Sehr geehrter Herr Do, Verflechtungen von Unternehmen sind weit verbreitet. Die Möglichkeit, dass zwischen Gesellschaften eine Organschaft vorliegt, müssen Sie als Berater im Blick haben. Mal sind die Folgen erwünscht - mal nicht: z.B. bei Haftung für Steuerschulden. Besonders bei der Umsatzsteuer können die Folgen weitreichend sein, wie ein aktuelles Urteil zeigt. Der BFH hat die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft und die Risiken bei bestimmten Verträgen verdeutlicht - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |