Rückabwicklung einer Lebensversicherung
| Liebe Leserin, lieber Leser, 104 Euro pro Jahr – das klingt nicht wahnsinnig viel, oder? Mit 104 Euro pro Jahr ist – das teilt die Bundesregierung in ihrem "Dritten Steuerprogressionsbericht" mit – jeder Steuerpflichtige von der kalten Progression betroffen. Die Anzahl der Betroffenen ist hoch, sie liegt für 2018 bei 32,1 Millionen. Beide Zahlen werden im nächsten Jahr voraussichtlich noch steigen. 32,8 Millionen Steuerzahler erwischt es dann mit jeweils 116 Euro. Um diesen Effekt nicht ausufern zu lassen, müssen jedes Jahr der Grundfreibetrag und die Eckwerte des Steuertarifs um die Inflationsrate angehoben werden. Und das führt zur nächsten Zahl, die 2019 ein bisschen höher ausfällt: der Grundfreibetrag. Er beträgt ab dem 1.1.2019 9.408 Euro. Als Ausgleich der in den letzten Jahren entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,84% angehoben. Das entspricht der (geschätzten) Inflationsrate des Jahres 2018 und soll ab 2019 zu einer Steuerentlastung führen. Unverändert bleibt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Eine Zahl, die sinkt, finden Sie im zweiten Beitrag dieses Newsletters: Wer ein E-Auto oder ein Hybridauto als Geschäftswagen hat, kommt nächstes Jahr bei der Versteuerung des Privatanteils tatsächlich günstiger weg! | Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Rückabwicklung einer Lebensversicherung Viele Besitzer von Kapitallebens- und Rentenversicherungen sind unzufrieden mit den Erträgen ihrer Police. Aufgrund hoher Abschlusskosten und schlechter Anlageerträge weisen die Verträge nicht die Renditeentwicklungen auf, die ihnen damals die Versicherungsgesellschaften beim Abschluss in Aussicht gestellt hatten. » Weiterlesen | | | | |
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