4. Ergebnis
Im Ergebnis ist festzustellen, dass es sich bei der Insolvenz der AVP und der sich hieraus ergebenden Anforderungen um ein sowohl insolvenzrechtlich, steuerrechtlich als auch betriebswirtschaftlich als komplex zu bezeichnendes Thema handelt. Entgegen der ersten Wahrnehmung, dass hiervon die gesamte Anzahl der AVP-Kunden betroffen ist, bedarf es dennoch einer Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles. Sowohl die unterschiedlichsten vertraglichen Grundlagen zwischen AVP und ihren Kunden sowie die stark voneinander abweichenden Auszahlungsstände/Forderungshöhen müssen innerhalb der weiter zu ergreifenden Maßnahmen bedacht sein. Aufgrund dieses besonderen Anforderungsprofils bedarf es unserer Auffassung nach auch besonderer Beratungs- und Lösungsansätze. Die Kanzlei Dr. Schmidt und Partner und Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Arens von der Kanzlei MWW (www.kanzlei-mww.de) haben sich demzufolge entschieden, ihr jeweiliges Spezialwissen in den Bereichen Apothekenberatung, Steuerrecht und Insolvenzrecht im Wege einer kooperativen Zusammenarbeit zu bündeln und auf diesem Wege optimale Ergebnisse unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu erarbeiten. Für den Fall, dass sich ihrerseits aufgrund unserer obigen Ausführungen ein konkreter Beratungsbedarf ergibt, stehen wir ihnen unter der E-Mail-Adresse AVP-Hilfe@dr-sup.de gerne zur Verfügung. Bitte fügen sie ihrer Mail sämtliche Vertragsunterlagen AVP (Verträge, Vertragsergänzungen und –anpassungen, AGB´s) sowie ggf. Unterlagen zu vorhandenen Rechtschutzversicherungen bei. Wir werden uns dann umgehend zwecks Abstimmung des weiteren Vorgehens bei ihnen melden. |