Der schmale, langgestreckte Baukörper des Mehrfamilienwohnhauses wurde erst durch eine Änderung des Bebauungsplans der 16 Meter breiten, leicht abfallenden Parzelle möglich. Durch die Umwidmung des ursprünglich für eine Erschliessungsstrasse vorgesehenen Terrains wurde ein mittig gelegener 3,93 Meter breiter Streifen bebaubar. |