Werden die Bilder nicht angezeigt? Zur Webseitenansicht
Sehr geehrter Herr Do,
die bekannte sog. Kleinunternehmerregelung von bisher 17.500 Euro, ausgehend vom Vorjahresumsatz, wird auf 22.000 Euro angehoben. Noch ist in der Schwebe, ob sofort nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in diesem Jahr oder erst zum 01.01.2020.
Dies ist nicht zu unterschätzen, da gerade bei Vereinsneugründungen, etwa auch bei neuen Fördervereinen, die Umsatzsteuer bei diesen Einnahmen künftig entfällt.
Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem heutigen Newsletter.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Die Stärkung des Ehrenamtes – es geht ins Finale!
 
Gleich über mehrere laufende Gesetzgebungsverfahren wird im Bundesrat/ Bundestag versucht, nun (endlich) die diversen Vorschläge zur Verbesserung des Engagements hauptsächlich von vielen Vereinen und Verbänden umzusetzen.
 
 
Zum Beitrag >
Aufgepasst bei Vereinsfesten!
 
Gerade vom Sommer bis zum Herbst finden jedes Jahr unzählige Feste oder Bewirtungsangebote durch aktive Vereine statt. Es ist dabei trotz ehrenamtlichem Einsatz oft nicht einfach, auch auf den richtigen Umgang und die vorrangig wichtige Beachtung der Lebensmittelhygienevorgaben zu achten, wenn Lebensmittel ausgegeben werden.
 
 
Zum Beitrag >
Gehaltsabrechnung seit Juli 2019 – auf Midijob-Änderung achten!
 
Wer sich schon in einer Teilzeitbeschäftigung für den Verein engagierte, wird sicherlich bei Gehaltsabrechnungen ab Juli 2019 bemerken, dass ein etwas höheres Nettogehalt zur Auszahlung kommt. Denn bei Gehältern über 850 Euro pro Monat fallen mit Wirkung ab 01.07.2019 ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge an.
 
 
Zum Beitrag >
Neue Sachbezugswerte für 2020!
 
Das ging ja relativ schnell: die amtlichen Sachbezugswerte wurden offengelegt, die jeder Vereins-Arbeitgeber grundsätzlich beachten muss.
 
 
Zum Beitrag >
Mehr Möglichkeiten bei der günstigen Gewinnpauschalierung!
 
Für gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen und andere gemeinnützige Träger gibt es eine interessante Möglichkeit, gerade bei Werbeeinnahmen eine im Regelfall stets günstige Pauschalierungsmöglichkeit mit 15 % der Einnahmen zu nutzen.
 
 
Zum Beitrag >
ANZEIGE
Beherrschen Sie die E-Mails – nicht umgekehrt!
 
Die Kommunikation läuft in fast allen Vereinen immer mehr über E-Mails. Doch mit der Zeit wird dieser Kommunikationsfluss zu einem reißenden Strom, in dem Sie zu ertrinken drohen. Darum sollten Sie von vorneherein für Ordnung sorgen – und so viel Zeit sparen.
 
 
Zum Beitrag >
Künstlersozialversicherung: Bagatellgrenze beachten
 
Auch gemeinnützige Vereine müssen bei der Beauftragung von Künstlern und Publizisten etc. die Pflichten aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) beachten. Dieses Thema ist auch ein Dauerbrenner bei der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung, die neben den Themen aus der Sozialversicherung auch die Künstlersozialabgabe und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft prüft.
 
 
Zum Beitrag >
Probleme mit dem Onlinebanking bei Vereinen
 
Viele Vereine nutzen das Onlinebanking. Dass das auch mit Problemen verbunden sein kann, zeigt der folgende Fall.
 
 
Zum Beitrag >
Vermietung von Sportanlagen
 
Die entgeltliche Überlassung einer Sportanlage gilt regelmäßig nicht als steuerfreie Immobilienvermietung nach § 4 Nr. 12 UStG. Dem Benutzer einer Sportanlage kommt es nämlich in erster Linie darauf an, die beabsichtigte sportliche Betätigung auszuüben. Der von ihm in Anspruch genommene Leistungsgegenstand fällt deshalb nicht unter die Befreiungsregelung.
 
 
Zum Beitrag >
Diesen Newsletter weiterempfehlen
 
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier 
 
Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier.
Impressum
 
Redaktion Lexware verein aktuell
Annette Ziegler
(verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV)
 
Verlags-/​Redaktionsanschrift:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
D-79111 Freiburg
Telefon: 0761/898-0
 
E-Mail: verein@lexware.de
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua
 
Geschäftsführung: Isabel Blank, Sandra Dittert,
Jörg Frey, Birte Hackenjos, Dominik Hartmann,
Markus Reithwiesner, Joachim Rotzinger,
Christian Steiger, Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
 
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835
 
Link zur Datenschutzerklärung