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Liebe Leserin, lieber Leser,

oh je, der Mai ist schon fast wieder vorbei! Wenn Sie es nicht schaffen, bis Ende Mai Ihre Unterlagen beim Finanzamt einzureichen, wäre ein Antrag auf Fristverlängerung jetzt eine gute Idee... Das ist völlig normal und muss Ihnen gegenüber dem Finanzamt nicht unangenehm sein. Die Mitarbeiter dort wissen ja, wie kompliziert die Formulare manchmal sein können ;-)

Aber auch wenn Sie schon alles beisammen und abgegeben haben, finden Sie in diesem Newsletter wieder wichtige Informationen: Wie sieht zum Beispiel das Impressum auf Ihrer Internetseite aus, die sie ja bestimmt haben? Meine Kollegen von Smartlaw haben da einen interessanten Hinweis für Sie!


Maike Backhaus
Bis zum nächsten Mal
Ihre
Maike Backhaus
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Steuererklärung
So beantragen Sie eine Fristverlängerung
» SteuerSparErklärung
Schnell und einfach zur Steuererklärung
» Gewerbe
Photovoltaik-Anlagen: 50 wichtige Fragen von der Planung bis zum Betrieb
» Betriebsausgaben
Doppelte Haushaltsführung: Wohnungseinrichtung unbegrenzt absetzbar
» Smartlaw
Abmahngefahr: Warum Sie keine Nullen im Impressum haben sollten
 
   
 
   
 

So beantragen Sie eine Fristverlängerung

Falls Sie einen Abgabetermin einmal nicht einhalten können, stellen Sie beim Finanzamt ein Antrag auf Fristverlängerung. Für die Abgabe von Einkommensteuererklärung , Umsatzsteuererklärung und ggf. Gewerbesteuererklärung wird die Frist dann in der Regel unkompliziert vom 31.5. auf den 30.9. verlängert.


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Schnell und einfach zur Steuererklärung

 
Schnell und einfach zur Steuererklärung

...für alle Selbstständigen, Freiberufler und kleinen Unternehmen, die ihr Steuer-Spar-Potenzial im Betrieb und im privaten Bereich voll ausschöpfen und ganz schnell und einfach die Steuererklärung für 2016 erstellen möchten.

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Photovoltaik-Anlagen: 50 wichtige Fragen von der Planung bis zum Betrieb

Photovoltaikanlagen liegen im Trend. Das Gute: Der Staat fördert Ihr Engagement für die Umwelt mit einer garantierten Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen sowie verschiedenen öffentlichen Förderprogrammen. Doch bevor Sie die Fördertöpfe anzapfen können, ist eine sorgfältige Planung erforderlich.


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Doppelte Haushaltsführung: Wohnungseinrichtung unbegrenzt absetzbar

Kosten für eine beruflich erforderliche zweite Wohnung dürfen nur bis 1.000 Euro im Monat steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme bilden die Kosten für die Einrichtung, erklärt jetzt das FG Düsseldorf.


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Abmahngefahr: Warum Sie keine Nullen im Impressum haben sollten

Stehen in Ihrem Impressum Angaben wie “IHK 000” oder "Registernummer: HR 0000", sollten Sie diese umgehend entfernen. Hier erfahren Sie, warum derartige Platzhalter für Ihr Unternehmen eine Gefahr darstellen.


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 Leben & Ereignisse 
 
Selbstständigkeit
Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß.
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