auf europäischer Ebene werden Zwangsgutscheine für ausgefallene Reisen diskutiert. Wir halten sie für unfair und setzen uns bei Politikern dafür ein, das geltende Recht nicht auÃer Kraft zu setzen. Denn danach haben Reisende Anspruch auf Erstattung ihres Reisepreises. Auch Sie können unserer Forderung Nachdruck verleihen â indem Sie Ihren Abgeordneten schreiben. Mustertexte stellen wir für Sie bereit. AuÃerdem lesen Sie in diesem Newsletter und auf unserer Internetseite, in welchen Fällen eine Reiserücktrittsversicherung greift und in welchen nicht, dass Sie fürs umweltfreundliche Putzen der Wohnung auch in Corona-Zeiten keine chemischen Keulen brauchen, dass wir einheitlichen europäischen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln wohl einen Schritt näher kommen und wie Einzelhandelsketten zunehmend klassische Bankdienstleistungen anbieten. Freundliche GrüÃe Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |