Stromtipp Newsletter Newsletter vom 27. Oktober 2016

Topnews der letzten 7 Tage


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Riester-Rente: Altersvorsorge für Angestellte mit bis zu 70% Förderung vom Staat
Mit der Riester-Rente haben Sie als Angestellter die Möglichkeit, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Fast 14 Millionen Bundesbürger haben sich seit der Einführung im Jahr 2001 für diese Form der Altersabsicherung entschieden. Und das aus gutem Grund: Die Riester-Rente bietet jährliche Zuschüsse, Steuererstattungen und die Finanzierung von eigenem Wohnraum. Da die gesetzliche Rente bereits heute nicht mehr für den Lebensunterhalt ausreicht, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, mit der Riester-Rente Ihren Lebensstandard zu sichern.
Beispielrechnung: Herr M. ist ledig, ohne Kinder. Er verdient im Jahr 36.000 Euro und zahlt 4 Prozent seines Gehalts (1440 Euro) in einen Riestervertrag ein. Vom Staat erhält er 154 Euro Grundzulage und eine zusätzliche Steuererstattung von ca. 350 Euro. Der Eigenanteil von Herrn M. beträgt also nur ca. 936 Euro bzw. 65 Prozent.
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Topnews der letzten 7 Tage
‣ Care-Energy AG heisst jetzt (wieder) EnUp AG



Insider wissen, Care Energy ist nicht gleich Care Energy. Zur Verwirrung der Kunden haben sich der Hamburger Energiedienstleister und der Münchener Energieversorger die Namen "geteilt". Nun nennen sich die Münchener wieder EnUp AG. 

Der Energieversorger Care-Energy AG, der in engen geschäftlichen Beziehungen zur Hamburger Care-Energy Management GmbH steht, hat sich laut Mitteilung in EnUp AG umbenannt. Für die Münchener kommt der Schritt offensichtlich etwas schnell: die Webseite ist noch nicht fertig (siehe enup.ag). 

Dabei hätten die Münchener einfach die alte Webseite wieder online stellen können. Denn im Sommer wurde die Care-Energy AG schon einmal umbenannt: der Name bis Juli 2015 - EnUp AG.

Aus EnUp AG wird Care-Energy AG wird EnUp AG

Ob durch die erneute Umbenennung etwas mehr Transparenz in die geschäftlichen Aktivitäten der beteiligten Unternehmen gebracht wird, bleibt abzuwarten. Auch im eigenen Hause scheint die Änderung noch nicht umgesetzt. Die Care Energy Management GmbH vertreibt immer noch Care-Energy AG-Produkte.

In der Vergangenheit haben manche Namensänderungen eher zum Gegenteil beigetragen, wenn Kunden nicht ausreichend über Änderungen informiert wurden und am Ende nicht mehr wußten, mit welcher Firma sie eigentlich Verträge abgeschlossen hatten. Kunden, die Strom- und Gaslieferverträge kündigen möchten, sollten daher bei der Münchener EnUp AG (vormals: Care-Energy AG) kündigen.

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‣ Kundenbeschwerden: Care Energy bietet eigenen „Schlichter“ an


Nächster Versuch die eigenen Kunden zu verwirren: Care Energy offeriert unzufriedenen Kunden ein eigenes Schlichtungsverfahren mit nicht-neutralem Schlichter. Ein offensichtlicher Versuch Kunden vom Weg der neutralen Schlichtung abzuhalten.
 
Care Energy hat viele Probleme. Eines davon sind zu viele unzufriedene Kunden, die erfolglos versuchen, Probleme mit dem Care Energy Kundenservice zu lösen. Diesen Kunden, wie allen Strom- und Gaskunden, stehen zwei Alternativen zur Wahl. Kostenfrei können Beschwerden bei der Schlichtungsstelle Energie eingereicht werden. Diese neutrale Stelle versucht zwischen Kunden und Energieanbieter zu vermitteln. Die zweite Alternative führt letztlich zu einem Gerichtsverfahren, wenn Kunden Strafanzeige erstatten.
 
Der Energiedienstleister Care Energy muss sich seit Ende letzten Jahres mit einer hohen Zahl von Beschwerden und Schlichtungsverfahren auseinandersetzen. Das ist zeitaufwendig und kostet viel Geld, wenn am Ende Kunden entschädigt werden. Beides möchte Care Energy wohl vermeiden und bietet unzufriedenen Kunden einen eigenen Schlichter an. Offensichtlich möchte Care Energy damit verhindern, dass sich Kunden an die neutrale Schlichtungsstelle Energie wenden.
 

Der von Care Energy eingesetzte Schlichter Frank Farenski erscheint alles andere als neutral. Farenski bezeichnet sich als Journalist, bekannt als unkritischer Stichwortgeber für Care Energy Chef Martin Kristek. Zudem ist Farenski für das Film-Projekt „Leben mit der Energiewende“ verantwortlich. Wichtigster Unterstützer dieses Projektes ist Care Energy. 
 
Care Energy Kunden, die erfolglos beim Care Energy Kundenservice versuchen Probleme zu klären, sollten sich nicht den Care Energy Schlichter wenden, sondern direkt die Schlichtungsstelle Energie einbeziehen. Die Schlichtungsstelle Energie wird u.a. getragen durch die Verbraucherzentralen und wird unterstützt durch die Bundesregierung.
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‣ Stadtwerke Mainz: Stromkunden sollen ÖPNV-Defizit ausgleichen



Die umfirmierte Mainzer Stadtwerke AG steigt wieder in den Strom- und Gasvertrieb ein. Mainzer Strom- und Gaskunden werden zum Start zwei unattraktive Tarife angeboten. Mit den Gewinnen aus dem Energievertrieb sollen die starkt defizitären Bus- und Straßenbahnbetriebe unterstützt werden.

Rund 15 Millionen Euro Verlust erwirtschaften allein die Mainzer Bus- und Straßenbahnbetriebe pro Jahr. Um das Defizit zu decken, sind nun Mainzer Stadtvertreter auf die Idee gekommen, nicht nur Steuerzahler, sindern auch Strom- und Gaskunden zur Kasse zu bitten. Jedoch hatten die Mainzer den direkten Strom- und Gasvertrieb mit dem damaligen Verkauf der Entega-Anteile 2010 eingestellt. Also musste eine neue Gesellschaft gegründet werden, die Mainzer Stadtwerke AG. Mit großem Werbeaufwand wird derzeit ein buntes M in der Landeshauptstadt präsentiert. Das neue Logo und das Versprechen, dass die Gewinne in Mainz verbleiben, sollen möglichst viele Strom- und Gaskunden angelockt werden.

Für einen nennenswerten Beitrag zur Senkung des 15-Millionen-Defizits können jedoch keine günstigen Tarife angeboten werden. Für den Stromtarif "Mainzer Strom 24 grün" und den Gastarif "Mainzer Gas 24" müssen Kunden denn auch tief in die Tasche greifen. Im Vergleich (Stromhaushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch) liegt der Stromtarif rund 225,- Euro über günstigen Stromanbietern. Im Gas liegt die Differenz auf ähnlichem Niveau (210,- Euro bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh).

Einen ersten Beitrag zum Verlustausgleich leistete Oberbürgermeister Michael Ebling, der zum Vertriebsstart einen Liefervertrag unterzeichnete. 

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‣ Fördergelder für Austausch von 15 Millionen Heizgeräten


Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland heizt mit Gas. Allerdings sind 2/3 dieser Heizungsanlagen nicht auf dem neuesten Stand der Technik. Für einen Austausch alter Heizungsanlagen können Haushalte Fördermittel bis zu 24 Prozent der Investitionen erhalten.

"Gut die Hälfte aller deutschen Haushalte heizt mit Erdgas, das entspricht rund 20 Millionen Wohneinheiten. Dabei sind ganze 15 Millionen Heizgeräte in Deutschland veraltet und nicht auf dem aktuellen Stand der Technik. Diese Anlagen verschenken wertvolle Energieressourcen und somit bares Geld", erklärt Michael Oppermann, Pressesprecher von Zukunft ERDGAS.

Ein Austausch oder die umfassende Modernisierung der Heizungsanlage lohnt sich. Über die staatliche KfW-Bank können Fördermittel abgerufen werden. Der Einbau einer neuen Erdgas-Brennwertheizung wird mit ca. 15 Prozent bezuschusst. Wird außerdem in eine solare Heizungsunterstützung investiert, beträgt die Förderung sogar 24 Prozent. Zudem investiert der Gasverbraucher in eine umwelt-schonendere Technologie. Zum "Weltspar-Tag" am 28.10.2016 hat die Initiative "Zukunft Erdgas" folgenden kurzen Überblick veröffentlicht.


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‣ Jeder Haushalt durchschnittlich 12,7 Minuten pro Jahr ohne Strom



Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jährlich Daten zur Sicherheit der Stromversorgung. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich Anzahl und Dauer der Stromunterbrechungen leicht erhöht.

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt  lag die durchschnittliche Unterbrechungsdauer je angeschlossenem Stromverbraucher bei 12,7 Minuten nach 12,28 Minuten im Jahr 2014 - ein leichter Anstieg um 3,4 Prozent. Auch bei der Anzahl der Stromunterbrechnungen ergab sich an Anstieg. Im Jahr 2015 kam es zu insgesamt 177.751 gemeldeten Unterbrechnungen - etwa 2 Prozent über dem Wert für 2014.

„Auch wenn der Wert leicht angestiegen ist, liegt die Stromversorgungsqualität in Deutschland weiter auf sehr hohem Niveau“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Ursache für den Anstieg der durchschnittlichen Versorgungsunterbrechung sind vor allem Wetterereignisse wie Stürme und Hitzewellen. Die Energiewende und der steigende Anteil dezentraler Erzeugungsleistung haben weiterhin keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität.“

Der Anstieg sei auf größere Windstürme sowie die Hitzewellen im Sommer 2015 zurück zu führen. Die hohen Temperaturen lösten dabei z.B. Kurzschlüsse oder Überschläge in Trafostationen aus und führen so zu Versorgungsunterbrechungen.

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‣ GMX Strom: Siehe Web.de Strom




Nachdem das Telekommunikationsunternehmen 1&1 seit einigen Wochen unter der Marke "Web.de" Stromtarife vermarktet, erfolgt nun auch unter der Marke "GMX" die Energievermarktung. Die Stromtarife sind dabei identisch zu den Web.de-Angeboten.

Mit der Gründung der 1&1 Energy GmbH startete das Telekommunikationsunternehmen aus Montabaur in den Strommarkt. Zuerst wurden drei Stromtarife unter der Marke Web.de gelauncht, nun zieht GMX nach. Die Angebote sind identisch, auch die heweiligen Webseiten sind mit Ausnahme der Farbe und Logos austauschbar.

Hier finden Sie eine ausführliche Informationen über die angebotenen Stromtarife und wie sich diese im Vergleich zu anderen Stromanbietern positionieren.

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‣ Gas-Netzentgelte 2017: Größtenteils geringe Preissenkungen



Für die meisten Haushalte werden im kommenden Jahr die Netznutzungsgebühren für Gas sinken. Das Systemhaus ene´t hat die vorläufigen Netzentgelte für 2017 analysiert und für rund 6.400 Postleitzahlengebiete Entgeltsenkungen festgestellt. Die Entgeltveränderungen fallen jedoch nach Regionen und Verbrauch sehr unterschiedlich aus. In 335 PLZ-Gebieten steigen die Entgelte um mehr als 10 Prozent.

Wie ene´t mitteilt, können viele Gaskunden für das kommende Jahr mit sinkenden Netznutzungsentgelten rechnen, werden also bei den Gaskosten entlastet. In den meisten Fällen sind dies jedoch auf das gesamte Jahr gerechnet nur wenige Euros. So sparen Gaskunden mit geringem Verbrauch (7.000 kWh) im Jahr etwas über 5 Euro, bei größeren Haushalten (20.000 kWh) fällt die prozentuale Ersparnis noch geringer aus, so dass am Ende die Entgeltsenkung etwas mehr als 1 Euro ausmacht.

Gewerbekunden müssen mit höheren Netzentgelten rechnen

Bei größeren Gewerbekunden, die in der Regel weniger pro Kilowattstunde als private Haushalte zahlen, steigen die Kosten für die Netznutzung. Um durchschnittlich 1,5 Prozent steigen hier die Entgelte bundesweit.

Die folgende Übersichtskarte verdeutlicht das bundesweit uneinheitliche Bild. Zwischen den Regionen gibt es teilweise deutliche Unterschiede, einerseits bei der Höhe der Entgelte, andererseits bei der Höhe der Veränderungen. Beispielweise liegen zukünftig die Netznutzungsentgelte für Single-Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern bei 3,31 ct/kWh, im Saarland liegen die Entgelte dagegen bei nur 1,57 ct/kWh. Auf Ebene der Netzgebiete zahlen Gaskunden der Stadt Norden in Niedersachsen mit 1,03 ct/kWh die niedrigsten, Gaskunden bestimmter Netzgebiete in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit 4,16 ct/kWh die höchsten Netznutzungsentgelte. Die zum 01.01.2017 eintretenden Entgeltänderungen werden diese enorme Preisdifferenz von 304,6 Prozent nicht ausgleichen.

Gaskunden sollten zu Preis-senkenden Gasanbietern wechseln

Alle Gaskunden, die ab dem 01.01.2017 höhere Netznutzungsentgelte zahlen müssen, sollten prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht. Die Gelegenheit zu einem günstigeren Gasanbieter zu wechseln, sollte genutzt werden. Denn insgesamt wird Gas günstiger, was am seit Jahren fallenden Gaspreis liegt. Gaskunden, denen für die letzten oder kommenden Monate noch keine Preissenkung angekündigt wurde, sollten dies nicht akzeptieren, sondern sich einen neuen Gasanbieter suchen.
 

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‣ Mini-Entlastung: Offshore-Haftungsumlage bringt Gutschrift



Die Netzbetreiber haben die Höhe der Offshore-Haftungsumlage für 2017 bekannt gegeben. Danach gilt für das kommende Jahr ein negativen Wert in Höhe von -0,028 Cent pro kWh. Dies bedeutet eine kleine Gutschrift für Haushaltskunden. In Euro bedeutet dies für einen Durchschnitts-Haushalt eine um "Entlastung" um knapp über 2 Euro pro Jahr.

Der Strompreis setzt sich aus diversen Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Die sogenannte Offshore-Haftungsumlage ist eine davon. Im Vergleich zu der EEG-Umlage und den Netznutzungsentgelten, die zum 01.01.2017 kräftig erhöht werden, macht die Offshore-Umlage jedoch nur einen sehr geringen Anteil an den Stromkosten aus.

In diesem Jahr beläuft sich die Höhe der Offshore-Haftungsumlage auf 0,039 Cent pro Kilowattstunde. In 2017 sinkt die Umlage auf -0,028 ct/kWh - also um 0,066 ct/kWh. Ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland verbraucht rund 3.300 kWh im Jahr. Die Ersparnis beträgt demnach 2,18 Euro für das nächste Jahr.

Großabnehmer müssen eine höhere Offshore-Haftungsumlage zahlen. Für Betriebe, die mehr als 1 Million kWh im Jahr verbrauchen, liegt die Umlage in 2017 bei 0,038 ct/kWh.

Nachdem die EEG-Umlage, die genannte Offshore-Haftungsumlage sowie die Netzentgelte größtenteils festgelegt sind, werden die Stromanbieter ihre neuen Stromtarife kalkulieren. Ab November dürften dann die ab 2017 gültigen Stromtarife veröffentlicht werden. Dann werden diese auch in unserem Stromtarifrechner abschließbar sein. Aufgrund der höheren Netznutzungsentgelte und der EEG-Umlage dürften sich die Strompreise deutlich erhöhen.

Die sogenannten "Offshore-Haftungsumlage" ist Bestandteil des Strompreises und basiert auf § 17f Abs. 5 EnWG und berechtigt die Netzbetreiber die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Entschädigungszahlungen haben Offshore-Windparkbetreiber erhalten, deren Anlage nicht rechtzeitig an das Verteilnetz angeschlossen wurde, obwohl die Windanlage in der Lage gewesen ist, Strom zu produzieren.

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‣ Viel Potential zur Energieeinsparung
Potential zur Energieeinsparung
Manchmal muss investiert werden um Kosten einzusparen. Viel Potential zur Energieeinsparung ist häufig im Keller zu finden. Denn knapp zwei Drittel der Haushalte in Deutschland nutzen veraltete Gas- und Ölheizungen.
Jetzt beginnen die kälteren Monate und damit auch die Heizperiode. Haben Sie die Heizungen bereits aufgedreht oder versuchen Sie es noch mit der Verzögerungs-Taktik nach dem Motto „noch reichen die zwei Wolldecken“? Das geht einfacher, zumindest wenn Sie Hauseigentümer sind. Schauen Sie doch mal im Keller nach, ob Ihr Heizkessel auf dem neuesten Stand ist.
Woran Sie das Potential der Energieeinsparung erkennen können
Zum einen spricht ein hoher Abgaswert für einen veralteten Kessel. Wenn Sie die Werte näher erklärt bekommen möchten, kann Ihnen der Schornsteinfeger sicher weiterhelfen, denn dieser misst die Werte jährlich. Der Abgaswert alleine ist aber nicht ausschlaggebend. Ein Heizungslabel, das bei mindestens 15 Jahre alten Heizungen vom Schornsteinfeger angebracht wird, gibt Aufschluss über die Energieeffizienzklasse einer Heizung. Die Klassen reichen von sehr effizient (A++) bis sehr ineffizient (E). Ab der Klasse C besteht Modernisierungsbedarf und entsprechend auch die Möglichkeit der Energiekosteneinsparung. Die meisten Heizkessel müssen aber nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Spätestens aber wenn sich Rost oder Lecks am Heizkessel befinden, sollten Sie dringend aktiv werden.
Der Austausch von Heizkesseln ist eine Investition in die Energieeffizient und somit auch vom Staat gefördert. Die Unterstützung kann bis zu 7.500 Euro Zuschuss oder geringe Zinsen für ein Darlehen bedeuten. Genaue Auskünfte zur Finanzierung erhalten Sie bei der staatlichen KfW-Bank. Prüfen Sie Ihr Potential zur Energieeinsparung.
 
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‣ Nord Stream 2: Baubeginn auf Rügen



Die umstrittene Ostsee-Pipeline für russisches Gas "Nord Stream 2" kommt voran. Auf Rügen wird Ende des Monats damit begonnen die Rohre zu verlegen. Parallel werden Stimmen aus der Politik laut, den Bau zu stoppen. Hintergrund ist das militärische Vorgehen Russlands in Syrien.

Der russische Gasmulti Gazprom setzt den Bau der zweiten Ostsee-Pipeline fort. Die Gas-Pipeline soll ab 2019 direkt russisches Erdgas nach Deutschland transportieren. Nord Stream 2 ergänzt dabei das bereits vorhandene Ostsee-Pipeline „Nord Stream“ und wird mit rund 55 Milliarden Kubikmetern die gleiche Kapazität haben, wie das im Jahr 2012 fertiggestellte Projekt.

Die politische Krise zwischen Deutschland und Russland, aufgrund der Krisen und Kriege in der Ukraine und Syrien haben nun auch für das Pipeline-Projekt Auswirkung. Einzelne Politiker fordern nun einen Baustopp für Nord Stream 2. 

Umstritten ist das rund 8 Milliarden Euro teure Projekt seit langem. Kritiker unterstellen der russischen Regierung die Pipeline als Machtinstrument zu gebrauchen, um nicht länger von Statten wie Polen und der Ukraine als Transitländer abhängig zu sein. Immer noch fließt der größte Teil russischen Gases für Westeuropa über die Pipeline quer durch diese beiden Staaten. Mit den weiteren Ostsee-Strängen sowie der noch im Planungsstadium befindlichen Pipeline über die Türkei hätte Russland mehrere Alternativrouten. 

Jenseits politscher Überlegungen zweifeln jedoch auch viele Wirtschaftsexperten an der Notwendigkeit weiterer Transportkapazitäten. Russlands Argumente weisen auf eine Deckungslücke in der Gasversorgung Westeuropas im Jahr 2030 hin. Ursache dafür sind rückläufige Fördermengen in Großbritannien, den Niederlanden und in Deutschland. Laut russischen Schätzungen besteht dann ein rund 25 Prozentiger Mehrbedarf an russischen Gas. Die Berechnungen unterstellen jedoch einen Anstieg der benötigten Gasmengen, der zumindest für Deutschland bezweifelt werden darf. Im Rahmen einer langfristigen Energiestrategie ist eher von einem reduzierten Bedarf auszugehen: im Bereich Mobilität wird zunehmend auf Elektro-Autos gesetzt. Im Bereich Heizenergie werden immer effizientere Systeme den Bedarf verringern. Sogar ein Verbot von Gasheizungen wird diskutiert.

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‣ Gas: 96 Grundversorger senken die Gaspreise



In den letzten Wochen haben 96 Grundversorger angekündigt zum 01. Oktober, 01. November oder 01. Januar 2017 die Gaspreise in der Grundversorgung zu senken. Der Grund sind konstante Netznutzungsentgelte und sinkende Einkaufspreise. 3 Grundversorger haben dagegen Gaspreiserhöhungen veröffentlicht.

In einer Analyse der Preisänderungen von 99 Grundversorgern hat die ene´t GmbH durchschnittliche Preissenkungen von immerhin 6,6 Prozent errechnet. Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 14.000 kWh sind dies knapp 58,- Euro weniger Gaskosten im Jahr. Die durchschnittlichen Gesamtkosten für den genannten Gasverbrauch pro Jahr liegen damit bei 818,58 Euro.

Bundesweit gibt es jedoch erhebliche Unterschiede. Die Extremfälle liegen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Gaskunden der Stadtwerke Lingen zahlen durchschnittlich nur 638,20 Euro, Kunden im Versorgungsgebiet der Energie und Wasserversorgung Stolberg (NRW) satte 1.011,40 Euro.

3 Grundversorger haben entgegen dem allgemeinen Trend Preiserhöhungen angekündigt. Dies sind die Stadtwerke Ingolstadt mit einer leichten Erhöhung (+0,9 %), die Stadtwerke Eisenhüttenstadt mit +1,2 Prozent sowie die Stadtwerke Rostock mit einem deutlicheren Preisanstieg um +5,6 Prozent.

Gasanbieter mit geringer Preissenkung wechseln

Um zu beurteilen, ob ein Gasversorger die günstigeren Einkaufspreise an die Kunden weitergibt, sollten Kunden die Marke von 6,6 Prozent ansetzen. Eine Preissenkung um diesen Wert sollte jeder Gaskunde von seinem Gasanbieter erwarten. Dies gilt für Kunden in der Grundversorgung, aber auch für Kunden in anderen Tarifen oder bei alternativen Gasanbietern. Zwar sind neben den Einkaufspreisen auch die Netznutzungsentgelte für die Höhe des Gesamtpreises verantwortlich, diese werden in 2017 jedoch kaum ansteigen bzw. können durch die niedrigen Einkaufspreise mindestens kompensiert werden.

Unser Tipp zur Optimierung der Kosten für die Gasversorgung: Wenn eine Kündigung zum Ende des Jahres möglich ist (ggf. Kündigungsfristen beachten), sollte diese umgesetzt werden. Der Wechsel des Gasanbieters oder des Tarifes sollte dann Ende November oder Anfang Dezember angeschoben werden. Dann werden wir die meisten Gasanbieter neue, ab Januar 2017 geltende, Tarife in unserem Gastarifrechner eingestellt haben.

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‣ Höhere Netzentgelte 2017: Die meisten Stromkunden müssen deutlich mehr zahlen



Das Netznutzungsentgelt, das Stromkunden als Bestandteil ihrer Stromrechnung zahlen müssen, wird im kommenden Jahr teilweise deutlich ansteigen. Ein Haushaltskunde mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh im Jahr zahlt dann über 30,- Euro mehr. Die zusätzlichen Belastungen sind jedoch regional und nach Verbrauchsmenge sehr unterschiedlich.

Die ene´t GmbH, ein Systemhaus für die Energiewirtschaft, hat die vorläufigen Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber erhoben und ausgewertet. In einigen Netzgebieten wird es 2017 zu einer Senkung der Netznutzungsentgelte kommen. Stromkunden in weiten Teilen Baden-Württembergs, Thüringen und Nordrhein-Westfalen dürfen sich über fallende oder zumindest gleichbleibende Entgelte freuen. In fast allen anderen Landesteilen werden die Netznutzungsentgelte steigen. Am deutlichsten fällt die Erhöhung im östlichen und südlichen Bayern sowie in Nordostdeutschland aus.

Unterschiedlich hohe Preissteigerungsraten sind neben einzelnen Regionen auch in Bezug auf den Stromverbrauch zu erkennen. Die größten prozentualen Steigerungen sind für Gewerbekunden mit einem Jahresstromverbrauch um 40.000 kWh zu verzeichnen. Die Aufschläge liegen hier in vielen Regionen bei über 25 Prozent.

Am kräftigsten werden die  Netznutzungsentgelte für Gewerbekunden 2017 im Verteilnetz der Bayernwerk AG erhöht. Die Entgelte steigen hier um 44,2 Prozent auf 2.557,60 Euro bzw. 6,39 ct/kWh steigen. Wie ene´t errechnet hat, steigen "in Netzbereichen der Avacon AG in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (+26,7 % auf 2.753,12 Euro) und der E.DIS AG (+25,5 % auf 4.022,04 Euro) wird der Stromtransport teurer. Deren Netzbereich in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern stellt nach derzeitigem Veröffentlichungsstand 2017 das teuerste Gebiet dar. Insgesamt steigen in 3.497 Postleitzahl-Ort-Kombinationen die Durchleitungsgebühren um mehr als 20 Prozent. Am günstigsten wird der Strombezug dagegen netzseitig in Augsburg im Netzbereich der swa Netze sein, dort sinken die Entgelte um rund 11 Prozent auf 1.320,59 Euro bzw. 3,30 ct/kWh."

Auch wenn Gering-Verbraucher prozentual nicht so stark belastet werden, steigen die Netznutzungsentgelte im bundesdeutschen, nach Größe der Verteilnetze gewichteten Schnitt ein Single-Haushalt mit 1.500 kWh pro Jahr um 7,4 Prozent auf 162,09 Euro (+11,20 Euro), bei einem Mehr-Personen-Haushalt (4.000 kWh) verteuern sich die Entgelte sogar um 10,5 Prozent (+31,21 Euro) auf 328,37 Euro.


Stromkostenanstieg durch Stromanbieterwechsel verhindern

Steigende Netznutzungsentgelte und eine höhere EEG-Umlage werden den Strom im kommenden Jahr deutlich teurer machen. Niedrigere Einkaufspreise, wenn diese von den Stromanbietern weitergegeben werden, dürften die Erhöhungen nicht kompensieren. Daher ist die einzige Möglichkeit, die eigenen Stromkosten zu senken oder zumindest konstant zu halten, der Wechsel des Stromanbieters. Steigende Preise ermöglichen die Ausübung des Sonderkündigungsrechts, dass wechsel-willige Kunden nutzen sollten. Gewerbekunden ab einem Verbrauch von 50.000 kWh empfehlen wir ein individuelles Angebot.

Die Veränderungen 2017 der Netznutzungsentgelte in der Übersicht: 

 

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‣ Energiesparend Kochen - so geht's

Wasser kochen
Herd, Backofen, Mikrowelle und Dunstabzugshauben. Die Küche ist voller Elekrogeräte, die jede Menge Strom verbrauchen. Mit wenig Aufwand lässt sich jedoch ein großer Teil der Energie einsparen. Hier ein paar Tipps für Energiesparendes Kochen. 

Wasser gehört in den Kocher…

Der elektrische Wasserkocher ist die schnellste und günstigste Variante für das Erhitzen von Wasser. Seine integrierte Abschaltautomatik schützt sicher vor Verschwendung. Damit schlägt er Kochtopf und Mikrowelle. Bis zu 30% Strom lassen sich so sparen.

In einer Kaffeemaschine mit Thermoskanne lässt sich Kaffee am effizientesten zubereiten und warmhalten. Hier wird nur Energie für das Kaffeekochen benötigt, im Gegensatz dazu kostet die Warmhalteplatte bei der Kaffeemaschine mit Glaskanne zusätzlich Energie, der Verbrauch kann dadurch bis zu dreimal höher sein.

Den Deckel auf den Topf...

Für Speisen mit längeren Garzeiten, etwa Kartoffeln, stehen Kochtopf, Dampfgarer und Schnellkochtopf zur Wahl. Wenn der Topf mit Deckel benutzt und nur wenig Wasser eingefüllt wird, belegt der Kochtopf Platz Eins. Erst dann folgen Schnellkochtopf und Dampfgarer. Die dreifache Energiemenge benötigt, wer Kartoffeln ohne Deckel und mit viel Wasser kocht.

Ein Eierkocher ist praktisch, denn dank Abschaltautomatik muss der Kochvorgang nicht überwacht werden. Zudem kann man hartgekochte Eier darin besonders energiesparend zubereiten. Aber wie viel Energie lässt sich sparen? Im Vergleich zum Kochen im Topf ohne Deckel verbraucht ein Eierkocher nur etwa ein Viertel. Wird die Topfmethode optimiert, also mit Deckel gekocht und nach dem Ankochen die Leistung der Kochstelle rechtzeitig reduziert, ist der Eierkocher dennoch um die Hälfte sparsamer.

Das richtige Material für Töpfe und Pfannen...

Nicht ganz so günstig umsetzbar wie die oben beschriebenen Maßnahmen wäre der Austausch alter Töpfe und Pfannen. Allerdings wird der Umstieg auf Kochgeschirr aus Teflon mit einer Einsparung von rund 25% im Vergleich zu "einfachem" Stahl belohnt.
Viele Haushalte konzentrieren sich bei Einsparmaßnahmen auf Waschmaschine und Kühlschrank. Energiesparendes Kochen ist jedoch deutlich einfacher umzusetzen. Die Verkürzung der täglichen Kochzeit um ca. 20 Minuten, reduziert den Jahresstromverbrauch um knapp 150 Kilowattstaunden. Immerhin eine durchschnittliche Ersparnis von über 40 Euro.

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‣ Stromverbrauch des Kühlschranks reduzieren

Stromverbrauch des Kühlschranks reduzieren


Mit ein paar einfachen Handgriffen können Haushalte die Stromkosten ihres Kühlschranks deutlich reduzieren.


Die effiziente Nutzung eines Kühlschrank beginnt mit der richtigen Position, rät die Verbraucher-zentrale Brandenburg: Das Gerät sollte möglichst kühl stehen und nicht neben Backofen, Heizkörper oder direkt in der Sonne. Zudem sollte der Kühlschrank regelmäßig enteist werden, denn schon eine Eisschicht von unter einem Zentimeter kann den Stromverbrauch des Kühlschranks erheblich steigern. Abtauen lohnt sich also.
Beim Hinein- oder Herausräumen der Lebensmittel in den Kühlschrank sollte man immer daran denken, die Kühlschranktür möglichst schnell wieder zu schließen. Auch sollten Speisen und Getränke nur abgekühlt in den Kühlschrank gestellt werden.
Die Temperatur des Kühlschranks sollte je nach Inhalt richtig eingestellt werden. Für die meisten Lebensmittel sind sechs bis sieben Grad Celsius kalt genug. Nur Fisch, Fleisch und andere schnell verderbliche Lebensmittel müssen noch kälter aufbewahrt werden. Ein Thermometer zur Kontrolle der Temperatur im Kühlschrank ist für wenige Euro im Fachhandel erhältlich.
Bei Kühlschränken, die älter als zehn Jahre sind, lohnt es sich, über einen Austausch durch ein energieärmeres Modell nachzudenken. Beim Neukauf sind vor allem drei Punkte wichtig für den künftigen Stromverbrauch, die Energieeffizienzklasse, die passende Größe für den eigenen Haushalt und den Gerätetyp, also zum Beispiel Kühlgefrierkombination oder doch lieber Kühlschrank und Gefriertruhe.
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‣ 2017: Der Strom wird teurer
Strom wird teurer
Der Strom wird teurer, denn für das Jahr 2017 steht ein Preisanstieg der EEG-Umlage an. Knapp über acht Prozent wird die EEG-Umlage ansteigen und somit den Geldbeutel der Haushalte schmälern.
Der Preis steigt an, der Strom wird teurer – unabhängig von den Stromanbietern. Wie geht das? Die Umlage für Erneuerbare Energien, Ökostrom-Umlage oder einfach EEG-Umlage genannt, wird vom Staat bestimmt und ist eine Gebühr, die zum Ausbau der umweltschonenden Energieerzeugung genutzt wird. Zu den Energiequellen werden insbesondere Windenergie, Wasserkraft und Sonnenenergie gezählt.
Prozentual wird die Umlage knapp über acht Prozent ansteigen, ganz genau von 6,35 Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Die EEG-Umlage ist Teil des Arbeitspreises und wirkt sich somit abhängig vom Stromverbrauch direkt auf die Stromkosten aus. Eine Beispiel-Rechnung stellt ein Drei-Personen-Haushalt dar, der einen Jahresverbrauch von 3300 Kilowattstunden hat. Vergleicht man die Kosten der EEG-Umlage von 2016 und 2017, ist ein Anstieg von rund 18 Euro im Jahr zu verzeichnen.
Auch wenn die Umlage alle Energieanbieter betrifft, lohnt sich ein Anbietervergleich, um die rund 18 Euro Preisanstieg durch die Erhöhung der EEG-Umlage an anderer Stelle einzusparen. Der Strom wird voraussichtlich bei allen Anbietern teurer, dennoch gibt es Anbieter, die durch eine geringere Grundgebühr oder Bonuszahlungen zumindest im ersten Jahr günstiger sind.
 
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‣ Netzgentgelte für 2017 in Baden-Württember nahezu konstant



Strom- und Gaskunden in Baden-Württemberg werden in 2017 keine höheren Netzentgelte zahlen müssen. Für einige Kunden wird sichg sogar eine Reduzierung ergeben, wie der größte Netzbetreiber des Bundeslandes Netz BW GmbH mitgeteilt hat.

Jedes Jahr im Oktober reichen Netzbetreiber ihre Kalkulationen für die Höhe der Netzentgelte in kommenden Jahren bei der Bundesnetzagentur ein. Diese entscheidet dann über die tatsächliche Höhe, die der Netzbetreiber dann in die Strom-  bzw. Gasrechnungen einkalkulieren darf. In der Regel verändert die Bundesnetzagentur die Kalkulation der Netzbetreiber nicht wesentlich. 

Die Kosten der Stromnetze sind bundesweit recht unheitlich verteilt. Grob unterschieden, sind die Stromnetzentgelte in Ostdeutschland und in Schleswig-Holstein am höchsten. Dagegen zahlen Stromkunden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg vergleichsweise wenig. Nach den nun veröffentlichten Kalkulationen des Netzbetreibers Netz BW GmbH, wird sich dies für Baden-Württemberg im kommmenden Jahr nicht ändern.

Die Stromnetzentgelte werden für einen typischen Haushaltsanschluss zwar minimal von 7,46 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 7,49 ct/kWh steigen, dennoch könnte die Stromrechnung sinken. "Denn aufgrund gesetzlicher Änderungen enthalten die Netzentgelte in diesem Jahr erstmals auch die sogenannten Abrechnungskosten. Diese Kosten waren auf der Stromrechnung bisher als separater Posten ausgewiesen. Betrachtet man beide Positionen zusammen, ergibt sich für die Verbraucher sogar eine leichte Entlastung“, erklärt Dr. Christoph Müller, Geschäftsführer der Netze BW. "Ein Haushaltskunde mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh zahlt im Jahr 2017 für Netznutzung und Abrechnung insgesamt 262,15 Euro und damit 12,47 Euro weniger als im laufenden Jahr."

Im Gasbereich gehen die Entgelte im Netz der Netz BW in 2017 leicht zurück – beispielsweise für den Gasanschluss eines Einfamilienhauses um rund 5,7 Prozent von 1,57 ct/kWh auf 1,48 ct/kWh. 

Eine Ursache für hohe Stromnetzentgelte sind hohe Investitionen im Rahmen der Einspeisung Erneuerbarer Energien. Wo der Anteil dieser Energie hoch ist, sind die Kosten ebenfalls hoch. Da der Anteil Erneuerbarer Energien weiter gestiegen ist - und zwar vor allem in nord- und ostdeutschen Regionen - ist dort mit einer Erhöhung der Netzentgelte zu rechnen. In Berlin wird zum Beispiel bereits eine Erhöhung um 1 Cent pro kWh erwartet.
Die regionalen Unterschiede bei den Entgelten für die Gasnetze sind weniger deutlich. In diesem Bereich werden dort die höchsten Netzentgelte gezahlt, wo die modernste Infrastruktur vorhanden ist. Grund sind die höheren Abschreibungen auf neuere Investitionen, die den größten Teil der Entgeltkalkulationen bestimmen.

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‣ Unerlaubter Vertrieb: eprimo erneut vor Gericht




Gegen den Energieanbieter eprimo, ein Tochterunternehmen der RWE / innogy, ist erneut Klage erhoben worden. Wieder sollen eprimo-Call Center Kunden zu unrecht angerufen und getäuscht haben.

Besonders beliebt bei unseriösen Stromvertrieben ist es, sich als Mitarbeiter des örtlichen Stadtwerks auszugeben und die Stromkunden in neue Verträge zu drängen. Die Stadtwerke am See aus Überlingen am Bodensee unterstellen dem Energieanbieter eprimo die Anwendung derartiger Methoden und haben dagegen nun Klage bei Gericht eingereicht.

Für eprimo nicht die erste gerichtliche Auseinandersetzung. Erst im letzten Monat hatten der bundesweit anbietende Discounter einen ähnlichen Fall verloren. Der Hannoveraner Grundversorger enercity hatte geklagt und vor dem Landgericht Hannover gewonnen.

Wer private Kunden per Telefonanruf etwas verkaufen möchte, braucht zwingend eine vorherige Einverständniserklärung des Kunden. Liegt diese nicht vor, ist ein werblicher Anruf untersagt. In der Praxis wird diese Regelung jedoch oft ignoriert. Das explizite Einverständnis eines Kunden zu erhalten ist aufwendig und teuer. Diese Kosten versuchen einige Unternehmen zu vermeiden und rufen dennoch an.

Gegen sogenannte "Cold Calls" können sich Kunden wehren, indem sie bspw. eine Unterlassungserklärung einfordern. Auch mittelbar geschädigte Unternehmen - wie die Stadtwerke am See - gehen regelmäßig gegen "Schwarze Schafe" vor. 

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