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| Lieber Herr Do, in diesem und in den vergangenen Jahren sind die Renten kräftig gestiegen. Das freute nicht bloß die Rentner, sondern auch das Finanzamt, denn alle Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Lesen Sie dazu unsere erste Nachricht. Alle aktuellen Neuerungen bei der Rente finden Sie in kompakter Form in unserem "Kleinen Rentenratgeber" (siehe Nachricht zwei). Einbauküche, Markise, Solaranlage und andere Extras unterliegen beim Immobilienkauf nicht der Grunderwerbsteuer. Was dabei zu beachten ist, finden Sie in unserer dritten Nachricht. Wer einen triftigen Grund für seine Kündigung hat, braucht keine Strafe beim Arbeitslosengeld zu befürchten. Das gilt beispielsweise beim Zusammenzug mit dem Lebenspartner. Mehr dazu können Sie unserer vierten Nachricht entnehmen. Beim steuerlichen Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge nimmt es der Fiskus ganz genau. Wie Sie alles richtig machen, steht in Nachricht fünf. | Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Alles, was Sie zur Rente wissen müssen Dieser Renten-Ratgeber gibt Ihnen mit zahlreichen praxiserprobten Beispielen und verständlichen Erläuterungen einen umfassenden Überblick über die aktuelle gesetzliche Rentensituation einschließlich aller Neuerungen durch Flexi-Rente, Renten-Reform und Rentenanpassung zum 1.7.2018. Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre Ansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung! Dadurch erhalten Sie eine Grundlage für die optimale Planung Ihrer Altersvorsorge. sechste, aktualisierte Auflage, Rechtsstand Juli 2018 » Weiterlesen |
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| | | | Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen? Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände, die werthaltig sind, und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen. » Weiterlesen | | | | |
| | | | LSG: Keine Arbeitslosengeldsperre wegen Zusammenzug mit Lebensgefährten Immer wieder geben Arbeitnehmer ihren Job auf, um mit ihrem (Ehe-)Partner an einem neuen Wohnort zusammenzuziehen. Wenn hierdurch Arbeitslosigkeit eintrat, drohte Unverheirateten bisher oft eine Sperrzeit beim ALG I. Durch ein rechtskräftig gewordenes Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 12.12.2017 könnte sich das geändert haben (Az. L 7 AL 36/16). » Weiterlesen | | | | |
| | | | Leben & Ereignisse | | | Rente, Pension und Altersvorsorge Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld. » Weiterlesen |
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