manchmal haut der BFH Schlag auf Schlag spannende Urteile raus. In den letzten Tagen waren es gleich drei Stück. Zwei Entscheidungen beschäftigen sich mit dem Thema »Doppelbesteuerung von Renten«. Die Urteile sind auch für Selbstständige spannend! In beiden Fällen hatten Freiberufler geklagt, allerdings mit unterschiedlichen Rechtsfragen. Wir haben beide Entscheidungen in einem (langen, aber natürlich sehr lesenswerten) Text zusammengefasst. Ein weiteres interessantes Urteil betrifft die Verlustverrechnung bei Aktien. Bei vielen Selbstständigen gehören Aktien und andere Formen der Kapitalanlage zur Altersvorsorge dazu – und bei der Verlustverrechnung kann es um viel Geld gehen. Ein wichtiges Thema also! Dem Beitrag zum BFH-Urteil haben wir am Ende eine Liste mit hilfreichen Ratgebern angefügt, für alle, die (noch) tiefer in das Thema Geldanlage einsteigen möchten. Da ist wirklich für jedes »Anleger-Wissens-Niveau« etwas dabei! Zu guter Letzt komme ich noch kurz auf den Betreff dieses Newsletters zu sprechen: Die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2020. Normalerweise weigere ich mich, über »ungelegte Eier« zu sprechen, oder hier: über Verlängerungen, die noch nicht endgültig verabschiedet sind. Meine Kolleginnen und Kollegen wissen ein Lied davon zu singen... Dieses Mal bin ich aber überzeugt genug davon, dass die Verlängerung kommen wird. Aber auch, wenn Sie in diesem Jahr (voraussichtlich) länger Zeit haben – was gemacht ist, ist gemacht... und wenn Sie für Ihre EÜR noch Unterstützung brauchen, mit unseren Ausfülltipps und dem Musterfall stellen wir Ihnen das richtige Werkzeug zur Verfügung. Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Die Steuererklärung für 2020 muss erst später beim Finanzamt sein: Der Bundestag hat die Abgabefrist verlängert. Dem Gesetz muss noch der Bundesrat zustimmen – das soll Ende Juni passieren. Wie lange haben Sie dann Zeit für die Abgabe der Steuererklärung?» Weiterlesen
Damit Sie Ihrer Abgabepflicht mit überschaubarem Aufwand nachkommen können, unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Anlage EÜR 2020. Zeile für Zeile gehen wir auf die einzelnen Formularfelder ein und erklären, worauf Sie beim Ausfüllen der Felder achten müssen. Speziell dieses Jahr: Mit vielen praktischen Corona-Hinweisen!
Das Ausfüllen des Vordrucks »Anlage EÜR« wird Ihnen leichter fallen, wenn Sie sich an Beispielen orientieren können. Wir haben für Sie daher einen Musterfall ausgearbeitet. Im Mittelpunkt steht diesmal ein Selbstständiger, der beispielsweiseCorona-Hilfen erhalten hat,bei der privaten Nutzung seines Betriebs-Pkw die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze beachten musste,coronabedingt nicht wie geplant investieren konnte undviele seiner unternehmerischen Tätigkeiten von zu Hause aus erledigen musste.
Ende Mai wurden zwei lang ersehnte BFH-Urteile zur Doppelbesteuerung von Renten veröffentlicht. Worum geht es da, wen betrifft das und vor allem: wie hat der BFH entschieden?» Weiterlesen
Verluste aus dem Verkauf von Aktien können nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden – und nicht mit den Gewinnen aus anderem Kapitalvermögen. Das hält der Bundesfinanzhof (BFH) für verfassungswidrig. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheiden. Ein auch für Kleinaktionäre wichtiges Thema!» Weiterlesen
Sie kennen Menschen, die während der Pandemie von Kurzarbeit betroffen waren und möchten sie unterstützen? Dann erzählen Sie ihnen von unserer kostenlosen SteuerSparErklärung exklusiv für alle, die 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben. Leiten Sie Ihren von Kurzarbeit betroffenen Verwandten und Freunden einfach diesen Link weiter:
ElsterFormular wurde abgeschafft: Mit unserer SteuerSparErklärung für ehemalige ElsterFormular-Nutzer bieten wir die ideale Alternative – und das sogar einmalig kostenfrei für alle, die jetzt wechseln! Überzeugen Sie sich und Ihre Familie und Bekannten von der gratis SteuerSparErklärung für ElsterFormuar-Wechsler:
Dieser Rechner berücksichtigt auch das sogenannte Arbeitgeberbrutto, das anfallende Lohnnebenkosten sowie geldwerte Vorteile der Arbeitnehmer umfasst. So ermitteln Sie genau, wie hoch Ihre Ausgaben pro Mitarbeiter sind. » Weiterlesen
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