Unangemessene Wohnung – Wenn das Jobcenter trotzdem zahlen muss Bei Hartz IV ist geregelt, wann das Jobcenter die Kosten für einen Umzug zahlen muss. Hierbei kommt es immer wieder zum Rechtsstreit, wenn die neue Wohnung nicht den Angemessenheitskriterien entspricht. Dabei haben die Jobcenter einen gewissen Spielraum, wenn der Umzug trotzdem notwendig ist, wie dieser Fall zeigt. |