Erst das Wasser, nun die Hitze – unsere Pferde schauen mich manchmal fragend an, nach dem Motto: „Kannst du uns bitte mal erklären, was hier gerade abgeht?“ 29 Grad tagsüber, vor sieben Tagen noch 8 Grad in der Nacht und die Frage beim abendlichen Abschied: Vielleicht doch eine leichte Decke? Weil #doitride nach unserer Überzeugung auch bedeutet, sich Gedanken zu machen, wie der Pferdekörper funktioniert, möchte ich in diesen heißen Tagen unseren Artikel zum Abkühlen von Pferden allen – naja – wärmstens ans Herz legen. In Sachen Tierschutzgesetz wird in Berlin gegrübelt, was wie geändert werden soll. Eine Novelle steht an. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hat die Überarbeitungsideen vom zuständigen Ministerium, BMEL, erhalten und Stellung bezogen. Man befürchte ein „Bürokratiemonster“, schreibt die FN auf ihrer Homepage. Bei fünf Punkten der 97 Seiten langen Novelle (die man hier im Original nachlesen kann)meldet die FN Bedenken an: Anbindeverbot, Kennzeichnung verendeter oder getöteter Tiere, Onlinehandel und Qualzucht. FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach weist beispielsweise beim Anbinden (dass die Anbindehaltung bei Pferden, Gott sei Dank, lange schon Geschichte ist, dürfte hinlänglich bekannt sein), auf den Teufel im Detail hin, nämlich mögliche Formulierungen in der zugehörigen Durchführungs-Verordnung. Dort könnte das „Wie“ des Anbindens genau definiert werden. „Ob aber ein Pferd beispielsweise ein- oder beidseitig angebunden wird, ist gelebte Praxis und darf nicht gesondert geregelt werden“, erläutert Lauterbach. Wo der Mann Recht hat, hat er Recht. Wollen wir hoffen, dass gesunder Menschenverstand für mehr Tierschutz sorgt, ohne dass uns Pferdeleuten einmal mehr Knüppel zwischen die Beine geschmissen werden. Und, dass den zuständigen Juristen in Berlin nicht zu warm ist! |