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Liebe Leserinnen und Leser,
| | per Streik zur Tariferhöhung? Werden die aktuellen Forderung in der anstehenden Tarifrunde nicht durch Verhandlungen erreicht, können Beschäftigte dafür streiken. Alles zum Streikrecht hören Sie im Podcast. Und: Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen sind nur zulässig bei einer negativen Gesundheitsprognose. Die müssen Beschäftigte im Streitfall widerlegen, etwa durch ärztliche Gutachten.
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Viel Spaß beim Informieren! Franziska Kowalski REDAKTION
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»Der Personalrat«-Podcast Das Recht zum Streik im öffentlichen Dienst 10,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 500 Euro im Monat. Das ist die aktuelle Forderung in der anstehenden Tarifrunde für die 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen. Wenn es den Gewerkschaften in den Verhandlungen mit den Arbeitgebern nicht gelingt, einen für die Beschäftigten akzeptablen Tarifabschluss zu erzielen, dann können dieses dafür streiken.
| Kittner Die aktuelle Arbeits- und Sozialordnung 2023 ist da! Die aktuelle 48. Auflage von Kittners »Arbeits- und Sozialordnung« ist jetzt lieferbar. Sie bietet über 100 wichtige Gesetze und Verordnungen mit Einleitungen, mehr als 80 Checklisten, Übersichten und Grafiken. Zudem gibt es online Zugriff auf alle Inhalte und höchstrichterliche Rechtsprechung. Welche Gesetzesänderungen die Neuauflage bietet, erfahren Sie hier.
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Kündigung Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen sind zulässig, wenn aufgrund der Fehlzeiten eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Diese können Beschäftigte widerlegen, wenn ärztliche Gutachten bestätigen, dass ihre Krankheiten ausgeheilt sind und keine Auswirkung in der Zukunft haben. So das LAG Köln.
| Mutterschutz Wann das Kündigungsverbot bei Schwangeren beginnt Laut BAG beginnt das Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin. Das Gericht geht damit vom frühestmöglichen Zeitpunkt des Vorliegens einer Schwangerschaft aus, um die Sicherheit und den Schutz von schwangeren Arbeitnehmerinnen zu gewährleisten.
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»Der Personalrat« Wie lässt sich die Leistung freigestellter Beamter beurteilen? Wie lassen sich die Leistungen freigestellter Personalratsmitglieder mit denen »Normaldienst« leistender Beamten vergleichen – etwa für die Vergabe eines höher bewerteten Dienstpostens oder bei einer möglichen Beförderung? »Der Personalrat« 2/2023 klärt auf.
| »Computer und Arbeit« Schadenersatz bei Datenschutzverstößen Beschäftigte können bei Datenschutzverstößen für materielle und immaterielle Schäden einen finanziellen Ausgleich verlangen. Die Gerichte setzen bei immateriellen Schäden allerdings enge Grenzen. Rechtsanwältin Silvia Mittländer klärt in »Computer und Arbeit« 1/2023 die Details.
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Silke Altmann, Heike Schneppendahl
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Daniel Köhler, Sebastian Baunack
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| | Basiskommentar zu KSchG, §§ 622, 623 und 626 BGB, §§ 102, 103 BetrVG
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Silke Altmann, Heike Schneppendahl
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Kündigungsschutzgesetz
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Basiskommentar zu KSchG, §§ 622, 623 und 626 BGB, §§ 102, 103 BetrVG
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Daniel Köhler, Sebastian Baunack
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BDG - Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht
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Kommentar für die Praxis
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