COMPUTERWOCHE Newsletter online ansehen! | |
Eine klassische Unternehmensgründung und ein Startup sind nicht das Gleiche. Lesen Sie, was die Begriffe unterscheidet und welche Gründungsform sich für welchen Geschäftszweck eignet. |
| |
Eine klare Wegbeschreibung zu öffentlichen Verkehrsmitteln und ein ansprechendes Design soll vor allem iPhone-Usern Apple Maps jetzt immer öfter den Vorzug gegenüber der Konkurrenz von Google geben lassen. |
| |
Mit Malware kennen Sie sich aus? Stellen Sie Ihr Schadsoftware-Knowhow auf die Probe. |
| |
OLAP-Datenbanken machen Business-Intelligence-Apps Beine. Lesen Sie, was Sie zu Online Analytical Processing wissen sollten. |
| |
In Unternehmen entstehen immer wieder Konflikte zwischen Mitarbeitern, die in der Regel leistungs- und motivationsmindernd wirken. In 8 Schritten lassen sich diese professionell bearbeiten. |
| |
Seit dem 25. August 2023 können sich Konsumenten besser gegen Desinformation und Fake-News im Netz schützen. Der Digital Services Act (DSA) ist EU-weit in Kraft. |
| |
Seit dem iPhone 13 gilt die Empfehlung uneingeschränkt: In den meisten Fällen wird die kleinste SpeichergröÃe im Alltag reichen. |
| |
Wenn sich Best Practices als Worst Practices tarnen, sinken die Chancen auf IT-Erfolg. Die folgenden 13 Dinge sollte jede IT-Abteilung meiden wie der Teufel das Weihwasser. |
| |
Ohne ein effektives Change Management drohen digitale Transformationsprozesse in Unternehmen zu scheitern. Im Mittelpunkt stehen weniger technische und organisatorische Aspekte als die Frage: Wie bringt man Mitarbeiter dazu, sich verändern zu wollen? |
| |
Data Storytelling â Geschichten mit Daten erzählen â ist für IT-Entscheider essenziell, die verwertbare Insights gewinnen wollen. Das sollten Sie wissen. |
| |
Diese bahnbrechende Webcam liefert eine beeindruckende Ultra-HD-Auflösung und eine erstaunliche Bildqualität. AuÃerdem unterstützt die Logitech Brio 4K Pro das biometrische Verfahren Windows Hello â den Windows-Login per Blickkontakt. |
| |
Das Gaming-Notebook von Asus bietet jede Menge Highlights. Dazu zählen 1080p-Auflösung, rasantes E-Sports-Tempo und eine überraschend gute Akkulaufzeit. Und das Beste: Das TUF Gaming A15 ist sogar noch ziemlich günstig. |
| |
Viele Unternehmen schlagen den falschen Weg ein, wenn sie berechnen wollen, welchen Aufwand die Entwicklung einer Software mit sich bringt. Lesen Sie, welches Vorgehen sich bewährt hat. |
| |
Positive Emotionen sind der Motor für unsere persönliche Entwicklung â beruflich und privat. Also sollten wir in unserem Alltag möglichst viele Momente schaffen, in denen wir uns über unser Leben und Tun freuen. |
| |
Einen guten Lebenslauf zu schreiben kann wegweisend sein. Lesen Sie hier, worauf dabei zu achten ist, welche Arten des Curriculum Vitae es gibt und wo Fallen lauern. |
| |
Wir vergleichen das neue Galaxy Z Flip 5 und das Galaxy Z Flip 4 in einem ausführlichen Vergleich und zeigen ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf. |
| |
Ordentliche Spiele-Leistung ohne groÃe Kompromisse verspricht das Medion-Notebook mit 17,3-Zoll-Display â und kann im Test (fast) immer liefern. |
| |
KI statt Breitreifen, Vernetzung statt tiefergelegt, der Wunschzettel der deutschen Autofahrer hat sich gründlich gewandelt. |
| |
Stellenanzeigen aus dem CW-Stellenmarkt |
| Dieser Newsletter wurde an newsletter@newslettercollector.com gesendet. Klicken Sie bitte hier, um sich vom "First Look"-Newsletter abzumelden. Für Fragen, Anregungen oder Kritik an diesem Newsletter wenden Sie sich direkt an die Redaktion von Computerwoche. Achtung, leiten Sie diesen personalisierten Link bitte nicht weiter, da zur Steigerung Ihres Komforts Ihre personenbezogenen Daten vorausgefüllt sind und Sie daher bei der Weiterleitung diese Daten an den Empfänger weitergeben. Wir bitten dies zu beachten. Sie können Ihre Einverständniserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen unter datenschutz[at]idg.de. © 2023 IDG TECH MEDIA GMBH; Geschäftsführer: Jonas Triebel; Registergericht: München HRB 99110 Alle Rechte vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung oder Weiterverbreitung in jedem Medium in Teilen oder als Ganzes bedarf der schriftlichen Zustimmung der IDG Tech Media GmbH. |
|
|
|