Spezial-Newsletter «Corona» 
vom 19. März 2021

Geschätzte Mitglieder, Leserinnen und Leser,

Der Bundesrat hat heute beschlossen, praktisch alle Corona-Massnahmen aufrecht zu erhalten und zu verlängern. Etwas mehr Spielraum gibt es lediglich bei privaten Treffen. Das zögerliche Agieren hat sich abgezeichnet, ist aber aus Wirtschaftssicht dennoch eine Enttäuschung. Andere angekündigte und von der Mehrheit der Kantone unterstützte Lockerungen setzt der Bundesrat nicht um. Am 14. April will der Bundesrat darüber entscheiden, ob es weitere Lockerungen gibt. Die dringend benötigte Perspektive für tausende von Betrieben, die nach wie vor im Lockdown ausharren müssen, fehlt nach wie vor, kritisiert Gewerbedirektor Gabriel Barell in einem Kommentar.

Weiter hat der Bundesrat informiert, dass die Massnahmen im Bereich Kurzarbeit bis Ende Juni verlängert werden. Zumindest das ist erfreulich. Die Umsetzung obliegt allerdings den Kantonen. Sobald konkrete Informationen vorliegen, werden wir Ihnen diese so rasch wie möglich zukommen lassen.

In diesem Newsletter zeigen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen in Kürze. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrates, in der dazugehörigen Verordnung sowie auf unserer Website.

Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt

Kurzarbeit: Massnahmen verlängert
Der Bundesrat hat das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeits-entschädigung (KAE) sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis am 30. Juni 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosen-versicherung treten am 1. April 2021 in Kraft. Zur Medienmitteilung.
Home-Officepflicht bleibt
Die Homeofficepflicht bleibt bestehen. Der Bundesrat hat eine Forderung der Wirtschaft abgelehnt, diese in eine «Homeoffice-Empfehlung» umzuwandeln. 
Private Treffen: 10 statt 5 Personen
Im Hinblick auf Ostern ermöglicht der Bundesrat ab dem 22. März Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen mit maximal zehn anstatt wie bisher fünf Personen. Kinder werden mitgezählt. Zudem soll die Möglichkeit genutzt werden, sich vor privaten Treffen gratis testen zu lassen.
Website gewerbe-basel.ch
Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zur aktuellen Lage, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not und weiteren Themen. www.gewerbe-basel.ch
Kommentar Gewerbeverband Basel-Stadt

Der Bundesrat hat heute entschieden, seine Lockdown-Strategie auf unbestimmte Zeit weiterzuführen. Das faktische Arbeitsverbot für Gastronomie, die Eventbranche und weitere Wirtschaftszweige soll weiterhin beibehalten werden. Die negativen Folgen dieser Politik werden ignoriert. Der Gewerbeverband Basel-Stadt fordert ein Ende der bestehenden Lockdown-Strategie und stattdessen gezielte Schutzmassnahmen. Mehr.

Informationen zu Härtefallgesuchen in BS und BL
Die Umsetzung des von den eidgenössischen Räten revidierten Härtefallprogramms ist noch offen. Das sind die Links zu den laufenden Programmen in BS und BL:
Gewerbeverband Basel-Stadt
Elisabethenstrasse 23
Postfach 332
4010 Basel

Telefon +41 61 227 50 50
E-Mail info@gewerbe-basel.ch

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