Newsletter 21. Dezember 2020 |
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Guten Tag Herr John Do, folgende Themen haben wir heute für Sie zusammengestellt. Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre! Ihre Versicherungsmagazin-Redaktion |
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ANZEIGE | Damit die Datenschutzgrundverordnung kein Problem mehr ist | Seit dem 25.05.2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Mit dieser bieten sich viele Gründe im Online-Bereich zur Veranlassung einer Abmahnung. Schon wenn Händler nicht über Umfang und Zweck der Verwendung personenbezogener Daten auf ihrer Homepage informieren, erhält dieser eine Abmahnung inklusive strafbewehrter Unterlassungserklärung. Genau dann kommt der SI-Abmahnschutz zum Zug! Die SIGNAL IDUNA prüft die Abmahnung und berät im Falle der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Berechtigte Schadensersatzansprüche werden übernommen, unberechtigte Forderungen abgewehrt- wenn nötig auch gerichtlich! Mehr |
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