Sehr geehrter Herr , | als erste Region hat heute die RK Mitte den Bundesbeschluss unverändert für Ihre Mitarbeitenden übernommen. Das RK Info Mitte steht bereits zum Download bereit. Zudem haben auf BK-Ebene sowohl Dienstgeber wie auch Mitarbeiter weitere Informationen zum Beschluss veröffentlicht. Sowohl der aktuelle Dienstgeberbrief wie auch das ak.mas Info stehen zum Download bereit. Auch der Beschlusstext wurde bereits in durchgeschriebener Fassung veröffentlicht. Daraus ergibt sich auch, dass neben den Vergütungserhöhungen u.a. auch eine Verlängerung der Altersteilzeitregelung in Anlage 17a zu den AVR beschlossen wurde. Der bundesweite Tarifabschluss stellt nur den Rahmen für die Verhandlungen in den Regionen dar, die einen Spielraum von 15 Prozent nach oben oder unten nutzen können, um die neuen Gehaltswerte festzulegen. Erst durch die Beschlüsse der jeweiligen Regionalkommissionen - wie bereits heute in der RK Mitte geschehen - erhalten die Mitarbeitenden auch tatsächlich mehr Geld. Auch die RK Ost tagt heute, wobei zu beachten ist, dass hier zum 1. Juli 2018 unabhängig von dieser Tarifrunde der nächste Schritt der Anpassung an die Westvergütungen erfolgt. Die ab 1.Juli 2018 aktuellen Ost-Tabellen finden Sie daher hier bereits zum Download (ab S. 2). Als nächstes tagt in einer Sondersitzung am 25. Juni die RK Nord, die RK Bayern am 27. Juni, die RK NRW am 29. Juni und die RK BW am 19. Juli. Die jeweiligen Beschlüsse werden nach Freigabe zeitnah in die AVR-Online eingearbeitet, und stehen dann allen Abonnenten zur Verfügung. Abschließend möchte ich Sie noch auf zwei weitere interessante Informationen hinweisen: Der Deutsche Caritasverband hat zum EuGH-Urteil 'Egenberger' ein verbandliches Rundschreiben verschickt, das konkrete Folgerungen für die Personalpraxis aus diesem Urteil vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung und der Beratungen der Bischöfe beschreibt. Mit Urteil vom 6. Juni hat das Bundesverfassungsgericht klar gestellt, dass nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt sind; damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Der Beschluss des Ersten Senats und die ausführliche Pressemitteilung mit Sachverhalt und wesentlichen Erwägungen des Senats stehen zum Download zur Verfügung. Herzliche Grüße Ihre Petra Itschert | Geschäftsführerin | Lambertus-Verlag GmbH Tel +49(0)761.36825-0 | Fax +49(0)761.36825-33 |
| Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß - Auslegung darf klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen | | Laut der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni wurde mit Urteil vom 6. Juni beschlossen, dass nach der Regelung des § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt sind; damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Das ist grundsätzlich mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar, denn die Verhinderung von Kettenbefristungen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform trägt der Pflicht des Staates zum Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis und auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung. Allerdings gilt dies nur, soweit die Beschäftigten nach Art und Umfang der Vorbeschäftigung tatsächlich des Schutzes vor Kettenbefristungen bedürfen und andernfalls das unbefristete Arbeitsverhältnis als Regelbeschäftigungsform gefährdet wäre. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 6. Juni veröffentlichtem Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde eines Arbeitnehmers und den Vorlagebeschluss eines Arbeitsgerichtes hin entschieden. Der Senat hat gleichzeitig klargestellt, dass eine - vom Bundesarbeitsgericht vorgenommene - Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, die eine wiederholte sachgrundlose Befristung zwischen denselben Vertragsparteien immer dann gestattet, wenn zwischen den Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von mehr als drei Jahren liegt, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Richterliche Rechtsfortbildung darf den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht übergehen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzen. Hier hatte sich der Gesetzgeber klar erkennbar gegen eine solche Frist entschieden. Die gesamte Pressemitteilung mit Darstellung der Sachverhalte und den wesentlichen Erwägungen des Senats können Sie hier herunterladen. Mittlerweile steht auch der Beschluss des Ersten Senats zur Verfügung. | |
| | Rundschreiben des Deutschen Caritasverbandes zum EuGH Urteil | | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. April 2018 in der Rechtssache „Egenberger“ Stellung zur Frage genommen, ob und inwieweit Religionsgemeinschaften bei der Personalauswahl darauf bestehen dürfen, dass Stellenbewerber/innen Mitglieder ihrer Religionsgemeinschaft sind. Der Deutsche Caritasverband hat ein verbandliches Rundschreiben verschickt, das konkrete Folgerungen aus diesem Urteil vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Rechtsprechung und der Beratungen der Bischöfe beschreibt. | |
| | | Lexikon der MAV für katholische Kirche und Caritas von A bis Z | Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung. Inkl. Online-Zugang zu Arbeitshilfen und Musterschreiben | 978-3-7841-6622-3 | 2. Auflage, Juni 2018, 1092 Seiten |
| Lexikon der MAV für katholische Kirche und Caritas von A bis Z | | Vorteile auf einen Blick: - Mit 30 neuen Stichwörtern, wie Arbeit 4.0, Telearbeit, Gute Arbeit, Vertrauensarbeitszeit und Wirtschaftsausschuss - Mit der neuen Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) - Mit aktueller Rechtsprechung des BAG und der Kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist gefordert, wenn es darum geht, die Interessen der Beschäftigten in der katholischen Kirche und in der Caritas zu schützen. Die neue Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) ist seit Anfang des Jahres in den 27 Diözesen Deutschlands in Kraft. Mit ihr wird die Anzahl der MAV-Mitglieder und deren Freistellung in großen Einrichtungen ausgeweitet. Zudem werden die Mitwirkungsrechte der MAV in wirtschaftlichen Angelegenheiten gestärkt. Erstmals gibt es in größeren Einrichtungen die Möglichkeit, einen Wirtschaftsausschuss - nach dem Vorbild des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) - einzurichten. Das Lexikon ist ein zuverlässiger Begleiter für die Arbeit der MAV. Als praktisches Nachschlagewerk hilft es bei der Suche nach Lösungen und Handlungsstrategien in der täglichen Praxis. Beispiele aus dem Alltag verdeutlichen die verschiedenen Möglichkeiten zur Konfliktlösung. Jeder Begriff ist nach einem einheitlichen Schema aufgebaut: Was sind die Grundlagen? Was sollte die MAV beachten? Das Lexikon enthält: - Über 180 Stichwörter aus dem betrieblichen Tagesgeschäft wie Abmahnung, Fürsorgepflicht, Leistungsentgelt, Zielvereinbarungen - Zahlreiche Musterschreiben, Checklisten und Übersichten als Online-Arbeitshilfen - Ausführliches Stichwortverzeichnis zum schnellen Finden der gewünschten Information Inklusive Online-Zugang | 59,90 EUR |
| | | AVR rechtssicher anwenden - Fortbildungs- und Seminarangebote in 2018 | | Auch in 2018 können wir Ihnen wieder ein Fortbildungsprogramm anbieten, das Sie in Ihrem Arbeitsfeld praxisnah immer auf dem neuesten Stand hält. Auf vielfachen Wunsch wurde das Grundlagenseminar zum "Arbeits- und Tarifrecht für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste" auf drei Tage erweitert. Im Grundlagenseminar von Dr. Fuhrmann zu den aktuellen Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht wird vor allem die aktuelle MAVO-Novelle und deren Auswirkungen auf die Praxis im Mittelpunkt stehen. Das gesamte Fortbildungsprogramm 2018 finden Sie hier zum Download. NEU auf drei Tage erweitert: Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste Dreitägiges Grundlagenseminar vom 25. bis 27. September 2018 in Bergisch-Gladbach. Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht. ► Weitere Informationen und Anmeldung Kirchliches Arbeitsrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen, insbesondere Mavo-Novellierung Grundlagenseminar zum kirchlichen Arbeitsrecht am 28. November 2018 in Essen. Referent: Dr. Martin Fuhrmann, Rechtsanwalt, Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Bonn. ► Weitere Informationen und Anmeldung Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in caritativen Einrichtungen und Diensten Vertiefungsseminar am 8. November 2018 in Essen. Referentin: Jutta Schwerdle, Dozentin, Fachautorin und Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht ► Weitere Informationen und Anmeldung NEU: Seminar zur Beendigung von Dienstverhältnissen AVR-Vertiefungsseminar zur Beendigung von Dienstverhältnissen am 20. September 2018 in Frankfurt a.M. Referent: Dr. Jörg Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dozent, Fachautor ► Weitere Informationen und Anmeldungen Neu: Beschäftigtendatenschutz nach dem neuen Gesetz zum Kirchlichen Datenschutz (KDG) Seminar zum Beschäftigtendatenschutz nach dem neuen Gesetz zum kirchlichen Datenschutzgesetz am 14. November 2018 und 14. Februar 2019 in Frankfurt. Referent: Peter Hützen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erfahrener Referent und Autor zahlreicher Publikationen, Partner bei Vangard Düsseldorf. ► Weitere Informationen und Anmeldungen Save the Date - Die 12. Freiburger Personalrechtstage - Die Tagung zum kirchlich-caritativen Arbeitsrecht Da die letztjährige Tagung schon sehr früh ausgebucht war, notieren Sie sich am besten schon den Termin für 2018 und melden sich frühzeitig an. Die Tagung bietet Ihnen wichtige Impulse für Ihre Personalarbeit in den Einrichtungen und Diensten der Caritas. Informieren Sie sich über relevante Änderungen in zentralen arbeitsrechtlichen Gebieten, erfahren Sie alles über die wesentlichen tarifrechtlichen Entwicklungen in diesem und im kommenden Jahr und lassen Sie sich Anregungen für Ihre tägliche Personalpraxis geben. Daneben besteht ausreichend Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Am 29. und 30. November 2018 in Freiburg. ► Weitere Informationen und Anmeldungen | |
| | AVR-Online und Zusatzmaterialien | | Immer die aktuelle AVR - als Onlineversion für alle Geräte Alle AbonnentInnen unserer Loseblattausgaben erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Für Nichtabonnenten liegt die Jahresnutzungsgebühr für eine Einzelplatzlizenz bei 99 Euro. Die Beschlüsse der Bundeskommission und der Regionalkommissionen werden schnell eingearbeitet. Aktuelle Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass sie auf einen Blick erkennbar sind. Ihre Vorteile aus der AVR-Online - Offizielle Textfassung des DCV - Ideal zur Nutzung am PC, Laptop und Tablet - Durchgeschriebene Fassungen aller Bundes- und Regionaltexte - Zeitnahe Aktualisierung - Mit gekennzeichneten Änderungen und Beschlussdatum - Kostenlos für Loseblatt-Abonnenten Zusätzlich haben alle Interessenten Zugriff auf unsere Online-Gehaltsrechner und kostenlosen AVR-Zusatzmaterialien: - Gehaltsrechner nach den offiziellen Tabellen des Deutschen Caritasverbandes (Brutto/Netto) - Musterdienstverträge und Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts zum Download - Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte mit mittlerweile 300 Urteilen - Veranstaltungshinweise zum Arbeitsrecht in der Caritas Die Materialien sind aktuell noch kostenlos unter www.lambertus.de/arbeitsrecht verfügbar. Dazu bringen Sie unser Newsletter und unser Twitterkanal immer auf den neuesten Stand in Sachen AVR. | |
| | | | Die AVR-Loseblattausgabe Bitte beachten Sie, dass die Ergänzungslieferung, die Sie in den nächsten Tagen erhalten, noch nicht die Tarifrunde 2018 umfasst. Diese folgt dann mit der nächsten Ergänzungslieferung. Gute Gründe für die AVR-Loseblattausgabe Offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V. Stets inklusive der neuesten Regelungen zur Vergütung, geringfügig Beschäftigte, untere Lohngruppen und Altersteilzeit Inklusive Rahmen-MAVO Inklusive kostenlosem Zugang zur AVR-Online Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen Kostenlose Urteilsdatenbank Alle Beschlüsse werden zeitnah eingearbeitet, sobald sie von den Regionalkommissionen umgesetzt wurden. Wenn Sie noch kein Abonnent sind und zukünftig jederzeit über die aktuelle Rechtslage im Arbeitsrecht der Caritas informiert sein möchten, abonnieren Sie am besten unsere Loseblatt-Ausgabe der AVR - wie bereits knapp 5.000 AbonnentInnen. Pro Jahr erhalten Sie zwei bis drei Ergänzungslieferungen, die Sie immer auf dem neuesten Stand im Arbeitsrecht der Caritas halten. AbonnentInnen der AVR-Loseblattausgabe erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Aktuelle Änderungen durch die Bundeskommission sowie der Regionalkommissionen werden zügig eingearbeitet. Die jeweils aktuellen Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass Sie sie auf einen Blick erkennen können. Mit der aktuellen Ergänzungslieferung erhalten Sie einen neuen Freischaltcode. In Kürze werden die alten Codes gesperrt. Bitte geben Sie dann den neuen Freischaltcode nach Aufforderung ein, um Ihr Abonnement zu legitimieren. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Grundwerk einschl. Ordner, Register, aktueller Ergänzungslieferung und Onlineversion ISBN 978-3-7841-2732-3, 76,00 € | |
| | | Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht der Caritas Der Praxiskommentar zum Arbeitsrecht in der Caritas. Bewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Inklusive der Kommentierung der Tätigkeitsmerkmale in den Anlagen 30-33. Der Praxiskommentar hat sich als unverzichtbares Hilfsmittel zum Verständnis und zur Auslegung der AVR und der immer komplexer werdenden Rechtsmaterie entwickelt. Praxiskommentar Ordner Bild Mit Ihrem Abonnement haben Sie folgende Vorteile: Inklusive kostenloser App für Tablets und Smartphones oder als Desktop-Version (mehr) Hilfreiche Inhaltsübersichten Umfangreiches Stichwortverzeichnis Musterverträge, Berechnungsbögen und Arbeitshilfen Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrecht Herausgeber Norbert Beyer (Hg.), Leiter Referat Arbeits- und Tarifrecht des DCV. Heinz-Gert Papenheim (Hg.), ehem. Professor an der KFH NRW, Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeits- und Tarifrecht. Arbeitsrecht der Caritas - inkl. elektronischer Version Praxiskommentar zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes Grundwerk mit drei Ordnern und Register ISBN 978-3-7841-2094-2,Immer inkl. aktueller Ergänzunglieferung, 4.168 Seiten in drei Ordnern 128,00 € Autorinnen und Autoren Dr. Joachim Eder, Mitglied der Zentral-KODA, Fachbuchautor. Wolfgang Gundel, Richter am Arbeitsgericht Freiburg. Manfred Kestermann, Referent beim Caritasverband für die Diözese Münster Max Plümecke, Referent im Referat Arbeits- und Tarifrecht des Deutschen Caritasverbandes Max Riede, Rechtsberater der Diensteberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas. Bianca Kastenholz, Rechtsberaterin der Mitarbeiterseite der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas. | |
| | Arbeitshilfen für die Praxis | |
| Der Freiburger Kommentar zur MAVO einschließlich KAGO Alle wesentlichen Änderungen durch die Novellierung der (Rahmen-) MAVO 2017 sind bereits ausführlich kommentiert: u.a. Neuregelung der §§ 1a Abs. 2, 6 Abs. 2, 24, 27a MAVO Bildung von Wirtschaftsausschüssen (§ 27b MAVO) Rechte der Gesamt-Mitarbeitervertretungen und der erweiterten Gesamtmitarbeitervertretungen (§ 24 MAVO) Umgang mit Fremdpersonal unter Berücksichtigung der Änderung durch das AÜG (§§ 7 Abs. 2a; 34 Abs. 1 MAVO). Die Konzeption als Loseblattwerk mit Ergänzungslieferungen garantiert eine fortlaufende Aktualisierung des Inhalts. Alle Änderungen in der kirchlichen und staatlichen Gesetzgebung und die Fortentwicklung in Rechtsprechung und Literatur werden zeitnah in die Kommentierung eingearbeitet. Einführende Erläuterungen zur Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ergänzen das Werk und bieten dem Leser das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand. Inklusive kostenloser elektronischer Version für Desktop und als App für Smartphones und Tablet. Freiburger Kommentar MAVO einschließlich KAGO - inkl. elektronischer Version ISBN 978-3-7841-2421-6, 1.300 Seiten 89,00 € Autorinnen und Autoren Norbert Beyer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht und Sozialwirtschaft im Deutschen Caritasverband, Freiburg. Willi Frank, Erzbischöfliches Ordinariat, Freiburg. Dr. Hans-Günther Frey, Bonn. Wolfgang Hammerl, Bischöfliches Ordinariat Limburg. Matthias Müller, Bischöfliches Generalvikariat Trier. Dr. jur. Wilma Schulze, Caritasverband für das Bistum Essen. Martin Simon, Caritasverband für das Bistum Essen. Reiner Sroka, Bistum Augsburg. Prof. Dr. Gregor Thüsing, Bonn. Claudia Tiggelbeck, Bistum Essen. Prof. Dr. Jacob Joussen, Bochum. | |
| |
| Ihnen wurde unser Newsletter weitergeleitet? Ja und ich möchte den Newsletter künftig selbst erhalten! | |
|
|
| Ihnen gefällt unser Newsletter? Ja, ich möchte ihn Freunden & Kollegen weiterempfehlen. | |
|
|
|
|
|