geeignete Grills verwendet und ein ausreichender Abstand zum Boden eingehalten werden, damit dieser nicht beschädigt und ein Ausbreiten des Grillfeuers verhindert wird. Außerdem dürfen nur die zum Grillen handelsüblichen Brennstoffe verwendet werden. Spiritus oder andere flüssige Grillanzünder sind verboten. Die neue Bestimmung sieht außerdem vor, dass das Grillfeuer ständig zu beaufsichtigen ist sowie beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind vollständig gelöscht werden muss. Darüber hinaus sind die vollständig gelöschte Grillasche und Grillabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Dies gilt für alle städtischen Grünflächen außer auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen, auf Hundefreilaufflächen und in Zieranlagen (Japanischer Garten, Rosengarten, Blindengarten, Deutscher Garten im Freizeitpark Rheinaue). Ausgenommen sind außerdem folgende Flächen: Baumschulwäldchen (Weststadt), Bürgerpark Oberkassel, Park am Ortsteilzentrum Dottendorf, Apfelallee (Venusberg), Am Hölder (Röttgen), Panoramapark (Rüngsdorf), Redoutenpark und Stadtpark (beide Bad Godesberg) und Drachensteinpark (Mehlem).
Auch auf allen Flächen im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und 25 Metern zu Wohngrundstücken sowie unterhalb von und in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen ist das Grillen weiterhin untersagt. Die Universität Bonn hat das Grillen auf ihren Flächen, wie beispielsweise im Hofgarten, an der Poppelsdorfer Allee, am Juridicum oder auf dem Gelände des Poppelsdorfer Schlosses generell verboten.
Die geänderte Straßenordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: presseamt@bonn.de
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Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm
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