| | Sehr geehrte Damen und Herren, | plötzlich zahlt der Mieter weniger Miete als vereinbart – das ist nicht nur ärgerlich, sondern oft auch nicht zulässig. Als Vermieter müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. In unserer aktuellen Ausgabe erfahren Sie, welche Gründe nicht rechtens sind und welche Möglichkeiten Sie bei unbegründeter Mietminderung haben.
| | Ihr Jonas Paul | immowelt Redaktion |
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| Wie Sie auf eine Mietminderung reagieren sollten | Einer Ihrer Mieter zahlt unbegründet weniger Miete? Jetzt heißt es handeln, aber wie? Nicht immer kann der Mieter die Kürzung der Miete durchsetzen. Wir sagen Ihnen, wann Sie trotzdem an Ihr Geld kommen.
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| | Haus oder Wohnung vererben: So wird’s für alle am günstigsten | | Beim Erben verdient der Fiskus kräftig mit. Wer sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt, kann allerdings einige Vorteile nutzen. Lesen Sie, wie Sie Immobilien günstig vererben – und Ihre Nachkommen möglichst wenig Steuern zahlen.
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| Einrichtungsgutscheine im Wert von bis zu 1.000 Euro gewinnen* | Andere zu Gewinnern machen und am Ende selbst gewinnen – das geht beim Onlinevoting zum „Haus der Herzen“ des Deutschen Immobilienpreises 2020. Stimmen Sie für Ihren Favoriten und nehmen dadurch automatisch am Gewinnspiel teil.*
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| Muster einer Wohnungsgeberbestätigung zum kostenlosen Download | Vermieter müssen jedem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung aushändigen. Nur mit dieser kann der Mieter seinen Wohnsitz ummelden. Mit unserer Mustervorlage geht das fix von der Hand: Hier können Sie sie kostenfrei herunterladen.
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| Laub und Fallobst am Gartenzaun: Mit dem Herbst kommt der Streit | Der Herbst ist da! Bunte Blätter und Obst können an der Grundstücksgrenze jedoch schnell zum Streitthema werden. Wem gehört Obst, das auf das Nachbargrundstück fällt? Wann steht Ihnen eine Entschädigung zu? Unsere Autorin weiß die Antworten.
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