Sondernewsletter 2G-Regel

"… weil Freizeit isch mei Zeit."

 Die 2G-Regel im Restaurant meiZeit (StuBay Freizeitcenter)

Aufgrund der neuen Regelungen ist ab sofort der Zutritt ins Restaurant meiZeit sowie in die Gastrobereiche des StuBay Freizeitcenters (Bistro im Badeparadies, Saunabar im Saunaparadies) ausschließlich mit einem gültigen 2G-Nachweis erlaubt.

 

Zutritt nur mit Nachweis der 2G-Regel –

was bedeutet das?

Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen

 

 IM DETAIL:

• Zutritt ausschließlich mit einem gültigen 2G-Nachweis

Übergangsfrist bis 06.12.21: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich

 • Corona-Tests jeglicher Art (PCR- & Antigen-Tests) sowie Antikörpertests sind als Eintrittsnachweise nicht mehr zulässig

 

 GRÜNER PASS:

Gültigkeit für neun Monate nach der 2. Impfung, danach braucht es eine 3. Dosis für ein gültiges Zertifikat (gültig ab 06.12.21)

 

 KINDER & JUGENDLICHE:

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen

• zwischen 13 und 15 Jahren gilt der Ninja-Pass (Österreich) als 2G-Nachweis

 

 Muss eine medizinische Maske oder

ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden?

Nein

 

 An wen wende ich mich bei Fragen?

Fragen bitte jederzeit am besten per Email an: info@meizeit-stubay.at

 

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Impressum

Stubay Gastronomie GmBH
Restaurant meiZeit
Landesstraße 1 | 6165 Telfes im Stubaital
T +43 (0)676 55 15 354
F +43 (0)5225 62666-88
M info@meizeit-stubay.at
www.meizeit-stubay.at


 

 

 

 

 

Für den Inhalt verantwortlich:
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GF Christoph Karner

Grafik, Text & Layout:
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