PRESSEMITTEILUNG Nr. 20/2022
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Evangelische Kirche im Rheinland will bis 2035 treibhausgasneutral werden |
Landessynode beschließt weitreichende Maßnahmen für den Klimaschutz |
Düsseldorf (20. Januar 2022). Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche sollen bis spätestens 2027 entscheiden, welche ihrer Gebäude sie langfristig benötigen. Diese sollen bis 2035 „treibhausgasneutral ertüchtigt werden“. Das hat die Landessynode heute auf ihrer digitalen Tagung mit großer Mehrheit beschlossen. Die Erderwärmung vollziehe sich deutlich schneller als angenommen. Zugleich blieben die globalen Anstrengungen zur Reduktion von Treibhausgasen weit hinter den Zusagen des Pariser Klimaabkommens zurück, heißt es in dem Beschluss. „Das grundrechtliche Prinzip, dass die Freiheit zukünftiger Generationen nicht durch heutige Unterlassungen elementar eingeschränkt werden darf, nimmt auch uns als Kirchen in die Pflicht.“ Schlüsselfunktion auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität Die Evangelische Kirche im Rheinland geht von einem Bestand von etwa 5560 Gebäuden aus. „Der Gebäudesektor hat eine Schlüsselfunktion auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität“, erklärt Dr. Johann Weusmann, Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland. Auf Grundlage ihrer Gebäudebedarfsplanung sowie ihrer Finanzprognose sollen Kirchengemeinden, Kirchenkreise und die Landeskirche bis spätestens 2027 entscheiden, welche ihrer Gebäude sie langfristig benötigen. Die verbleibenden sollen bis 2035 treibhausgasneutral ertüchtigt werden. Dabei gelte es auch Anliegen des Denkmalschutzes und von der Politik bereitgestellte Förderinstrumente einzubeziehen. Sofortmaßnahmen sollen Treibhausgasemissionen kurzfristig senken Um Treibhausgasemissionen kurzfristig zu senken, verpflichtet die Landessynode alle kirchlichen Ebenen, ihre Heizungen nach landeskirchlichen Standards zu optimieren und auf zertifizierten Öko-Strom umzustellen. Weitere treibhausgasreduzierende Maßnahmen seien bei der Mobilität, Flächennutzung und Beschaffung zu ergreifen sowie durch Investitionen in die Erzeugung regenerativer Energie. Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen Für die „Akzeptanz der Anstrengungen“ sei eine Finanzplanung nötig, die notwendige Investitionskosten, Einsparungen und Refinanzierungen sichtbar mache, heißt es im Beschluss. Standards für die Analyse solle die Kirchenleitung definieren. Gemeinsam mit den ständigen Synodalausschüssen erhält sie den Auftrag, bis zur nächsten Landessynode im Jahr 2023 eine „abgestimmte Strategie für den Prozess hin zur Treibhausgasneutralität bis 2035 einschließlich finanzieller Aspekte“ zur erarbeiten. Dafür sowie für den Aufbau einer Projektstruktur und die Umsetzung verschiedener erster Maßnahmen sollen laut Beschluss für das Haushaltsjahr 2022 aus dem geplanten Überschuss des landeskirchlichen Haushalts drei Millionen Euro bereitgestellt werden. „Starkes Signal nach innen und außen“ Das Thema Schöpfungsverantwortung hat die Landessynode immer wieder beschäftigt. Zu nennen sind etwa der Grundsatzbeschluss „Wirtschaften für das Leben“ aus dem Jahr 2008, das „Integrierte Klimaschutzkonzept“ von 2017 und die Einführung von Klimaschutzmanagerinnen und -managern im Jahr 2019. Trotz beachtlicher Erfolge für den Klimaschutz stelle die Synode selbstkritisch fest, dass „die gemeinsam beschlossenen Klimaziele erheblich verfehlt wurden“. Die beschlossenen Maßnahmen seien „ein starkes Signal nach innen und außen“, erklärt Vizepräsident Dr. Johann Weusmann. Gleichzeitig folgt die Landessynode damit einem Aufruf der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Diese hatte im November 2021 den Beschluss „Die Zeit ist jetzt! – Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ gefasst. Darin bittet sie u. a. alle Gliedkirchen, „eine datenbasierte Roadmap für einen verbindlichen EKD-weiten Prozess zur Klimaneutralität bis 2035 zu erarbeiten“. Beispiele für energiesparende Gebäude der Landeskirche Energetische Sanierung des Gebäudes der ESG Köln Ein Beispiel, wie die Landeskirche den Energiebedarf eines ihrer Gebäude bereits nachhaltig reduziert hat, bietet das Wohnheim der Evangelischen Studierendengemeinde (ESG) Köln. Durch die energetische Sanierung des Gebäudes konnte hier der CO2-Ausstoß bei der Erzeugung von Strom jährlich um 0,532 Tonnen gesenkt werden, bei der Erzeugung von Wärme um 58,951 Tonnen. Einspareffekte wurden vor allem durch Außenbauteile an der Fassade erzielt, aber auch durch Einzelraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Zusätzlich wurde auf dem Dach des Gebäudes eine Photovoltaikanlage installiert und die Fernwärmestation für die Heizung erneuert. Der Fernwärmeverbrauch konnte damit um 88 Prozent gesenkt werden. Neubauprojekte nach Kriterien des nachhaltigen Bauens Erfahrungen im nachhaltigen Bauen hat die rheinische Kirche bereits durch die Errichtung des neuen Verwaltungsgebäudes der Evangelische Jugendbildungsstätte Hackhauser Hof in Solingen. Das zweistöckige Gebäude wird demnächst mit dem Gold-Standard der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) ausgezeichnet. Ebenfalls nach dem Gold-Standard der DGNB wird nun auf dem Grundstück des ehemaligen FFFZ-Tagungshauses in Düsseldorf gebaut. Das Neubauprojekt „Wohnpark 450“ sieht u. a. die Errichtung einer Photovoltaikanlage vor, mit der fast 97.000 Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr produziert werden können. Außerdem soll es eine Wärmepumpenanlage, Wärmerückgewinnung aus Wohnungslüftungen und Ladepunkte für E-Mobilität geben. Es ist zu erwarten, dass der CO2-Ausstoß des Gebäudes dadurch zwei Drittel niedriger wird als bei einem herkömmlichen Gebäude. Jede Kilowattstunde Solarstrom spart Kohlendioxid ein CO2-Einsparpotenziale bieten auch andere Photovoltaikanlagen der Evangelischen Kirche im Rheinland. Allein die beiden Anlagen auf dem Dach des Landeskirchenamts in Düsseldorf sowie auf dem Paul-Schneider-Gymnasium im rheinland-pfälzischen Meisenheim haben im Jahr 2020 zusammen 21,01 Tonnen CO2 eingespart. Beispiele für energetische Sanierungen und nachhaltige Neubauprojekte in Kirchenkreisen und Gemeinden sind hier abrufbar. 5878 Zeichen Stichwort: Landessynode Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die 37 Kirchenkreise entsenden Theologinnen/Theologen und Nicht-Theologinnen/Nicht-Theologen in die Landessynode, die gemeinsam die Kirche leiten. Aktuell sind es 199 Mandate. Die nicht-theologischen Mitglieder stellen dabei die Mehrheit. Dem 15-köpfigen Präsidium der Synode steht der Präses vor. Wenn die Landessynode nicht tagt, führt das Präsidium als Kirchenleitung die Geschäfte. 473 Zeichen Autorin: Simone Becker, simone.becker@ekir.de, Telefon 0211 4562-329 Kontakt: Pressesprecher Jens Peter Iven, jens.iven@ekir.de, Telefon 0211 4562-373 |
Absender: Evangelische Kirche im Rheinland | Das Landeskirchenamt | Stabsstelle Kommunikation und Medien | verantwortlich: Pressesprecher Jens Peter Iven | Hans-Böckler-Straße 7 | 40476 Düsseldorf | Tel: 0211/4562-373 | Fax: 0211/4562-490 | Mobil: 0172/2603373 | www.ekir.de/presse |
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