‣ Erhöhter Einsatz von Gaskraftwerken läÃt den Gasverbrauch steigen
In Deutschland ist der Verbrauch an Gas in den ersten drei Quartalen 2016 um über 6 Prozent angestiegen. Für diesen Anstieg sorgten im Wesentlichen Gaskraftwerke, die Strom erzeugten.  Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat den Strom- und Gasverbrauch der ersten drei Quartalen 2016 berechnet. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg der Erdgasverbrauch, der Stromverbrauch blieb konstant. Gaskunden steigerten den Gasabsatz um 6,5 Prozent auf 663,4 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) gestiegen. Hauptursache war laut BDEW der erhöhte Einsatz von Erdgas zur Stromerzeugung, sowohl in den Kraftwerken der Stromversorger als auch in industriellen Eigenanlagen. Der Anteil von Erdgas an der Stromerzeugung in Deutschland nahm von Januar bis September 2016 um 2,8 Prozentpunkte auf 11,7 Prozent zu (Q1-Q3 2015: 8,9 Prozent). Der erhöhte Gasverbrauch wirkte sich kaum auf den Börsenpreis aus. Der Gaspreis liegt weiterhin unter den durchschnittlichen Vorjahreswerten.  Beim Stromverbrauch zeichnet zwar sich ein geringfügiger Anstieg in den ersten drei Quartalen des Jahres ab, so der BDEW. Gegenüber den ersten drei Quartalen in 2015 stieg der Stromverbrauch leicht um 0,4 Prozent auf 409,9 Mrd. kWh. Dies sei jedoch ausschlieÃlich auf den Schalttag (29. Februar) zurückzuführen.  . ‣ Subventionen für groÃe Stromverbraucher steigen
Unternehmen, die groÃe Mengen Strom verbrauchen werden bei den Stromkosten entlastet. Zahlen müssen dies die übrigen Stromkunden. Ab 2017 wieder einmal mehr als im Vorjahr. Ein weiterer Bestandteil des Strompreises sind die Umlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen für reduzierte Netzentgelte. In den Genuà von reduzierten Netzentgelten kommen Energie-intensive Betriebe. Aus Gründen internationaler Wettbewerbsfähigkeit werden diese Betrieb von Netzentgelte befreit. Derzeit sind dies über 4.000 Unternehmen in Deutschland. Die fehlenden Netznutzungsentgelte werden jedoch von allen anderen Stromkunden ausgeglichen. Jährlich legen die Netzbetreiber die Höhe fest. Ab dem 01.01.2017 zahlen demnach "normale" Stromkunden 0,388 Cent pro Kilowattstunde über den Strompreis. Derzeit liegt der Wert niedriger bei 0,378 Cent/kWh. Für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh pro Jahr) betragen die gesamten Kosten ab 2017 rund 14.- Euro pro Jahr - eine Steigerung um 35 Cent. Insgesamt handelt es sich jedoch um Milliardenbeträge. Seir Einführung der Umlage 2012 wurden 4,5 Mrd. Euro in die Umlage gezahlt.
. ‣ Energiebedarf kann bis 2040 um 30 Prozent sinken
Mithilfe von effizienteren Technologien und einem bewussteren Umgang mit Energie kann der Energiebedarf in Deutschland bis zum Jahr 20140 um 30 Prozent sinken. Das geht aus einer Studie von ExxonMobil Europa hervor. Der Studie zufolge werden Kohle und Erdöl bis 2040 jeweils rund die Hälfte ihrer heutigen Bedeutung bei der Bereitstellung des Primärenergie-bedarfs eingebüÃt haben. Die erneuerbaren Energien werden dagegen um etwa 50 Prozent gegenüber 2013 zulegen. Allerdings behaupten die wetterunabhängigen Energieträger Biogas und Biomasse auch dann noch einen Anteil von etwa zwei Dritteln. Demnach werden selbst 2040 mehr als 70 Prozent des Primärenergiebedarfs von fossilen Energieträgern gedeckt, wobei Gas und Ãl alleine rund 60 Prozent ausmachen. Ab 2030 beginnt Erdgas das Erdöl als dominierenden Energieträger abzulösen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. CO2-Ziel der Bundesregierung wird nicht erreicht Die Studie kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass das Ziel der Bundesregierung, die CO2-Emissionen aus dem Jahr 1990 bis 2040 um 70 Prozent zu senken, nicht erreicht wird. Das Unternehmen rechnet mit einer Reduktion um 50 Prozent. . ‣ Versteckte Preiserhöhung bei Extra Energie: Geld zurück
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in E-Mails versteckte Preiserhöhungen als unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen den Energieanbieter Extra Energie geklagt und gewonnen. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Preiserhöhungen des Energieanbieters Extra Energie als unwirksam erklärt. Das Vorgehen der Extra Energie, die Preiserhöhungen inmitten einer seitenlangen allgemeinen E-Mail zu verstecken, sei nicht transparent und daher unwirksam. Betroffene Kunden können den aus der Preiserhöhung resultierenden Betrag zurückfordern.
Das Urteil vom 20.10.2016 aus dem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Energieversorger Extraenergie GmbH, Az. I-20 U 37/16 ist noch nicht rechtskräftig. Extra Energie stehen noch Möglichkeiten offen, Rechtsmittel einzulegen. In diesem Fall müssten betroffene Kunden das endgültige Urteil abwarten. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet, wurden Kunden der Extra Energie per E-Mail mit der Betreffzeile "Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen" angeschrieben. Darin hatte Extra Energie seitenlang über die Energiewende informiert. "Erst nach eineinhalb Seiten wurde auf die bevorstehende Preiserhöhung hingewiesen â in gerade mal zwei Sätzen" so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Danach folgten wieder allgemeine Ausführungen. Laut Verbraucherzentrale können alle betroffenen Kunden ihr Geld zurückfordern. "Es spielt dabei keine Rolle, ob die Verbraucher ihre Jahresrechnungen bisher ohne einen Widerspruch oder Vorbehalt gezahlt haben. Das Rückforderungsrecht steht allen betroffenen Extra Energie-Kunden zu", erläutert Henschler. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale finden sich Musterbriefe für betroffene Strom- und Gaskunden der Extra Energie. . ‣ Verbraucherzentrale: Nicht von Care Energy einschüchtern lassen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet von vielfältigen Versuchen der Care Energy kritische Verbraucherschützer und Medienvertreter mit Abmahnungen zu überziehen. Selbst Kunden der Care Energy, die sich beispielsweise in sozialen Medien kritisch äuÃern, werden unter Druck gesetzt.  Die Verbraucherzentralen unterstellen der Care Energy AG (jetzt: Enup AG) sowie der Care Energy Management GmbH rechtswidrige Verhaltensweisen  und machen derzeit Unterlassungsansprüche geltend.  Darunter sind âMehrere RechtsverstöÃe rund um das Abrechnungssystem, Verfahren um unterschiedliche Klauseln in den Verträgen des Anbieters und die Ausgestaltung des Preisrechners, der über die Homepage des Anbieters zu finden ist.â Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beklagt zudem das uneinsichtige Verhalten der âCareâ-Unternehmen gegenüber eigenen Kunden, die hilfesuchend an die Verbraucherzentrale wenden. âFür Unternehmen ist dies normalerweise ein Anlass, sich um eine Klärung zu bemühenâ, sagt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. âNicht so Care-Energy: Das Unternehmen reagiert mit anwaltlichen Abmahnungen für jedwede Art von Kritikern. So haben bereits mehrere Verbraucherzentralen und Medienunter-nehmen, die die Praktiken des Unternehmens öffentlich beleuchten, Abmahnungen bekommen.â Doch auch ehemalige Kunden oder Vertriebsmitarbeiter, die ihre Situation in sozialen Netzwerken schildern und dort nach weiteren Betroffenen oder Tipps suchen, hätten Post von Care-Energy-Anwälten erhalten. Wer die darin geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgibt, muss mit weiteren Schreiben vom Gericht rechnen, berichtet die Verbraucherzentrale. Preuschoff stärkt Kritikern den Rücken: âEs kann niemandem verboten werden, seine Erfahrung und Meinung öffentlich zu äuÃern.â Die Verbraucherzentrale berichtet weiter über einen ehemaligen Care Energy-Kunden, dem  eine Care-Energy-Firma untersagen wollte, mit der Einschaltung des Verbraucherschutzes zu drohen. âDas jemand abgemahnt werden soll, weil er sich Hilfe sucht, ist für uns undenkbarâ, erklärt Preuschoff. . ‣ Stromrechnung: KWK-Umlage 2017 sinkt leicht
Diverse Steuern und Abgaben bestimmen über 2/3 des Strompreises. Die EEG-Umlage und die Netznutzungsgebühren sind darin die gröÃten Posten, deren Höhe für das kommende Jahr 2017 wurde bereits bekannt gegeben. Nun folgt die sogenannte KWK-Umlage, die immerhin fällt, wenn auch nur um 1,5 Prozent auf 0,438 ct/kWh. Strom wird in 2017 deutlich teurer als in diesem Jahr. Daran ändert auch die leichte Absenkung der KWK-Umlage 2017 nichts. Die Ersparnis für Haushaltskunden beträgt 0,007 ct/kWh. Für einen jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh bedeutet dies rund 25 Cent weniger Kosten im Jahr. Die Erhöhungen der EEG-Umlage und der Netznutzungsgebühren sind ungleich höher und werden die Stromrechnung für 2017 erhöhen. Die KWK-Umlage resultiert aus dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Danach wird der KWK-Anteil der produzierten Strommenge (KWK-Strom) gefördert, der in Netze aller Spannungsebenen für die allgemeine Versorgung eingespeist wird. Der jeweils aufnahmepflichtige Netzbetreiber zahlt für den eingespeisten KWK-Strom eine Vergütung. Energie aus Kraft-Wärme-Kopplung gilt als besonders umweltschonend.  . ‣ innogy und Tank & Rast betreiben jetzt 132 Ladesäulen an Autobahnen
Elektromobilität fährt derzeit noch auf Sparflamme. Hohe Anschaffungskosten und geringe Reichweite bei E-Autos sowie eine unzureichend vorhandene Ladeinfrastruktur halten viele Autofahrer vom Kauf ab. Einen kleinen Fortschritt beim Ausbau der Schnellladesäulen an Autobahnen vermelden jetzt innogy und Tank & Rast.  innogy wird 82 weitere Autobahnraststätten von Tank & Rast mit Schnellladesäulen für Elektroautos ausstatten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen rund 50 Standorten des Raststättenbetreibers. âDamit wird auch die Langstrecke für Elektroautos attraktiv und komfortabel. So erhält die Elektromobilität in Deutschland einen weiteren Schubâ, sagt Dr. Dietrich Gemmel, Leiter Privatkunden Deutschland bei innogy.  Die nun 132 Schnellladesäulen stellen jedoch lediglich 1/3 der von Tank & Rast insgesamt geplanten rund 400 Standorten dar. Die Schnellladesäulen sind mit allen gängigen Steckerstandards versehen â vom Gleichstromstecker CCS über Chademo bis hin zum Typ-2-Stecker. Je nach Fahrzeugmodell dauert es ca. 20 Minuten, bis die Batterien wieder aufgeladen sind. . ‣ Care-Energy AG heisst jetzt (wieder) EnUp AG
Insider wissen, Care Energy ist nicht gleich Care Energy. Zur Verwirrung der Kunden haben sich der Hamburger Energiedienstleister und der Münchener Energieversorger die Namen "geteilt". Nun nennen sich die Münchener wieder EnUp AG. Der Energieversorger Care-Energy AG, der in engen geschäftlichen Beziehungen zur Hamburger Care-Energy Management GmbH steht, hat sich laut Mitteilung in EnUp AG umbenannt. Für die Münchener kommt der Schritt offensichtlich etwas schnell: die Webseite ist noch nicht fertig (siehe enup.ag). Dabei hätten die Münchener einfach die alte Webseite wieder online stellen können. Denn im Sommer wurde die Care-Energy AG schon einmal umbenannt: der Name bis Juli 2015 - EnUp AG. Aus EnUp AG wird Care-Energy AG wird EnUp AG Ob durch die erneute Umbenennung etwas mehr Transparenz in die geschäftlichen Aktivitäten der beteiligten Unternehmen gebracht wird, bleibt abzuwarten. Auch im eigenen Hause scheint die Ãnderung noch nicht umgesetzt. Die Care Energy Management GmbH vertreibt immer noch Care-Energy AG-Produkte. In der Vergangenheit haben manche Namensänderungen eher zum Gegenteil beigetragen, wenn Kunden nicht ausreichend über Ãnderungen informiert wurden und am Ende nicht mehr wuÃten, mit welcher Firma sie eigentlich Verträge abgeschlossen hatten. Kunden, die Strom- und Gaslieferverträge kündigen möchten, sollten daher bei der Münchener EnUp AG (vormals: Care-Energy AG) kündigen.
. ‣ Kundenbeschwerden: Care Energy bietet eigenen âSchlichterâ an
Nächster Versuch die eigenen Kunden zu verwirren: Care Energy offeriert unzufriedenen Kunden ein eigenes Schlichtungsverfahren mit nicht-neutralem Schlichter. Ein offensichtlicher Versuch Kunden vom Weg der neutralen Schlichtung abzuhalten.  Care Energy hat viele Probleme. Eines davon sind zu viele unzufriedene Kunden, die erfolglos versuchen, Probleme mit dem Care Energy Kundenservice zu lösen. Diesen Kunden, wie allen Strom- und Gaskunden, stehen zwei Alternativen zur Wahl. Kostenfrei können Beschwerden bei der Schlichtungsstelle Energie eingereicht werden. Diese neutrale Stelle versucht zwischen Kunden und Energieanbieter zu vermitteln. Die zweite Alternative führt letztlich zu einem Gerichtsverfahren, wenn Kunden Strafanzeige erstatten.  Der Energiedienstleister Care Energy muss sich seit Ende letzten Jahres mit einer hohen Zahl von Beschwerden und Schlichtungsverfahren auseinandersetzen. Das ist zeitaufwendig und kostet viel Geld, wenn am Ende Kunden entschädigt werden. Beides möchte Care Energy wohl vermeiden und bietet unzufriedenen Kunden einen eigenen Schlichter an. Offensichtlich möchte Care Energy damit verhindern, dass sich Kunden an die neutrale Schlichtungsstelle Energie wenden.  Der von Care Energy eingesetzte Schlichter Frank Farenski erscheint alles andere als neutral. Farenski bezeichnet sich als Journalist, bekannt als unkritischer Stichwortgeber für Care Energy Chef Martin Kristek. Zudem ist Farenski für das Film-Projekt âLeben mit der Energiewendeâ verantwortlich. Wichtigster Unterstützer dieses Projektes ist Care Energy.  Care Energy Kunden, die erfolglos beim Care Energy Kundenservice versuchen Probleme zu klären, sollten sich nicht den Care Energy Schlichter wenden, sondern direkt die Schlichtungsstelle Energie einbeziehen. Die Schlichtungsstelle Energie wird u.a. getragen durch die Verbraucherzentralen und wird unterstützt durch die Bundesregierung. . ‣ Stadtwerke Mainz: Stromkunden sollen ÃPNV-Defizit ausgleichen
Die umfirmierte Mainzer Stadtwerke AG steigt wieder in den Strom- und Gasvertrieb ein. Mainzer Strom- und Gaskunden werden zum Start zwei unattraktive Tarife angeboten. Mit den Gewinnen aus dem Energievertrieb sollen die starkt defizitären Bus- und StraÃenbahnbetriebe unterstützt werden. Rund 15 Millionen Euro Verlust erwirtschaften allein die Mainzer Bus- und StraÃenbahnbetriebe pro Jahr. Um das Defizit zu decken, sind nun Mainzer Stadtvertreter auf die Idee gekommen, nicht nur Steuerzahler, sindern auch Strom- und Gaskunden zur Kasse zu bitten. Jedoch hatten die Mainzer den direkten Strom- und Gasvertrieb mit dem damaligen Verkauf der Entega-Anteile 2010 eingestellt. Also musste eine neue Gesellschaft gegründet werden, die Mainzer Stadtwerke AG. Mit groÃem Werbeaufwand wird derzeit ein buntes M in der Landeshauptstadt präsentiert. Das neue Logo und das Versprechen, dass die Gewinne in Mainz verbleiben, sollen möglichst viele Strom- und Gaskunden angelockt werden. Für einen nennenswerten Beitrag zur Senkung des 15-Millionen-Defizits können jedoch keine günstigen Tarife angeboten werden. Für den Stromtarif "Mainzer Strom 24 grün" und den Gastarif "Mainzer Gas 24" müssen Kunden denn auch tief in die Tasche greifen. Im Vergleich (Stromhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch) liegt der Stromtarif rund 225,- Euro über günstigen Stromanbietern. Im Gas liegt die Differenz auf ähnlichem Niveau (210,- Euro bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh). Einen ersten Beitrag zum Verlustausgleich leistete Oberbürgermeister Michael Ebling, der zum Vertriebsstart einen Liefervertrag unterzeichnete.Â
. ‣ Fördergelder für Austausch von 15 Millionen Heizgeräten Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland heizt mit Gas. Allerdings sind 2/3 dieser Heizungsanlagen nicht auf dem neuesten Stand der Technik. Für einen Austausch alter Heizungsanlagen können Haushalte Fördermittel bis zu 24 Prozent der Investitionen erhalten. "Gut die Hälfte aller deutschen Haushalte heizt mit Erdgas, das entspricht rund 20 Millionen Wohneinheiten. Dabei sind ganze 15 Millionen Heizgeräte in Deutschland veraltet und nicht auf dem aktuellen Stand der Technik. Diese Anlagen verschenken wertvolle Energieressourcen und somit bares Geld", erklärt Michael Oppermann, Pressesprecher von Zukunft ERDGAS. Ein Austausch oder die umfassende Modernisierung der Heizungsanlage lohnt sich. Ãber die staatliche KfW-Bank können Fördermittel abgerufen werden. Der Einbau einer neuen Erdgas-Brennwertheizung wird mit ca. 15 Prozent bezuschusst. Wird auÃerdem in eine solare Heizungsunterstützung investiert, beträgt die Förderung sogar 24 Prozent. Zudem investiert der Gasverbraucher in eine umwelt-schonendere Technologie. Zum "Weltspar-Tag" am 28.10.2016 hat die Initiative "Zukunft Erdgas" folgenden kurzen Ãberblick veröffentlicht.
. ‣ Jeder Haushalt durchschnittlich 12,7 Minuten pro Jahr ohne Strom
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jährlich Daten zur Sicherheit der Stromversorgung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich Anzahl und Dauer der Stromunterbrechungen leicht erhöht. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt lag die durchschnittliche Unterbrechungsdauer je angeschlossenem Stromverbraucher bei 12,7 Minuten nach 12,28 Minuten im Jahr 2014 - ein leichter Anstieg um 3,4 Prozent. Auch bei der Anzahl der Stromunterbrechnungen ergab sich an Anstieg. Im Jahr 2015 kam es zu insgesamt 177.751 gemeldeten Unterbrechnungen - etwa 2 Prozent über dem Wert für 2014. âAuch wenn der Wert leicht angestiegen ist, liegt die Stromversorgungsqualität in Deutschland weiter auf sehr hohem Niveauâ, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. âUrsache für den Anstieg der durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung sind vor allem Wetterereignisse wie Stürme und Hitzewellen. Die Energiewende und der steigende Anteil dezentraler Erzeugungsleistung haben weiterhin keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.â Der Anstieg sei auf gröÃere Windstürme sowie die Hitzewellen im Sommer 2015 zurück zu führen. Die hohen Temperaturen lösten dabei z.B. Kurzschlüsse oder Ãberschläge in Trafostationen aus und führen so zu Versorgungsunterbrechungen.
. ‣ GMX Strom: Siehe Web.de Strom
Nachdem das Telekommunikationsunternehmen 1&1 seit einigen Wochen unter der Marke "Web.de" Stromtarife vermarktet, erfolgt nun auch unter der Marke "GMX" die Energievermarktung. Die Stromtarife sind dabei identisch zu den Web.de-Angeboten. Mit der Gründung der 1&1 Energy GmbH startete das Telekommunikationsunternehmen aus Montabaur in den Strommarkt. Zuerst wurden drei Stromtarife unter der Marke Web.de gelauncht, nun zieht GMX nach. Die Angebote sind identisch, auch die heweiligen Webseiten sind mit Ausnahme der Farbe und Logos austauschbar. Hier finden Sie eine ausführliche Informationen über die angebotenen Stromtarife und wie sich diese im Vergleich zu anderen Stromanbietern positionieren. . ‣ Gas-Netzentgelte 2017: GröÃtenteils geringe Preissenkungen
Für die meisten Haushalte werden im kommenden Jahr die Netznutzungsgebühren für Gas sinken. Das Systemhaus ene´t hat die vorläufigen Netzentgelte für 2017 analysiert und für rund 6.400 Postleitzahlengebiete Entgeltsenkungen festgestellt. Die Entgeltveränderungen fallen jedoch nach Regionen und Verbrauch sehr unterschiedlich aus. In 335 PLZ-Gebieten steigen die Entgelte um mehr als 10 Prozent. Wie ene´t mitteilt, können viele Gaskunden für das kommende Jahr mit sinkenden Netznutzungsentgelten rechnen, werden also bei den Gaskosten entlastet. In den meisten Fällen sind dies jedoch auf das gesamte Jahr gerechnet nur wenige Euros. So sparen Gaskunden mit geringem Verbrauch (7.000 kWh) im Jahr etwas über 5 Euro, bei gröÃeren Haushalten (20.000 kWh) fällt die prozentuale Ersparnis noch geringer aus, so dass am Ende die Entgeltsenkung etwas mehr als 1 Euro ausmacht. Gewerbekunden müssen mit höheren Netzentgelten rechnen Bei gröÃeren Gewerbekunden, die in der Regel weniger pro Kilowattstunde als private Haushalte zahlen, steigen die Kosten für die Netznutzung. Um durchschnittlich 1,5 Prozent steigen hier die Entgelte bundesweit. Die folgende Ãbersichtskarte verdeutlicht das bundesweit uneinheitliche Bild. Zwischen den Regionen gibt es teilweise deutliche Unterschiede, einerseits bei der Höhe der Entgelte, andererseits bei der Höhe der Veränderungen. Beispielweise liegen zukünftig die Netznutzungsentgelte für Single-Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern bei 3,31 ct/kWh, im Saarland liegen die Entgelte dagegen bei nur 1,57 ct/kWh. Auf Ebene der Netzgebiete zahlen Gaskunden der Stadt Norden in Niedersachsen mit 1,03 ct/kWh die niedrigsten, Gaskunden bestimmter Netzgebiete in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit 4,16 ct/kWh die höchsten Netznutzungsentgelte. Die zum 01.01.2017 eintretenden Entgeltänderungen werden diese enorme Preisdifferenz von 304,6 Prozent nicht ausgleichen.
Gaskunden sollten zu Preis-senkenden Gasanbietern wechseln Alle Gaskunden, die ab dem 01.01.2017 höhere Netznutzungsentgelte zahlen müssen, sollten prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Gelegenheit zu einem günstigeren Gasanbieter zu wechseln, sollte genutzt werden. Denn insgesamt wird Gas günstiger, was am seit Jahren fallenden Gaspreis liegt. Gaskunden, denen für die letzten oder kommenden Monate noch keine Preissenkung angekündigt wurde, sollten dies nicht akzeptieren, sondern sich einen neuen Gasanbieter suchen.  . Tipps der Redaktion: | Gewerbestromanbieter | Gewerbetarife | Anmeldung Gewerbestrom | Das ZuHause-Kraftwerk für KMU? | Stromanbieter in Deutschland | |