Interview Der brandenburgische Landesinnenminister Michael Stübgen hält eine Verlängerung des Sicherungsgewahrsams im Land für möglich. Der CDU-Politiker sagte am Mittwoch im rbb24 Inforadio, bisher sei die Höchstdauer von vier Tagen in Brandenburg ausreichend gewesen. Mit Blick auf Protestaktionen der Gruppe "Letzte Generation" sagte er, es könne sein, dass er „angesichts direkter Angriffe auf kritische Infrastruktur, das heißt Stromerzeugung, Benzin- und Dieselerzeugung und Flughafen, … dem Landtag eine Novellierung des Brandenburger Polizeigesetzes" vorschlagen wird. "Es ist die Frage, ob unsere Regelung, bis zu vier Tage, etwas verlängert werden kann, um gerade Wiederholungstäter, und darum handelt es sich bei den Aktivisten der 'Letzten Generation', die einen Tag die Autobahn sperren, am nächsten Tag den Flughafen und dann versuchen, die Stromproduktion zum Ausschalten zu bringen, dass man hier möglicherweise mit Sicherungsgewahrsam etwas länger vorangehen kann." Dabei sei es nicht unbedingt sinnvoll, die Höchstdauer auf bis zu 30 Tage zu verlängern wie in Bayern, so Stübgen: "Aber die Möglichkeit zu schaffen, kurzfristiger, bis zu einer Woche hier zu verhindern, dass Wiederholungstäter unterwegs sind." Vom Bundestag erhoffe er zudem eine Konkretisierung des Paragrafen 316b im Strafgesetzbuch. Dort sind die Strafen für die "Störung öffentlicher Betriebe" festgelegt. "Hier ist es so, dass das Gesetz eine besonders schwere Straftat erst dann definiert, wenn Anlagen zerstört oder entfernt werden." Aktivisten erzeugten aber dasselbe Ergebnis, indem sie sich festketteten oder festklebten, dass also die Stromproduktion eingestellt werde oder der Flughafen nicht mehr arbeiten könne. |