Sehr geehrter Herr Do, übers Arbeitszeugnis wird oft gestritten. Der Teufel steckt im Detail - scheinbar marginale Formulierungen können moniert oder eingefordert werden. Diese Tücken verdeutlicht ein Urteil des LAG Düsseldorf. Ausgerechnet eine Anwaltskanzlei wurde von einer Mitarbeiterin verklagt - und unterlag zumindest teilweise. Das Urteil sollte Sie nicht nur wegen der allgemeinen Relevanz von Zeugnisklagen interessieren, sondern auch weil es mögliche Besonderheiten für Anwaltskanzleien betrifft - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |