| Sehr geehrter Herr Do, der EuGH könnte eine wichtige Abzugsbeschränkung im EStG kippen. Das Finanzgericht Köln bezweifelt, dass es mit Europarecht vereinbar ist, beschränkt Steuerpflichtigen einen Abzug von Sonderausgaben wie Aufwendungen für die Altersvorsorge zu verweigern. Wenn der EuGH dem folgt, kann das für Ihre Mandanten, die nicht im Inland leben aber hier Einkünfte erzielen, bares Geld wert sein. Unser Newsletter erklärt Hintergründe sowie Folgen und zeigt, was Sie schon jetzt für Ihre Mandanten tun können! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur | |