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| | | | Sehr geehrter Herr Do, gute Nachrichten für Vermieter, schlechte für Mieter. Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung geändert - und das an einem wichtigen Punkt: den Folgen einer nicht angebotenen Ersatzwohnung. Da Eigenbedarf der häufigste Kündigungsgrund für Vermieter und oft deren einzige Möglichkeit ist, den Mietvertrag zu beenden, ist das für die Rechtsberatung elementar. Die BGH-Richter haben außerdem geklärt, wann Mitglieder von Unternehmen kündigen dürfen - mehr zu diesem Grundsatzurteil in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | | |
Mietvertragskündigung: BGH ändert Rechtsprechung bei Eigenbedarf | | Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eigenbedarfskündigungen geändert. Demnach ist eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht schon deshalb unwirksam, weil es der Vermieter unterlassen hat, dem Mieter im selben Haus oder Anwesen eine verfügbare Ersatzwohnung anzubieten. Die BGH-Richter klärten zudem, inwieweit Gesellschafter einer GbR Eigenbedarf geltend machen können. Mehr erfahren | | |
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Arbeitsverträge: Wieviel Befristung ist möglich? | | Gesetzliche Regelungen beschränken die Befristung von Arbeitsverträgen. Durch Tarifverträge und die Bezugnahme hierauf können die Möglichkeiten, Arbeitsverträge zu befristen, aber deutlich ausgeweitet werden. Das BAG hat entschieden, dass eine Höchstdauer von sechs Jahren und die neunmalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags durch Tarifvertrag zulässig sind. Mehr erfahren | | |
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Weisungen bei erheblicher Kindeswohlgefährdung | BGH hat näher bestimmt, unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht Eltern und Dritten Weisungen zum Schutz des Kindes erteilen kann. Demnach können einer sorgeberechtigten Mutter weitreichende Weisungen und Auflagen erteilt werden, wenn dem Kindeswohl erhebliche Gefahren drohen. Im Streitfall war der Lebensgefährte der Mutter wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft. Mehr erfahren | |
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Haftung der GmbH-Gesellschafter im Innenausgleich | Übernehmen Gesellschafter einer GmbH für eine Verbindlichkeit der Gesellschaft Bürgschaften bis zu unterschiedlichen Höchstbeträgen, richtet sich die Höhe des Innenausgleichs grundsätzlich nach dem Verhältnis dieser Höchstbeträge. Das hat der BGH entschieden. Das Ausgleichsverhältnis wird nicht erst mit der Leistung eines Mitbürgen an den Gläubiger begründet. Mehr erfahren | |
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