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Kurzstrecke |
Tagesspiegel Checkpoint vom Dienstag, 13.10.2020 | Wolkig bei max. 10°C. | ||
+ Senat zeigt Maskenverweigerern den Mittelfinger + SPD-Abgeordneter Joschka Langenbrinck war „Senior Berater“ von Wirecard + Das Bundesverfassungsgericht tagt wegen Beherbergungsverbot erst am Mittag + |
von Lorenz Maroldt |
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Guten Morgen, mit dem Durchsetzen der Corona-Verordnungen hat‘s bisher nicht so richtig funktioniert in Berlin (zwei von drei Ampeln stehen auf Rot, die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt stadtweit bei 66,6) – also versucht es der Senat jetzt mal mit dem gestreckten Mittelfinger (hier zu sehen, auch geeignet für die Rubrik „Berlin, aber Schnauze“). Etwas verwirrend ist nur, dass im Text zum Bild von einem „erhobenen Zeigefinger“ die Rede ist, vermutlich ein klassischer Berliner Koalitionskompromiss (noch drei Versuche und wir haben eine Faust). Das ist trotzdem leichter zu verstehen als die xte Ergänzung zur soundsovielten Verordnung – und macht u.a. den Mentalitätsunterschied zu einer kleinen Stadt an der Elbe deutlich, die einen anderen Weg wählt. Ob es dort besser läuft, schauen wir uns gleich mal genauer an… | |||||
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… und zwar mit einer kleinen Aufgabe für die Hamburg-Flüchtlinge unter den Neuberlinern (alle anderen dürfen natürlich auch mitmachen). Also dann – bitte lernen Sie Punkt 11 der neuen hansestädtischen Verordnung zur Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen auswendig (wird künftig immer dann abgefragt, wenn Sie mal wieder über Berlin meckern). Ein Mund-Nase-Schutz muss demnach u.a. getragen werden „auf dem Alma-Wartenberg-Platz einschließlich der Bahrenfelder Straße im räumlichen Bereich zwischen und einschließlich den Hausnummern 135 beziehungsweise 146 und den Hausnummern 183 beziehungsweise 188, der Kleinen Rainstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 3 beziehungsweise 6, der Nöltingstraße im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 5 beziehungsweise 12, der Friedensallee im räumlichen Bereich bis zu und einschließlich den Hausnummern 7 beziehungsweise 14 sowie der Bergiusstraße im räumlichen Bereich bis zu der Hausnummer 7, freitags und sonnabends von 19 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag…“ Es kommentiert Udo Lindenberg: „Aber sonst ist heute wieder alles klar auf der Andrea Doria.“ Das ist dann auch gleich unser Beitrag zum heutigen „Tag des Gedächtnistrainings“ – ersatzweise können Sie auch die Wurzel aus der Quersumme aller Hausnummern ziehen und uns den Lösungsweg an checkpoint@tagesspiegel.de schicken, Stichwort: „Mathe mit dem Checkpoint“. | |||||
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Der ganze Unsinn des „Beherbergungsverbots“ (das als Quatschwort nicht einmal eine Herberge im Duden findet, CP v. 10.10.) wird heute deutlich am Terminplan des Bundesverfassungsgerichts: Die Verhandlung zum Ceta-Freihandelsabkommen wurde von 10 auf 12 Uhr verlegt, weil nicht sicher war, ob die Prozessbeteiligten aus Berlin bereits am Vorabend anreisen und in Baden-Württemberg übernachten durften – so konnten sie immerhin heute früh den ICE um 5.54 Uhr nehmen. Das Gericht sicherte auch ein pünktliches Ende um 17.30 Uhr zu – als Alternative hätte sich ein Zeltcamp im Karlsruher Schlossgarten wie das der Reichsbürger am Kanzleramt angeboten (wird zumindest in Berlin geduldet, weil die zuständigen Stellen Behördenpingpong spielen). | |||||
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Die Probleme einiger Regierungsvertreter mit der Gewaltenteilung (CP von gestern) scheinen tiefgründiger und verzwickter zu sein als gedacht. Das betrifft nicht nur die informelle Stabsstelle der Grünen im Roten Rathaus, sondern auch die sozialdemokratisch geführte Bildungsverwaltung, die gestern ihre gegen die Spitzenkandidatin der Grünen gerichteten Social-Media-Beiträge wieder löschte – aber nicht aus Einsicht, sondern, so die trotzig-konjunktive Erklärung, weil „teilweise der Eindruck entstand, wir würden uns in eine parteipolitische Debatte begeben“. Aha. Verantwortlich ist also nicht die Exekutive, die keine Grenzen (mehr) kennt, sondern der blöde Bürger mit seinem falschen Eindruck. Na, dann schauen wir doch statt in den „Stachel“ oder in den „Vorwärts“ heute ausnahmsweise mal kurz in die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Öffentlichkeitsarbeit der Regierenden – und was lesen wir da (BVerfGE 44, 125)? „1. Den Staatsorganen ist es von Verfassungs wegen versagt, sich in amtlicher Funktion im Hinblick auf Wahlen mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen oder zu bekämpfen, insbes. durch Werbung die Entscheidung des Wählers zu beeinflussen.“ „3. Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zu Lasten einer politischen Partei oder von Wahlbewerbern in den Wahlkampf einwirken.“ „4. Ein parteiergreifendes Einwirken von Staatsorganen in die Wahlen zur Volksvertretung ist auch nicht zulässig in der Form von Öffentlichkeitsarbeit. Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginnt.“ Auch Hans Michael Heinig, Professor für Öffentliches Recht, z.Zt. Fellow am Wissenschaftskolleg, zitiert in einem Tweet das Verfassungsgericht und empfiehlt: „Vielleicht mal BVerfGE 44, 125 ff. lesen?“ Aber vermutlich hat der Senat das einzige verfügbare Exemplar aus seiner Bibliothek mit großer Geste nach Ungarn verliehen. | |||||
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Der Blick auf den Immobilienmarkt: Das auch mit öffentlichen Mitteln der landeseigenen IBB gepamperte Wohnungswucher-Startup „Wunderflats“ bietet auf seiner Plattform weiterhin möblierte Apartments an, bei denen der Mietendeckel vom Topf fliegt. Heute schauen wir uns mal eine 30-qm-Bude in Marienfelde an: 1149 Euro soll das „Studio“ im 2. Stock kosten, das macht 38,80 Euro pro qm – und da es jahrelang am Stück „verfügbar“ ist (die Testbuchung bis 1.12.23 verlief problemlos), ist sogar die „Änderung der Briefkasten- und Türklingelbeschriftung möglich“. Klasse, wo gibt’s das sonst noch! | |||||
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