Sehr geehrter Herr Do, die Anrechnung der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer ist für Ihre Mandanten mit gewerblichen Einkünften entscheidend. Denn so können zusätzliche Belastungen durch die Gewerbesteuer ggf. kompensiert werden. Aber wie wird die Steuerermäßigung ermittelt? Worauf bezieht sich der gedeckelte Ermäßigungsbetrag und wie wird er berechnet? Der BFH hat seinen Standpunkt erstmals für den Fall von mehreren Mitunternehmeranteilen deutlich gemacht. Unser Newsletter erläutert die geltenden Grundsätze! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |