Stromtipp Newsletter Newsletter vom 23. März 2017

Topnews der letzten 7 Tage


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Achtung: Preiserhöhungen 2017 !

Strom- und Gastarifwechsel nicht verpassen


Viele Anbieter haben Anfang 2017 die Strom- und Gaspreise erhöht, andere haben dies angekündigt.

Wer künftig nicht unnötig viel Geld für Strom und Gas ausgeben will, sollte jetzt einen Tarifcheck machen. Mit unseren Vergleichsrechnern geht dies besonders einfach und schnell.

Jetzt Strom- und Gaspreise vergleichen

Topnews der letzten 7 Tage
‣ Exklusiv bei Stromtipp: 20,- Euro Sonderbonus auf Vattenfall-Tarife


Vattenfall Strom- und Gastarife zählen zu den günstigsten Energietarifen in Deutschland. Wechsler über Stromtipp können ab sofort noch mehr sparen! Stromtipp packt zu jedem Wechsel in einen Vattenfall Strom- oder Gastarif einen Sonderbonus in Höhe von 20,- Euro drauf*.

Seit über 10 Jahren sind Vattenfall und Stromtipp Partner bei der Vermittlung von Stromtarifen. Die Strom- und Gastarife des schwedischen Unternehmens zählen stets zu den günstigsten Angeboten. Für eine begrenzte Zeit können Strom- und Gaskunden nun exklusiv bei Stromtipp weitere 20,- Euro im ersten Belieferungsjahr sparen.

Auszahlung des Stromtipp Sonderbonus bereits 6 Wochen nach Belieferungsbeginn *Stromtipp zahlt den Sonderbonus in Höhe von 20,- Euro an alle Strom- und Gaskunden, die über das Stromtipp-Webportal an Vattenfall erfolgreich vermittelt werden. Das bedeutet, dass die Belieferung mit Strom und/oder Gas durch Vattenfall aufgenommen wurde und der Strom- oder Gaskunde aus Sicht von Vattenfall ein Neukunde ist, d.h. in den letzten 12 Monaten nicht bereits von Vattenfall beliefert wurde. Der Sonderbonus wird einmalig ausgezahlt, wenn der Kunde 6 Wochen bei Vattenfall in Belieferung ist. Die Auszahlung erfolgt durch Stromtipp und nicht durch Vattenfall. 

Der Stromtipp Sonderbonus wird in unserem Tarifrechner bei der Berechnung der Kosten für das erste Belieferungsjahr berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass es sich um eine einmalige Bonuszahlung handelt. 


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‣ EnBW erhöht Beteiligung an Mannheimer MVV



Der Energieversorger EnBW hat seine Anteile am Mannheimer Energieversorger MVV aufgestockt. Von der französischen Energiekonzern Engie übernimmt EnBW dessen 6,28 Prozentanteil. Damit ist EnBW nach der Stadt Mannheim größter MVV-Aktionär.

Der Energiekonzern EnBW mit Sitz in Karlsruhe ist seit dem Jahr 2004 Aktionär beim Mannheimer Energieversorger MVV. Zunächst mit rund 15 Prozent eingestiegen, hält EnBW demnächst knapp 29 Prozent der Anteile. Lediglich die Stadt Mannheim mit knapp über 50 Prozent hält mehr Anteile an der MVV.

Mit EnBW und der MVV rücken damit zwei der zehn größten Energieversorger näher zusammen. EnBW ist nach RWE/innogy und E.ON Nummer Drei im deutschen Strommarkt, die MVV zählt ebenfalls zu den Top Ten. Mit den Gesellschafteranteilen erhält EnBW auch verstärkten Einfluss auf die MVV-Beteiligungen. So sind die Mannheimer bspw. Mehrheitsgesellschafter bei den Stadtwerken Kiel; an weiteren 7 Stadtwerken ist die MVV beteilgt. Darunter befinden sich die Stadtwerke Ingolstadt und die Energieversorgung Offenbach.

Die baden-württembergische EnBW ist nahezu vollständig im öffentlichen Besitz. Jeweils knapp die Hälfte der Anteile halten das Land Baden-Württemberg und diverse Kommunen des Landes. EnBW hält ebenfalls weitere Anteile an regionalen Versorgern und ist mit den Marken Yello Strom und NaturEnergiePlus am Markt für Privatkunden vertreten.

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‣ Milliarden auf dem EEG-Konto



Auf dem von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern geführten Konto liegen derzeit rund 4,57 Milliarden Euro. Allein im Februar 2017 wuchs der Bestand um eine Milliarde. Mit diesen Überschüssen ist jedoch keine automatische Absenkung der EEG-Umlage verbunden - abgerechnet wird am Jahresende.

Deutsche Stromkunden zahlen derzeit 6,88 Cent pro Kilowattstunde in die sogenannte EEG-Umlage. Von diesem Geld werden die Erneuerbaren Energien subventioniert. Darunter fallen insbesondere die Solaranlagen privater und gewerblicher Betreiber sowie Windkraftanlagen an Land und auf See.

Grob beschrieben funktioniert die EEG-Umlage nach dem Prinzip: Je mehr EEG-Strom produziert wird, desto mehr Subventionen werden fällig. Dabei erfolgt die Berechnung der Subventionen mit Blick auf den jeweils aktuellen Börsenpreis des Stroms. Die EEG-Subventionen gleichen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis (an der Börse) und dem staatlich garantierten Strompreis aus. Je niedriger der Börsenpreis - also die Einnahmen der Stromerzeuger -  desto höher die Ausgleichszahlungen über die EEG-Umlage.

In den letzten Monaten wurde - jahreszeitlich bedingt - relativ wenig EEG-Strom produziert. Andererseits ist der Börsenpreis derzeit höher als in den Vormonaten. Zusammen mit der zum 01.01.2017 erhöhten EEG-Umlage hat sich nun ein deutliches Plus ergeben. Im Januar lag es bei rund 660 Mio. Euro und im Februar bei knapp über 1 Mrd. Euro. 

Mit einer Senkung der EEG-Umlage ist jedoch nicht zu rechnen. Zum einen wird in den kommenden Monaten wieder mehr EEG-Strom produziert werden - insbesondere aus Photovolatikanlagen und Anlagen, die erstmalig ans Netz gehen. Zum anderen ist nicht mit weiteren Strompreissenkungen an der Börse zu rechnen. Experten gehen in den kommenden Jahren eher von einer weiter steigenden EEG-Umlage aus.

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‣ Mieterbund: Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch


Mieter erhalten einmal jährlich ihre Betriebskostenabrechnung vom Vermieter. Dabei ist jede zweite Abrechnung fehlerhaft – in der Regel zu Ungunsten des Mieters. In den Betriebskosten sind Kosten u.a. für Heizung und Warmwasser enthalten. Wird dafür Gas genutzt, müssten diese Kosten eigentlich sinken.
 
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die Beratungsgespräche seiner örtlichen Mietervereine ausgewertet und bei jeder zweiten Betriebskostenabrechnung Fehler festgestellt. Oftmals werden Mieter um mehrere Hundert Euro benachteiligt. Denn Mieter zahlen laut DMB zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmeter im Monat für Heizung und Warmwasser, für Grundsteuer, Straßenreinigung, Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung, Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung, Versicherungen, Aufzug usw. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung müssen 1.680 bis 2.520 Euro für die so genannte zweite Miete einkalkuliert werden.
Jeder Mieter sollte die Betriebskostenabrechnung genau kontrollieren.
 
Eine Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Moante nach Ende der Abrechnungsperiode gestellt werden. Kommt diese später, dürfen keine Nachforderungen gestellt werden. Die Abrechnung sollte die konkrete Bezeichnung des Objekts, auf das sich die Abrechnung bezieht, und die Benennung des Abrechnungszeitraums beinhalten. Zudem muss sie die  Gesamtkosten für jede Nebenkostenart auflisten, den zugrunde gelegten Verteilerschlüssels mit der Berechnung des Mieteranteils für die einzelnen Betriebskostenarten. Ausgewiesen müssen auch die monatlichen Vorauszahlungsbeträge des Mieters sowie deren Verrechnung..
 
Mieter müssen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung von ihrem Vermieter erhalten haben. Auf später eintreffende Betriebskostenabrechnungen müssen sie keine Nachzahlungen mehr leisten.
 
Für 2016 können Mieter eventuell mit niedrigeren Kosten als im Vorjahr rechnen. Die Preise für Energie sind teilweise deutlich gefallen. Auch wenn der Winter kälter war als im Vorjahr dürfte ein kleines Plus übrig bleiben. Voraussetzung ist allerdings auch, dass der Vermieter bspw. bei günstigen Gasanbietern eingekauft hat.
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