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Was tun Sie, wenn die Herren von der Berufsgenossenschaft vor der Türe stehen und fragen:
„Können wir mal Ihre Gefährdungsbeurteilungen laut der aktuellen Betriebssicherheits-Verordnung sehen?“
GANZ SCHLECHT IST ES, wenn Sie dann sagen müssen: „Oh, hat sich da etwas geändert?“ Denn beim Thema „Bußgelder“ machen die Berufsgenossenschaft derzeit auf Drängen des Gesetzgebers ernst …
SEHR GUT IST, wenn Sie in so einem Augenblick sagen können: „Kein Problem. Die haben wir alle aktualisiert und die Arbeitnehmer entsprechend neu unterwiesen.“ Dann gilt Ihr Betrieb als vorbildlich – und die Bußgeldstelle geht leer aus.
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