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Spätestens ab dann müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten einschließlich der mit der Kasse erzeugten Rechnung vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar aufgezeichnet werden. Diese Daten müssen dem Betriebsprüfer über den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum jederzeit lesbar und maschinell auswertbar zur Verfügung gestellt werden können. Diese Übergangsfrist verlängert sich nicht durch den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen! Es bleibt dabei: Ab 2017 dürfen nur noch solche elektronische Kassen eingesetzt werden, die die Anforderungen des BMF-Schreibens erfüllen! Damit die Unternehmer neu angeschaffte oder aufgerüstete Kassen, die die künftigen gesetzlichen Anforderungen voraussichtlich nicht erfüllen werden, nicht gleich wieder entsorgen müssen, sieht der Gesetzentwurf für diese Kassen allerdings einen Bestandsschutz bis zum 31.12.2022 vor. Bei all diesen neuen Regelungen ist abzusehen, dass die Kassensysteme verstärkt in den Fokus von Kontrollen durch das Finanzamt rücken werden! Betroffene Mandanten bekommen jetzt Torschlusspanik und laufen in vielen Kanzleien Sturm. Setzen sie die neuen Anforderungen nicht um, drohen ihnen nicht nur hohe Nachzahlungen an das Finanzamt, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen! Die Mandanten-Information „Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017“ gibt deshalb unter anderem Antworten auf folgende Fragen: | |||||
Welche Ihrer unternehmerischen Mandanten können aufatmen und müssen nichts tun? Wer muss seine alten Kassen aufrüsten oder - wenn das nicht mehr möglich ist - neue anschaffen? Sind ab dem 01.01.2017 alle Unternehmer verpflichtet, elektronische Kassen zum Einsatz zu bringen? Welche Anforderungen werden an die Sicherung der Daten gestellt? Was ist genau zu sichern und wie lange müssen die Daten aufbewahrt werden? Wann entsprechen die Registrierkassen den GoBD? Welche weiteren Verschärfungen bringt der Gesetzentwurf vom 13.07.2016? In welchen Fällen greift der vorgesehene Bestandsschutz? | |||||
Stillen Sie den sehr hohen Erklärungs- und Unterstützungsbedarf ihrer unternehmerischen Mandanten und informieren Sie sie mit dem Rundschreiben „Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017“ darüber, wie sie ihre Kassen ordnungsgemäß führen und den ab dem 01.01.2017 geltenden Anforderungen gerecht werden! | |||||
Ja, ich bestelle die „Mandanten-Information: Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017“ | |||||
Schöner, bunter, besser | |||||
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Mandanten-Information: Verschärfte Anforderungen an elektronische Kassensysteme ab 2017 | |||||
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