Offene Posten Liste/ Mahngespräche/ Rechnungsstellung
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Sehr geehrter Herr Do, säumige Schuldner sind für jedes Unternehmen ein Ärgernis. Sie kosten Zeit, Geld und Nerven. Deshalb ist es wichtig, von Beginn an dafür zu sorgen, dass die Ausfallquote möglichst klein ist. Wie Ihnen das gelingt, lesen Sie in diesem Newsletter. In unserem Fachartikel erfahren Sie, wie Sie mit einer Offenen Posten Liste den Überblick über fällige Rechnungen behalten. Ist die Fälligkeit überschritten, empfiehlt es sich oftmals, den Kunden zunächst persönlich zu kontaktieren. Wie Sie bei einem solchen Mahngespräch am besten vorgehen, zeigen wir Ihnen in unserer Checkliste. Die Grundlage jeder Forderung ist die Rechnungsstellung. Alles Wichtige hierzu lernen Sie in unserer aktuellen Online-Schulung. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
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Offene Posten Liste richtig nutzen und Liquidität verbessernAls offene Posten werden noch nicht ausgeglichene Buchungen auf einem Konto bezeichnet, wenn z.B. Rechnungen noch nicht beglichen wurden oder Forderungen ausstehen. Mit Bezahlung und Geldeingang werden die offenen Posten ausgeglichen. Da es in fast allen Firmen viele offene Posten gibt, werden diese in einer Offene Posten Liste (OPL) geführt. Unser Beitrag informiert Sie, warum eine gut geführte Offene Posten Liste auch für die Liquidität wichtig ist.
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Checkliste: Mahngespräch führenNicht jeder Kunde ist gleichermaßen zahlungswillig. Manche Kunden sind sofort bereit, ihre Rechnungen zu begleichen. Bei anderen geht das nicht so schnell. Dann müssen Sie mit einer Zahlungserinnerung oder Mahnung nachhaken, am wirkungsvollsten ist allerdings ein persönliches Gespräch. Mit unserer Checkliste bereiten Sie sich perfekt auf ein solches telefonisches Mahngespräch vor.
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Online-Schulung: RechnungsstellungImmer wieder kommt es dazu, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug auf Rechnungen nicht anerkennen will, weil die Rechnungen nicht alle gesetzlich erforderlichen Pflichtangaben enthalten. In dieser Online-Schulung zeigen wir Ihnen, welche Anforderungen Sie unbedingt beachten müssen, damit Ihre Rechnungen korrekt und vorsteuerabzugsfähig sind. In der Schulung erhalten Sie zusätzlich eine Checkliste für die richtige Rechnungserstellung.
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Exklusive Online-Aktion zur Urlaubsplanung am 16. MaiMit einer cleveren Urlaubsplanung lassen sich interne Probleme wie Personalengpässe leicht vermeiden. Am 16. Mai 2018 unterstützen wir Sie bei der Planung: mit Experten-Wissen rund um den Urlaubsanspruch, einer exklusiven Online-Schulung zum Personaleinsatz, Planungs-Werkzeugen, u.v.m. Nutzen Sie das vielfältige Inhaltsprogramm für Ihren Erfolg und sichern Sie sich gleich einen Schulungsplatz!
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Impressum
Die Redaktion erreichen Sie unter: redaktion@lexware.de Redaktion: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Lexware Online-Redaktion Munzinger Straße 9 79111 Freiburg Unsere Adresse im Internet: w w w. lexware. de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua
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