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 02 | 2019 
 

Lieber Herr Do,

die Finanzämter versteuern seit 2005 grundsätzlich alle Leistungen (Renten und Einmalauszahlungen) aus einem berufsständischen Versorgungswerk mit dem Besteuerungsanteil als sonstige Einkünfte (Anlage R der Steuererklärung). In einigen Fällen zu Unrecht. Denn aktuell hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass dies nur für Leistungen gilt, die zur Basisversorgung gehören, wie unsere erste Nachricht erläutert.

Unsere Webinar-Reihe zu den Themen Vorsorge, Testament, Pflege und Elternunterhalt bietet Ihnen ab sofort effektive und schnelle Wissensvermittlung (Nachricht 2).

Kennen Sie diese Situation? Sie wollen in Urlaub fliegen, fahren mit dem Auto zum Flughafen und parken Ihren Wagen in einer Seitenstraße in Flughafennähe, in der keinerlei Parkbeschränkungen bestehen, um die teuren Parkgebühren zu sparen. Meist wird das klappen. Doch unter Umständen finden Sie anschließend Ihren Wagen nicht mehr vor. Nicht etwa weil er gestohlen, sondern weil er abgeschleppt wurde. Geht das? Die Antwort finden Sie in Nachricht drei.

Immer mehr Rentner werden vom Fiskus zur Kasse gebeten. Doch wer an alle absetzbaren Kosten denkt, spart bares Geld. Lesen Sie dazu unsere vierte Nachricht.

Mit unserer SteuerSparErklärung ist die lästige Pflicht schnell erledigt, und Sie können sich der Kür zuwenden (siehe Nachricht 5).

 
Michael Santak
Bis zum nächsten Mal
Ihr
Michael Santak
Michael Santak
Redaktion Geldtipps
 
   
 

INHALT DIESES NEWSLETTERS

 
   
 
» Steuern
Versorgungswerk: Kapitalauszahlung kann steuerfrei sein
» Weiterbildung
Webinare: Werden Sie zu Ihrem eigenen Experten
» Geld sparen
Dauerparker: Achtung, plötzliches Halteverbot!
» Steuern sparen
Im Rentenalter keine unnötigen Steuern zahlen: Krankheitskosten steuermindernd ansetzen
» Steuer-Software
Die neue SteuerSparErklärung ist da!
 
   
 
   
 

Versorgungswerk: Kapitalauszahlung kann steuerfrei sein

Die Finanzämter versteuern seit 2005 grundsätzlich alle Leistungen (Renten und Einmalauszahlungen) aus einem berufsständischen Versorgungswerk mit dem Besteuerungsanteil als sonstige Einkünfte (Anlage R der Steuererklärung). In einigen Fällen zu Unrecht, denn aktuell hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass dies nur für Leistungen gilt, die zur Basisversorgung gehören.

 

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Webinare: Werden Sie zu Ihrem eigenen Experten

Mit unseren Webinaren bieten wir Online-Veranstaltungen an, die entweder als Live-Termin über das Internet übertragen werden oder als Aufzeichnungen jederzeit online zur Verfügung stehen.

Profitieren Sie von einer effektiven und schnellen Wissensvermittlung, die Sie in die Lage versetzt, selbst wie ein Experte zu handeln.

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Die rechtliche Vorsorge selbst bestimmt – in jeder Lebenslage!

Das richtige Testament für Ihre Situation

 

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Dauerparker: Achtung, plötzliches Halteverbot!

Kennen Sie diese Situation? Sie wollen in Urlaub fliegen, fahren mit dem Auto zum Flughafen und dann parken Ihren Wagen in einer Seitenstraße in Flughafennähe, in der keinerlei Parkbeschränkungen bestehen, um die teuren Parkgebühren zu sparen. Meist wird das klappen. Doch unter Umständen finden Sie anschließend Ihren Wagen nicht mehr vor. Nicht etwa weil er gestohlen, sondern weil er abgeschleppt wurde. Geht das?

 

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Im Rentenalter keine unnötigen Steuern zahlen: Krankheitskosten steuermindernd ansetzen

Mannheim. Medizinische Kosten können einen bedeutenden Teil der Rente verschlingen. Da ist es gut zu wissen, dass selbstgetragene Krankheitskosten die Steuerlast mindern, wenn die ergriffenen Maßnahmen medizinisch notwendig sind und dies auch durch wasserdichte Nachweise belegt werden kann. Die Experten des PortalsSteuerGoldiesvon Wolters Kluwer erklären, worauf steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner achten müssen.

 

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Die neue SteuerSparErklärung ist da!

 
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Erstellen Sie schnell, leicht verständlich und mit maximaler Steuererstattung Ihre Steuererklärung 2018.

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Rente, Pension und Altersvorsorge
Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld.
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