Spezial-Newsletter «Coronavirus»

Geschätzte Mitglieder, 
 
Gestern Abend hat der Bundesrat die Massnahmen erneut verschärft, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Diese Massnahme dient zum Schutz der Bevölkerung – insbesondere der älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen. Für die Wirtschaft sind diese Massnahmen einschneidend – für zahlreiche Unternehmen gar existenzbedrohend. 
 
Wir haben in den letzten Wochen laufend auf unserer Website und Facebook informiert und Gespräche mit Behörden geführt. Mit diesem Spezial-Newsletter möchten wir Ihnen Informationen in gebündelter Form liefern. Was wurde beschlossen? Welche Unterstützungsmassnahmen gibt es für Firmen in Not? Wie beantrage ich Kurzarbeitsentschädigung? Was kann ich tun, um die Liquiditätskrise zu mindern? Wo erhalte ich weitere Informationen? 
 
Wir hoffen, dass diese praktischen Informationen Ihnen helfen, diese dramatische Situation zu überstehen. Verlieren Sie nicht den Mut! Und bleiben Sie gesund!
 
Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt

Lockdown vom 16. März: Die wichtigsten Folgen


Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen.

Schliessung von allen Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetrieben per sofort bis am 19. April 2020.

Diese Betriebe können offen bleiben: Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Hotel-Restaurants dürfen nicht für externe Gäste zugänglich sein. Alle diese Einrichtungen müssen die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (Abstand halten, Hygiene, etc.) einhalten.

Grenzkontrollen an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich. Wichtig: Pendlerinnen und Pendler, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, können weiterhin ein- und ausreisen.

Die gesamte Verordnung des Bundesrats vom 16. März.

Wirtschaft hilft Wirtschaft


Unternehmen, die wegen «Corona» in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten mit allen Mitteln versuchen, Ausgaben zu vermeiden oder hinauszuschieben. Eine offene Kommunikation ist zentral.
  • Versicherungsprämien: Wenn Sie die Jahresprämie noch nicht bezahlt haben: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Versicherung (inkl. AHV, Pensionskasse) auf und bitten Sie um einen Nachlass oder einen Zahlungsaufschub.
  • Miete: Fragen Sie Ihren Vermieter für eine befristete Mietzinsreduktion oder einen Mieterlass an. Bei gesetzlich verordneten Schliessungen gibt es die Möglichkeit einer «vollumfänglichen Herabsetzung des Mietzinses» (Musterbrief des Wirteverbands).
  • Akontozahlungen: Wenn sich die Lohnsumme ändert, kontaktieren  Sie die Kontaktperson Ihrer Ausgleichskasse und vereinbaren Sie tiefere Aktontobeiträge für AHV/IV/EO/ALV.
  • Bank: Kontaktieren Sie Ihre Hausbank, schildern Sie Ihre finanzielle Situation und besprechen Sie die Möglichkeiten einer «Liquiditätsspritze».
  • Rechnungen: Kommunizieren Sie allen Kreditoren offen, dass Rechnungen später bezahlt werden. In dieser Situation können Sie mit grossem Verständnis rechnen.
  • Lieferanten: Oft sind Lieferanten bei treuen Kunden zu individuellen Lösungen bereit. Reden Sie mit Ihnen. 
  • Offene Rechnungen: Vergessen Sie nicht, sofort Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen zu stellen. 
Website gewerbe-basel.ch
Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zur aktuellen Lage, zu den behördlichen Massnahmen, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not. www.gewerbe-basel.ch

Unterstützung Bund


Kurzarbeits-Entschädigung:
Melden Sie jetzt Kurzarbeit für Mitarbeitende an, wenn die Einnahmen wegbrechen. Das entlastet die Kostenseite rasch und substanziell.  KMU-Überbrückungskredite
Der Bundesrat hat zur Unterstützung von KMU in Liquiditäts-schwierigkeiten das Spezialregime Bürgschaftswesen beschlossen, und erleichtert es KMU, Bankkredite aufzunehmen.

Unterstützung BS


Ausbildungsbetriebe
Wenn in Ihrem Betrieb aufgrund der finanziellen Auswirkungen des Coronavirus Lehrverhältnisse bedroht sind, dann können Unternehmen Unterstützung beantragen. Die Basler Regierung stellt Mittel des Krisenfonds zur Verfügung.  
Bankkredite und längere Zahlungsfristen
Auch der Kanton Basel-Stadt sorgt dafür, dass ansonsten gesunde KMU leichter Überbrückungskredite ihrer Hausbank erhalten. Diese Massnahme soll frühestens ab 1. Mai greifen. Ebenso werden Rechnungen von staatlichen und staatsnahen Betrieben gestundet (zB Steuern, IWB). Medienmitteilung BS
Solidaritätsappell an Wirtschaft und Bevölkerung
Helfen Sie mit, dass möglichst viele Unternehmen diese Krise überstehen und dass möglichst viele Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten bleiben.
  • Zahlen Sie offene Rechnungen von KMU umgehend
  • Kaufen Sie weiter ein bei regionalen KMU (Online, Take-Away, Heimlieferung, etc.)
Arbeitsrechtliche Informationen
Wie ist die Lohnfortzahlungspflicht geregelt? Diese und weitere arbeitsrechtliche Fragen werden im Merkblatt des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv beantwortet.
Empfehlungen für die Arbeitswelt
Fördern Sie Home-Office, wenn die Möglichkeit besteht. Und schützen Sie Ihre Mitarbeitenden. Besonders gefährdete Personen (ü65 und Personen mit Vorerkrankungen) sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden. Informationen dazu und die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit finden Sie hier
Gewerbeverband Basel-Stadt
Elisabethenstrasse 23
Postfach 332
4010 Basel

Telefon +41 61 227 50 50
E-Mail info@gewerbe-basel.ch

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