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03. April 2017 / Markus Schmitz / 0228 - 77 24 64
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Bonn hat als wachsende Stadt einen steigenden Bedarf an Wohnraum. Um die Wohnflächen- und Baulandaktivierung zu intensivieren, schafft die Stadt jetzt elf weitere Stellen im Planungsdezernat. Dem hat der Rat in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März 2017, zugestimmt. Die unbefristeten Stellen können sowohl intern als auch extern ausgeschrieben werden.
In Bonn werden im Schnitt jährlich circa 850 Wohneinheiten geschaffen – zu wenig um die hohe Nachfrage nach Wohnbauland aber auch nach Bürobauflächen befriedigen zu können. Etwa 600 Wohneinheiten können derzeit pro Jahr genehmigt und gebaut werden, ohne dass ein zeitaufwendiges Bebauungsplanverfahren notwendig ist. Um weitere Baulandreserven zu erschließen, muss erst Planungsrecht geschaffen werden. Derzeit werden pro Jahr durchschnittlich etwa zehn Bebauungsplanverfahren für wohn- und gewerbliche Bauflächen abgeschlossen, die es erlauben, circa 250 weitere Wohneinheiten zu errichten.
Angesichts des hohen Bedarfs ist das Ziel, die Zahl der Bebauungsplanverfahren mindestens zu verdoppeln, so dass künftig Planungsrecht für 500 anstelle von 250 Wohneinheiten pro Jahr geschaffen werden kann. Dies funktioniert nur mit erhöhtem Personaleinsatz der in solche Verfahren eingebundenen Fachämter, insbesondere im Planungsamt und im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation. Nachdem das Amt für Bodenmanagement bereits im vergangenen Jahr personell verstärkt wurde, werden nun weitere elf Stellen in den anderen Fachämtern aufgesattelt.
Die gesamtstädtisch dringend benötigten Effekte dieser Personalverstärkung werden allerdings erst in zwei bis drei Jahren sichtbar werden, da Bebauungsplanverfahren im Schnitt so lange dauern. Hinzu kommt das Baugenehmigungsverfahren, das zügig durchgeführt werden kann, wenn prüffähige Unterlagen vorliegen und nicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen wird.
Die entstehenden Personalkosten sind bereits für die Jahre 2017/2018 in einer Gesamthöhe von 1,17 Millionen sowie 1,19 Euro im Haushaltsplan veranschlagt. Der Rat hat außerdem beschlossen, in vier Jahren zu überprüfen, ob die Maßnahme die gewünschte Wirkung erzielt hat. Dieser Zeitraum wurde mit Blick auf die durchschnittliche Verfahrensdauer gewählt.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: presseamt@bonn.de
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Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm
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