| | Sehr geehrter Herr Prof. Do,
| bereits heute möchten wir Sie über die Neuauflage unseres EStG Kommentars von Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof und Prof. Dr. Roman Seer informieren. Jährlich aktualisiert und ab März wieder lieferbar, wird auch diese 21. Auflage alle Änderungen detailliert und konzentriert auf den Punkt bringen. Als weitere Neuauflage können wir Ihnen schon heute unseren Umsatzsteuergesetz-Kommentar von Wäger ankündigen. Auch in der Neuauflage wird dieser Kommentar der sichere Lotse zu allen umsatzsteuerrechtlichen Fragen der Beratungspraxis sein. Bald ist es soweit: Der neue Zöller erscheint in Kürze. Welche Gesetzesänderungen Berater und Richter unbedingt kennen sollten und warum die Neuauflage des Zöller besonders hilfreich ist, lesen Sie hier im Interview von Dr. Birgitta Peters mit dem Zöller-Autor und VorsRiLG Dr. Hendrik Schultzky. Wir wünschen Ihnen bereits heute besinnliche und erholsame Feiertage, alles Gute für 2022 und bedanken uns für die erfolgreiche Zusammenarbeit in einem nicht ganz einfachen Jahr. Mit freundlichen Grüßen Stefan Meunier Stephansplatz 12a 30171 Hannover mail@verlagsbuero-meunier.de Fon: +49 511 98437799
| | PS: Werfen Sie hier einen Blick in die aktuelle Auslieferung. Auch unsere Zeitschriftenpreise für 2022 sind verfügbar. | |
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Bereits heute vormerken: Kirchhof/Seer Einkommensteuergesetz Kommentar | Der Kommentar bietet eine systematische, konzentrierte und praxisgerechte Kommentierung des Einkommensteuergesetzes. Kommentiert werden die für den Veranlagungszeitraum 2021 geltenden Vorschriften und die Vorschriften für die laufende Beratung in 2022. | | |
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Bereits heute vormerken: Wäger, Umsatzsteuergesetz Kommentar | Die zweite Auflage bietet den Lesern vertiefte und aktualisierte Kommentierungen zu allen relevanten umsatzsteuerrechtlichen Themen von renommierten Experten aus Rechtsprechung, Verwaltung, Beratung und Wissenschaft und überzeugt durch noch präzisere Lösungsansätze selbst für umsatzsteuerrechtliche Spezialfragen der Beratungspraxis. | | |
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| | Getreu dem Motto „Überlegenheit erfordert stetige Verbesserung“ – hat auch die 34. Auflage des Zöller wieder viel Neues zu bieten. Eine Übersicht haben wir hier für Sie zum Download und für Ihre Werbeaktionen bereitgestellt:
| Vielfältige Ausstrahlungen der Digitalisierung, insb. durch das jüngst verabschiedete, am 1.1.2022 in Kraft tretende und schon im Zöller vollumfänglich verarbeitete Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs | | Erfahrungen aus der Bewältigung der Pandemie, insb. zu Einsatz von Video-Kommunikation und schriftlichem Verfahren, Beweis- und Wiedereinsetzungsrecht | | Steigerung der Effizienz des Zivilprozesses, insb. durch Spezialisierung und Strukturierung | | Modernisierung und Fortentwicklungen der Zwangsvollstreckung
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| Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Bei Preisangaben und Auflagen sind Änderungen und Irrtümer nicht ausgeschlossen. Abbestellhinweis: Wenn Sie die Information abbestellen wollen, klicken Sie bitte hier. Oder antworten Sie auf diese Information mit dem Betreff „Abbestellen“. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten entstehen | |
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