| Newsletter vom 03. August 2017 |
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Topnews der letzten 30 Tage | ‣ 18.07.2017 BGH: Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung staatlicher Abgaben und Steuern ‣ 04.07.2017 Lidl-Strom von E.ON: Der Discounter wird teuer ...weitere News
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Anzeige | Achtung: Preiserhöhungen 2017 ! Strom- und Gastarifwechsel nicht verpassen Viele Anbieter haben Anfang 2017 die Strom- und Gaspreise erhöht, andere haben dies angekündigt. Wer künftig nicht unnötig viel Geld für Strom und Gas ausgeben will, sollte jetzt einen Tarifcheck machen. Mit unseren Vergleichsrechnern geht dies besonders einfach und schnell. Jetzt Strom- und Gaspreise vergleichen
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| Topnews der letzten 7 Tage | ‣ 18.07.2017 BGH: Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung staatlicher Abgaben und Steuern
RegelmäÃig erhöhen Stromanbieter die Stromtarife, wenn sich staatliche Abgaben und Steuern erhöhen. Bisher war strittig, ob dies für Stromkunden zu einem Sonderkündigungsrecht führt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun im Sinne der Stromkunden entschieden.  Der Strompreis setzt sich zum gröÃten Teil aus staatlichen Abgaben und Steuern zusammen. Die Erneuerbare Energien Umlage (EEG-Umlage) ist die bekannteste und mit derzeit (2017) 6,88 Cent pro Kilowattstunde höchste dieser staatlichen Abgaben. In unschöner RegelmäÃigkeit steigen diese Abgaben an. In der Regel zum 1. Januar eines Jahres. Die jeweiligen Erhöhungen geben die meisten Stromanbieter direkt an die Stromkunden weiter. Bisher wurde gestritten, ob eine Erhöhung der Stromtarife immer ein Sonderkündigungsrecht einräumt. Unstrittig verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht waren Strompreiserhöhungen, wenn der Stromanbieter den sogenannten Energiepreis anhob. Also den Teil, den der Stromanbieter durch eigene Einkaufs- und Margenpolitik selber bestimmen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun entschieden, dass auch eine Erhöhung des Stromtarifes aufgrund gestiegener staatlicher Abgaben und Steuern automatisch zu einem Sonderkündigungsrecht führt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat somit gegen den Stromanbieter Stromio gewonnen. Dieser hatte ein derartiges Sonderkündigungsrecht in seinen AGB ausgeschlossen. Betroffene Stromkunden können rückwirkend Erstattungen fordern Mit der BGH-Entscheidung haben Stromkunden Sicherheit gewonnen. Bei allen zukünftigen Erhöhungen des Stromtarifes erhält der Stromkunde ein Sonderkündigungsrecht. In der Regel muss dann eine Kündigung des Stromvertrages bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Strompreiserhöhung ausgeübt werden. Dabei muss der Stromanbieter rechtzeitig über die Erhöhung des Stromtarifes informieren. Verbraucher, die ihrer Stromrechnung wegen unwirksamer Preisanpassungsklauseln bisher nicht widersprochen haben, können (überhöhten) Rechnungen noch widersprechen und dann auf Erstattungen hoffen. Tipp: Im Zuge eines Stromanbieterwechsels erledigt der zukünftige Stromanbieter die Kündigung gegenüber dem bisherigen Stromversorger. Ein Sonderkündigungsrecht sollte gegenüber dem Stromanbieter jedoch immer eigenständig vom Stromkunden vorgenommen werden. Erst nach dieser (Sonder-) Kündigung sollte dann der Stromanbieterwechsel durchgeführt werden.  . ‣ 04.07.2017 Lidl-Strom von E.ON: Der Discounter wird teuer Seit dem 03. Juli bieten der Stromversorger E.ON und der Lebensmittel-Discounter Lidl-Strom an. Jedoch können weder Preis noch die sonstigen Tarifbedingungen überzeugen. Der Lebensmittel-Discounter Lidl vermarktet zusammen mit Deutschlands gröÃtem Energieversorger E.ON Strom. Unter dem Namen Lidl-Strom wird seit dem 03. Juli zwei Ãkostrom-Tarife (12 und 24 Monate Laufzeit) angeboten. Dabei liegen die Preise von Lidl-Strom unter denen der jeweiligen Grundversorgungstarife, günstige Wettbewerber bieten jedoch deutlich günstiger an. Eine Stichprobe in drei Postleitzahlengebieten ergab, dass Lidl-Strom etwa 20 Prozent teurer ist als vergleichbare Angebote von Wettbewerbern. Für einen Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.300 Kilowattstunden bedeutet dies eine Differenz von rund 150 Euro im ersten Vertragsjahr. Zudem kann Lidl-Strom auch hinsichtlich der Vertragsbedingungen nicht überzeugen. An die Gewährung von Neukundenboni sind versteckte Bedingungen geknüpft. So können sich Bonushöhen verbrauchsabhängig reduzieren. Es ist möglich, dass ein Neukundenbonus im Tarif Lidl-Strom 24 nach 2 Jahren Laufzeit noch nachträglich reduziert wird. Interessenten sollten auf jeden Fall das Lidl-Strom Angebot mit anderen Stromtarifen vergleichen. . Tipps der Redaktion: | Gewerbestromanbieter | Gewerbetarife | Anmeldung Gewerbestrom | Das ZuHause-Kraftwerk für KMU? | Stromanbieter in Deutschland | |
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