‣ Bundesnetzagentur ermittelt gegen Care-Energy Als Aufsichtsbehörde hat die Bundesnetzagentur Ermittlungen gegen die Care-Energy AG wegen des Verdachts der fehlenden Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aufgenommen.  Auslöser waren offensichtlich eine groÃe Anzahl von Kundenbeschwerden wegen nicht korrekter Abrechnungen und ausbleibender Auszahlungen von Guthaben. Desweiteren besteht der Verdacht der unrechtmäÃigen Abmeldung von Kunden. Auch hat die Bundesnetzagentur Zweifel an der notwendigen Finanzkraft der Care-Energy um potentiell offene Forderungen gegenüber Ãbertragungsnetzbetreibern zu begleichen. Care-Energy Kunden fallen in die Grundversorgung Im Zeitraum Ende Mai bis 23. Juni 2016 wurde der Bundesnetzagentur von allen vier Ãbertragungsnetzbetreibern mitgeteilt, dass die Care-Energy AG mit EEG-Monatsabschlagszahlungen im Rückstand ist. Vier Tage später, am 27. Juni 2016, teilt Care Energy mit, dass âmit sofortiger Wirkung sämtliche Lieferantenrahmenverträge und Bilanzkreisverträge in dieser Region (PLZ-Bereich 0 bis 1 und Hamburg, Anm. d. Red.)â gekündigt werden. Für die Care-Energy-Kunden in dieser Region bedeutet dies, ein Rückfall in die (teure) Grundversorgung.  Care-Energy bzw. Expertos sieht sich mit weiteren Forderungen aus nicht geleisteter Abführung der EEG-Umlage ausgesetzt. Aus zwei Gerichtsurteilen ergeben sich potentielle Forderungen in Höhe von knapp 90 Mio. Euro. Die Bundesnetzagentur versucht in diesem Zusammenhang erstens zu klären, welche Firma (Care-Energy AG / Expertos) für diese Verbindlichkeiten haftet und zweitens, ob die haftende Firma wirtschaftlich in der Lage ist, die Verbindlichkeiten zu begleichen. Laut Bundesnetzagentur bestehen hier Anhaltspunkte, dass ggf. Ansprüche nicht erfüllt werden können.
Zahlen Care-Energy-Kunden ohne Gegenleistung? Laut Bundesnetzagentur hat Care-Energy offenbar Kunden in fünfstelliger Anzahl rückwirkend zum 10. Mai 2016 bei Verteilnetzbetreibern wegen angeblichen Auszugs abgemeldet, obwohl es sich in den meisten Fällen wohl nicht um Auszugsfälle handelt. Die meisten Kunden dürften jedoch bereits Monatsabschlagszahlungen für Juni 2016, eventuell auch schon Juli 2016 geleistet haben. Sollten diese Zahlungen nicht (umgehend) erstattet werden, würde Care-Energy kassieren ohne zu leisten. Bereits Ende letzten Jahres stieg der Zahl der bei der Schlichtungsstelle Energie eingegangenen Beschwerden, die Care-Energy betreffen, stark an. Grund waren offensichtlich fehlerhafte Abrechnungen und nicht ausgezahlte Guthaben der Kunden. Auch soll sich Care-Energy nicht an gegenüber der Schlichtungsstelle gemachte Zusagen gehalten haben.
Hohe Strompreise für âSpätzahlerâ Als vor Jahren die Firma FlexStrom Insolvenz anmelden musste, schob die Firma einen GroÃteil der Schuld den âzahlungsunwilligenâ Kunden zu. Hohe offene Forderungen gegenüber säumigen Kunden hätten ein âÃberlebenâ unmöglich gemacht. Care-Energy AG versucht sich mit drastischen Methoden gegen angebliche Spät- bzw. Nichtzahler zu schützen. In einer von der Bundesnetzagentur zitierten Mitteilung der Care-Energy AG werden âsaftige Tarifanpassungenâ angekündigt. Die Preise könnten dann âbis zum Preis des regionalen Grundversorgungstarifes hochgehenâ. Ab wann man ein sog. Spätzahler ist, wurde in der Mitteilung nicht detailliert ausgeführt.
Welche Risiken gibt es? Sollten weitere Verträge zwischen Care-Energy und Netzbetreibern gekündigt werden, würden auch hier betroffene Kunden in die Grundversorgung fallen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist die Energieversorgung der Kunden sichergestellt. Ob in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht besteht, müsste individuell geprüft werden.  Der Vertrieb von Care-Energy-Strom- und Gas-Produkten lief lange Zeit ausschlieÃlich über Vertriebspartner. Später kamen Kooperationspartner wie bspw. âBildâ hinzu. Noch immer werden Strom- und Gas-Produkte über Bild.de vermarktet. Auch über Vergleichsportale wie check24 konnten Care-Energy-Verträge abgeschlossen werden. Stromtipp.de beobachtet seit 1999 den Energiemarkt. Eine Vermittlung von Care-Energy-Produkten haben wir zu keinem Zeitpunkt erwogen. Kooperations- und Vertriebspartner, die weiterhin Care-Energy-Produkte vertreiben, sollten sich über Risiken für die Rückzahlung erhaltener Provisionen im Fall einer Insolvenz erkundigen. Quelle: www.bundesnetzagentur.de; Stromtipp.deÂ
. ‣ Atom-Endlager-Bericht beschlossen   Die Kommission Lagerung hoch radioaktive Abfallstoffe (Endlager-Kommission) hat in der Nacht zum Dienstag ihren Abschlussbericht mit groÃer Mehrheit beschlossen. Der Standort Gorleben ist weiterhin eine der möglichen Alternativen zur Endlagerung radioaktiven Abfalls.  Der Abstimmung gingen langwierige Verhandlungen und Diskussionen zu den letzten verbliebenen Streitpunkten voraus. Einigungen konnten unter anderem in Hinblick auf die geologischen Kriterien Temperaturverträglichkeit sowie Mächtigkeit des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches in Hinblick auf Kristallin erreicht werden. Auch bei der lange strittigen Frage des Rechtsschutzes im Standortauswahlverfahren konnte eine mehrheitsfähige Ãbereinkunft erzielt werden.  Der Bericht der Kommission sieht als empfohlenen Entsorgungspfad vor, den Atommüll in einem Endlagerbergwerk zu entsorgen. Der Standort mit "bestmöglicher Sicherheit" soll in einem dreiphasigen Verfahren ermittelt und per Bundesgesetz festgelegt werden. Die Standortsuche soll durch eine umfassende Ãffentlichkeitsbeteiligung mit Gremien auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene begleitet werden. Der Bericht schlieÃt keines der im StandAG genannten möglichen Wirtsgesteine aus. Damit könnte ein Endlager in Salz-, Ton- oder Kristallinformationen entstehen. Der umstrittene Standort Gorleben in Niedersachsen wird in dem Bericht nicht ausgeschlossen.  Bundesumweltministerin Hendricks geht von einem Endlager im Jahr 2050 aus. Die Endlager-Kommission hatte sich Ende Mai 2014 auf Grundlage des StandAG konstituiert. Der Kommission gehörten insgesamt 32 Mitglieder an. Stimmenberechtigt waren die 16 Vertreter der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen. Je acht Mitglieder wurden aus den Reihen des Bundestages beziehungsweise der Bundesländer entsandt.  . ‣ Gewerbekunden: Intelligente Zähler sind Pflicht ab 2017 
Im Rahmen des Strommarkgesetzes hat die Bundesregierung die Einführung sog. Intelligenter Zähler" (SmartMeter) beschlossen. Zunächst sind jedoch die meisten Privathaushalte ausgenommen, gröÃere Stromabnehmer müssen dagegen bereits in 2017 aufrüsten. SmartMeter, digitale Stromzähler sind ein wichtiger Bestandteil der zukünftigen Stromversorgung. Um die Stromproduktion mit dem Stromverbrauch zu optimieren, wird es "intelligente Netze" benötigen, die digitalen Zähler sind hier wichtiger Bestandteil. Die Anschaffung derariger Zähler ist mit Kosten verbunden. Um die meisten Privathaushalte zu schonen, wird für diese frühestens 2020 und dann auch erst schrittweise ein Einbau verpflichtend. GroÃverbraucher - und dazu zählen im wesentlichen Gewerbekunden - müssen diese digitalen Zähler im nächsten Jahr installieren. Digitale Stromzähler ermöglichen auch die Stromkosten im Haushalt bzw. im Betrieb zu senken. Die "Strom-sparende" Steuerung elektrischer Geräte wird über diese Zähler möglich sein. Die Bundesregierung rechnet mit Einsparungen für Haushalte um 15 Euro pro Jahr.Relativ wenig im Vergleich zu den derzeitigen Anschaffungskosten.
. ‣ Bundestag beschlieÃt Reform des Strommarktgesetzes 
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetze zur Weiterentwicklung des Strommarktes und zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Teil des Strommarktgesetzes ist auch die Stilllegung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten.  Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Mit dem Gesetz stellen wir die Weichen für einen Wettbewerb von flexibler Erzeugung, flexibler Nachfrage und Speichern. Wir nehmen die Stromhändler in die Pflicht: wer Strom verkauft, muss eine identische Menge beschaffen und zeitgleich ins Netz einspeisen, damit die Versorgung jederzeit sicher bleibt. Eine freie Preisbildung am StromgroÃhandelsmarkt sorgt für Investitionen in die benötigten Kapazitäten. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende macht den Stromsektor zum Vorreiter, denn es ermöglicht neue, innovative Geschäftsmodelle z. B. durch die Verknüpfung erneuerbarer Stromerzeugung mit Verbrauchern. Im Zentrum des Gesetzes steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie dienen als sichere Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. SchlieÃlich trägt die Ãberführung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten in eine 'Sicherheitsbereitschaft' mit anschlieÃender endgültiger Stilllegung dazu bei, unsere Klimaziele im Stromsektor bis 2020 zu erreichen."
. ‣ Tesla plant Ãbernahme von SolarCity 
Der kalifornische E-Autobauer Tesla Motors bietet knapp 3 Mrd. Dollar für den Solaranlagen-Hersteller SolarCity. GröÃter Anteilseigner beider Firmen ist Elon Musk, Gründer und Chef von Tesla. Mit der geplanten Ãbernahme erweitert Tesla erneut seine Produktbasis. Bereits im letzten Jahr hatte Tesla begonnen, Stromspeicher zu produzieren und auf den Markt zu bringen. In Deutschland im Rahmen einer Kooperation mit Lichtblick. Mit der ebenfalls in Kalifornien beheimateten Solaranlagenfirma SolarCity erfolgt nun der Einstieg in die Stromproduktion. Tesla offeriert damit Produkte Strom zu produzieren, zu speichern und wiederum zu verbrauchen. Der Autohersteller hatte erst in diesem Jahr mit dem Model X ein E-Auto für das mittlere Preissegment präsentiert. Die Produktion soll 2017 starten, was für eine Firma wie Tesla einige Herausforderungen bereit hält. Dass sich Tesla jetzt noch weitere Geschäftsfelder angeht, sehen einige Anleger kritisch. Die Aktie verlor nach Ankündigung des Ãbernahmeangebots.
. ‣ Bundesregierung: Einigung über Fracking-Regelung 
Das sog. unkonventionelle Fracking soll verboten, alle anderen Fördermethoden auf Landesebene geregelt werden. Diesen Beschluss hat die Bundesregierung getroffen. Ein bisschen Druck von Lobbyisten und dann geht´s doch: nachdem jahrelang keine gesetzliche Regelung zum sog. Fracking gefunden werden konnte, haben die Koalitionspartner nun doch recht schnell eine Einigung erzielt. Nicht zuletzt auf intensiven Druck der beteiligten Erdgas- und Erdölindustrie. Die nationale Gesetzgebung beinhaltet dann ein Verbot des "unkonventionellen" Frackings. Diese Methode, mit der aus relativ flachen Schiefergesteinslagen Gas mithilfe von Chemikalien gefördert werden kann, ist höchst umstritten. Unter Einsatz von Wasser, Sand und Chemikalien wird unter Druck Gas aus den Gesteinsschichten gepresst. Kritiker befürchten eine mögliche Belastung des Grundwasser sowie eine erhöhte Erdbebengefahr. Die Folgen dieser Methode seien noch nicht ausreichend erforscht. Dies sieht die Bundesregierung offensichtlich ebenso und plant ein Verbot - zumindest solange bis weitere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Dagegen bleibt das konventionelle Fracking grundsätzlich erlaubt. Die Bundesregierung verlagert jedoch die jeweilige konkrete Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung auf die Bundesländer. Konventionelles Fracking erfolgt in tiefer gelegenen Gesteinsschichten unter Verwendung bekannter Chemikalien. Das Risiko einer Grundwasserverunreinigung ist hier - in ca. fünft Kilometer Tiefe - deutlich geringer. Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) kritisiert in einer Mitteilung die Entscheidung. Das Verbot des unkonventionellen Frackings verhindere den Abbau groÃer inländischer Erdgasreserven.
. ‣ Prognose: Zahl installierter Stromspeicher verdoppelt sich alle 2 Jahre Die Nachfrage nach Heimspeichern für die Rund-um-die-Uhr-Versorgung von Gebäuden mit Solarstrom wird sich mindestens bis 2020 im Zweijahresturnus verdoppeln. Das ist die Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), der inzwischen auch die Interessen zahlreicher Speicheranbieter vertritt.  Treiber dieser positiven Entwicklung sind stark sinkende Speicherpreise und laut BSW-Solar der Wunsch vieler Bürger nach mehr Unabhängigkeit. Die Anschaffungskosten für schlüsselfertige Eigenheim-Solarstromspeicher haben sich binnen der letzten 24 Monate durch Skaleneffekte und technischen Fortschritt um über 30 Prozent reduziert. Das geht aus aktuellen Befragungen des BSW- und der Speichermesse ees Europe hervor.  Bereits jede dritte neue Photovoltaik-Heimanlage wird nach BSW-Angaben inzwischen mit einem Solarstromspeicher installiert. Insgesamt wurden in Deutschland bereits 40.000 Stromspeicher zumeist in Eigenheimen oder kleinen Gewerbebetrieben installiert. Mithilfe eines Stromspeichers kann ein hohes Maà an Energieautarkie erreicht werden, da inzwischen preiswerter Solarstrom so auch zeitversetzt und nach Sonnenuntergang genutzt werden kann.  Nach einer kurzen Unterbrechung fördert die KfW seit März dieses Jahres wieder den Kauf von Batteriespeichern mit bis zu 25 Prozent.Â
. ‣ Update: EU genehmigt Kaufprämie für E-Autos 
Die Europäische Kommission hat die Kaufprämie für E-Autos ohne Ãnderungen genehmigt. Sie tritt rückwirkend zum 18.05.2016 in Kraft. Noch vor wenigen Tagen deutete sich ein längerer Genehmigungsprozess an. Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18.5.2016. Sie wird in Höhe von 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Bundesmittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird. Anträge können mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.Â
. ‣ Siemens und Gamesa wollen zum führenden Windkraftanbieter fusionieren 
Siemens und die spanische Gamesa haben verbindliche Vereinbarungen über den Zusammenschluss des Siemens-Windgeschäfts inklusive Service mit Gamesa unterzeichnet, um einen weltweit führenden Anbieter von Windkraftanlagen zu schaffen.  Siemens wird neu ausgegebene Aktien an dem kombinierten Unternehmen erhalten und dann 59 Prozent der Anteile besitzen, während die bestehenden Aktionäre von Gamesa 41 Prozent halten werden.  Laut Siemens hatte das kombinierte Unternehmen, das von Siemens konsolidiert werden wird, eine installierte Leistung von 69 GW weltweit, einen Auftragsbestand von ca. 20 Milliarden Euro, einen Umsatz von 9,3 Milliarden Euro und ein angepasstes EBIT von 839 Millionen Euro. Das kombinierte Unternehmen wird seinen Sitz in Spanien haben und an der spanischen Börse notiert bleiben. Die Onshore-Zentrale wird in Spanien und die Offshore-Zentralen werden in Hamburg, Deutschland, und Vejle, Dänemark, sein.  Siemens und Gamesa erwarten ein erhebliches Synergiepotenzial durch den Zusammenschluss. In Summe werden jährliche EBIT-Synergien von 230 Millionen Euro im Jahr vier nach Closing erwartet. "Als ein führender Windkraftanlagen-Anbieter â besonders in den Schwellenländern â ist Gamesa ein perfekter Partner für uns. Durch den Zusammenschluss werden Siemens und Gamesa eine deutlich breitere Palette an Produkten, Services und Lösungen anbieten können, um so die Kundenanforderungen zu erfüllen. Dieser Schritt bringt Siemens und Gamesa in die beste Position, um erneuerbare Energie für die Kunden bezahlbarer zu machen", sagte Lisa Davis, Mitglied des Vorstands der Siemens AG.  . ‣ VW: Stärkere Fokussierung auf E-Mobilität 
Der Volkswagen Konzern hat das Zukunftsprogramm âTOGETHER â Strategie 2025" beschlossen. Der Vorstand bezeichnet dies als "Startschuss für den gröÃten Veränderungsprozess in der Geschichte des Volkswagen Konzerns gegeben". Erreicht werden soll dies durch die umfassende Transformation des automobilen Kerngeschäfts, den zügigen Aufbau eines neuen Geschäftsfelds Mobilitätslösungen, deutliche Effizienzsteigerungen sowie die Stärkung der Innovationskraft und des unternehmerischen Denkens und Handelns im Unternehmen. Ein besonderer Fokus bei den Fahrzeugen und Antrieben gilt der Elektromobilität. Insgesamt sollen in den kommenden zehn Jahren mehr als 30 rein Batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) auf den Markt gebracht werden. Der Anteil solcher Fahrzeuge am Pkw-Weltmarkt könnte nach Schätzungen des Unternehmens dann bereits bei rund einem Viertel liegen. Für den eigenen BEV-Absatz im Jahr 2025 prognostiziert der Volkswagen Konzern ein Volumen von zwei bis drei Millionen Einheiten, entsprechend einem Anteil von rund 20 bis 25 Prozent am dann erwarteten Gesamtabsatz.
. ‣ Genehmigung der E-Auto Kaufprämie verzögert sich 
Die im April von der Bundesregierung beschlossene Kaufprämie für neue E-Autos kann noch nicht ausgezahlt werden. Die EU-Kommission prüft noch die Zulässigkeit dieser Prämie. Bis zu einer Genehmigung sollten sich Kaufinteressenten zurückhalten. Mit 4.000 Euro pro Kauf eines E-Autos wollte die Bundesregierung den Absatz fördern. Für Hybridfahrzeuge sollte es 3.000 Euro geben. Der Beschluss der Bundesregierung kann jedoch erst umgesetzt werden, wenn die EU-Kommission die Zulässigkeit dieser Subvention genehmigt hat - und das ist bisher noch nicht erfolgt. Für Kunden, die jetzt ein E-Auto kaufen, besteht daher das Risiko die Prämie nicht zu erhalten. Denn ob die Subvention überhaupt genehmigt wird, ist offen und darüber hinaus ist unklar, ob bei einer Zulässigkeit der Prämie, diese auch rückwirkend ausgezahlt werden kann. Die Bundesregierung hatte die Förderung zum 1. Mai geplant. In dieser unklaren Situation, auch bis wann sich die EU-Kommission entscheidet, ist offen, sollten Kaufinteressenten abwarten oder ohne die Prämie kalkulieren.  . ‣ Smart Home â Altersgerechtes Wohnen 
Smart Home ist nicht nur eine Hilfe beim Stromsparen, sondern unterstützt ältere Menschen im Alltag. Diese technischen Helfer ermöglichen altersgerechtes Wohnen in vertrauter Umgebung. Das Forschungsfeld, welches sich altersgerechtes Wohnen zum Ziel gesetzt hat, nennt sich âAmbient Assisted Livingâ (AAL). Das bedeutet so viel wie âvon der Umgebung unterstütztes Lebenâ. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf den Wohlfühlfaktor und die Sicherheit gelegt. Vorteile für Senioren sollen besonders in der leichten, wenig aufwendigen Bedienbarkeit der vernetzten Geräte zu finden sein. Hinzu kommt die Möglichkeit, sich an Termine und die Einnahme von Medikamenten erinnern zu lassen. Einfach im Kalender eintragen und schon wird keine Medikamenteneinnahme mehr versäumt. Dieses System ermöglicht altersgerechtes Wohnen über einen längeren Zeitraum. Die Erinnerung an Medikamente, Messungen von Blutdruck oder ähnlichem könnte sogar zu geringeren Pflegedienstkosten führen. Besonders in Deutschland gewinnt altersgerechtes Wohnen an Bedeutung, da die Gesellschaft durchschnittlich deutlich älter wird. Altersgerechtes Wohnen â Problemfelder Wie beim Thema Smart Home im Allgemeinen, darf auch der Datenschutz im Smart Home für altersgerechtes Wohnen nicht unbeachtet bleiben. Das Gefühl durch Sensoren und Kameras überwacht zu werden, trägt nicht zu einer Wohlfühloase bei. Gerade im Bereich des AAL, wo auch sensible medizinische Daten vom Smart Home an ärzte und Pfleger übertragen werden könnten, muss Datenschutz gewährleistet sein. Voraussetzung für ein funktionierendes Vernetztes Zuhause ist auch die Bereitschaft der Nutzer sich mit dem Thema und der Bedienung auseinander zu setzen. Altersgerechtes Wohnen mit Smart Home Unterstützung ist auf dem Weg in die Praxis, doch noch nicht ganz angekommen. . ‣ München: Tanken an der Laterne Die BMW Group und die Stadt München haben mit ihrem gemeinsamen Pilotprojekt zum Aufbau flächendeckender Ladeinfrastruktur vier StraÃenlaternen im Münchner Stadtgebiet mit dem âLight & Chargeâ System als Ladesäulen ausgestattet. Diese können ab sofort im Rahmen einer ersten Pilotphase im Alltagsbetrieb von Münchner Kunden genutzt werden.  âLight & Chargeâ steht für eine Integration von Ladepunkten in die bestehende städtische Infrastruktur. Vorhandene âStadtmöbelâ wie etwa StraÃenlaternen können einfach und kostengünstig als Ladestationen ausgestattet werden. Der Zugang zur Ladestation erfolgt mittels RFID-Karte oder Einscannen eines QR-Codes mit dem Mobiltelefon. Durch die kompakten Abmessungen ist die Ladestation besonders für Innenstädte und Wohngebiete geeignet. Das Pilotprojekt ist das Ergebnis einer Kooperation zwischen der BMW Group, der Stadt München, den Stadtwerken München und dem Start-Up-Unternehmen eluminocity. Dieter Reiter, Oberbürgermeister der Stadt München: âDies ist ein weiterer Schritt von München zur Smart Cityâ.
Erna-Maria Trixl, Geschäftsführerin Vertrieb der Stadtwerke München: âBei âLight & Chargeâ bestand die Herausforderung vor allem darin, dass die Münchner StraÃenbeleuchtung sich nicht â wie in manch anderer Kommune â für den Anschluss von Ladestationen eignet, da hier nur bei eingeschaltetem Licht Strom flieÃt. Somit mussten eigene Anschlüsse ans SWM Versorgungsnetz erstellt werden. Die Laternen dienen also nur als Halterung. Durch den Anschluss ist nun aber sichergestellt, dass hier wie an allen anderen SWM Ladesäulen 100 % ökostrom geladen wirdâ.  Nahezu alle in der EU erhältlichen Elektrofahrzeuge können an den Ladestationen mit einer maximalen Ladeleistung von bis zu 22 kW (AC) aufgeladen werden. Abgerechnet wird der Stromverbrauch über das Ladenetzwerk âBMWi ChargeNowâ, zu dem über 40.000 Ladepunkte in 25 Ländern zählen, oder über den âLadenetzâ-Verbund der Stadtwerke. Die Nutzungsgebühren beginnen bei 2ct/Minute für AC Laden und bei 28ct/Minute für DC Laden.
âLight & Chargeâ ist neben dem neuen Standort in München bereits in Chicago, Eindhoven und Starnberg im Einsatz.
. ‣ Fracking: Unternehmen setzen Bundesregierung unter Druck 
Seit Jahren ist eine gesetzliche Regelung zum sog. Fracking überfällig. Jetzt verlieren Unternehmen aus der Gasförderung die Geduld und planen Genehmigungen auf Basis bisheriger Regelungen zu erwirken. Unterstützung erhalten Sie dabei von der niedersächsischen Landesregierung. Die deutschen Erdgas- und Erdölproduzenten fordern ein Ende des Stillstands beim Einsatz von Hydraulic Fracturing in der etablierten Erdgasförderung. âUnsere Mitgliedsunternehmen können nach fünf Jahren nicht länger warten. Es ist höchste Zeit zu entscheiden. Wenn nicht auf Basis einer neuen Gesetzgebung, dann auf Basis der bestehenden Rechtslageâ, sagt Martin Bachmann, Vorsitzender des Bundesverbandes Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) auf der Jahrestagung des Verbandes in Hannover. Fünf Jahre habe die Branche freiwillig auf die Bearbeitung von Anträgen für konventionelle Erdgasförderprojekte mit der etablierten Methode des Hydraulic Fracturing verzichtet, um die Verabschiedung einer neuen Fracking-Gesetzgebung zu ermöglichen. âAllen Ankündigungen zum Trotz scheint sich die Bundespolitik erneut in die Sommerpause zu verabschieden, ohne über den vorliegenden Kabinettsentwurf zu entscheidenâ, erläutert Bachmann. Er betont: âDie Politik ignoriert völlig, dass es um die Zukunft einer ganzen Branche, deren Mitarbeiter und Standorte geht. Daher wird die Branche keine andere Alternative haben, als eine Bearbeitung aktuell vorliegender und neu einzureichender Anträge auf Basis des geltenden Rechts einzufordern.â Unterstützung signalisiert unterdessen Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies. âDeshalb werden wir auf niedersächsischer Seite alle Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Zukunft von Erdöl und Erdgas und auch Geothermie und Geoenergie gesichert ist. Wenn es nicht zu einer Regelung auf Bundesebene kommt, werden wir es auf Länderebene vernünftig lösen und umsetzenâ, kündigt Lies in seiner Videobotschaft an den Verband an. Dr. Christoph Löwer, Hauptgeschäftsführer des BVEG, weist im Rahmen der Tagung auf die dramatischen Folgen des Stillstands hin: âKein Fracking bedeutet langfristig das Ende der Erdgasförderung in Deutschland. Bereits heute bedeutet es den Verlust von Arbeitsplätzen vor allem in Niedersachsen. Investitionen von rund 1 Mrd. Euro der Industrie sind in der Warteschleife.â Dabei ist der Einsatz von Hydraulic Fracturing in konventionellen Lagerstätten etabliert. Die Technologie wird in Deutschland bereits seit fünf Jahrzehnten angewendet. Gut ein Drittel des hierzu-lande produzierten Erdgases wird mit dem Einsatz von Fracking gefördert. Infolge der politischen Debatte habe sich die Erdgasförderung in Deutschland bereits halbiert. Löwer erläutert: âHeute werden nur noch rund zehn Prozent des deutschen Erdgasbedarfs aus heimischen Quellen gedeckt â vor 15 Jahren waren es noch mehr als 20 Prozent. Geht der Trend so weiter, wird Deutschland in wenigen Jahren vollständig von Lieferungen aus dem Ausland abhängig sein.â Die Förderung von sog. Schiefergas mit der Fracking-Methode ist umstritten. Beim Fracking wird unter Hochdruck eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien ins Gestein gepresst, wodurch Risse entstehen, durch die später das Gas hochgepumpt wird. Beim Fracking geht es um Gas, das fest in die Poren des Gesteins, vor allem Schiefer, eingeschlossen ist. Wissenschaftler halten die Methode für noch nicht ausreichend erforscht. So wird befürchtet, dass einerseits durch den Einsatz von Chemikalien Grundwasser verunreinigt wird. Andererseits ehen zum Beispiel betroffene Anwohner die Erdbebengefahr für zu hoch an. Dass die Gasförderindustrie nun Unterstützung aus Niedersachsen erhält, verwundert nicht. Die überwiegende Menge deutschen Erdgases wird bereits heute in Niedersachsen gefördert. Auch sehen Geologen hier die gröÃten Schiefergasvorkommen. Das Land Niedersachsen profitiert direkt über einen "Förderzins" von der Gasförderung. Innerhalb der Bundesregierung ist Fracking umstritten. Während in der SPD eher die Tendenz zu sehr strikter gesetzlicher Regulierung besteht, wollen insbesondere die wirtschaftsnahen CDU-Abgeordneten die Methode recht umfassend zulassen. Da es noch keine expliziten gesetzlichen Regelungen zu Fracking gibt, ist es möglich Genehmigungen auf bisherigem Recht zu beantragen. Die rechtliche Auslegung der bestehenden Regelungen obliegt dann nicht mehr dem Bund, sondern wird auf Landesebene geregelt. So wäre es möglich, dass z.B. Niedersachsen eigene Regelungen entwickelt.
 . ‣ EM-Bandenwerbung: Wer ist SOCAR? 
Wer dieser Tage Spiele der Fussball-Europameisterschaft schaut, wird es bemerkt haben: in allen Stadien wirbt eine Firma "Socar". Dahinter verbirgt sich die staatliche Energiegesellschaft Aserbaidschans.  SOCAR steht für State Oil Company of Azerbaijan Republic. Das Unternehmen bündelt die gesamte staatliche Erdgas- und Erdölförderung des rohstoffreichen Aserbaidschans. Die Gesellschaft entstand 1992 aus der Fusion mehrerer staatlicher Energieunternehmen. Der über Socar abgewickelte Export von Erdöl und Gas hat ein erhebliches Volumen: knapp 80% aller aserbaidschanischen Exporte entfallen auf Socar-Geschäfte. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hauptstadt Baku. Interessant für den europäischen Markt wurde Socar durch die Ankündigung und mittlerweile begonnen Bau einer Gaspipeline von Aserbaidschan nach Italien. Das 45-Milliarden-Dollar-Projekt Südlicher Gaskorridor bringt spätestens 2020 Erdgas aus Aserbaidschan in die EU und damit auch eine gröÃere Unabhängigkeit von russischen Erdgaslieferungen. In Deutschland ist Socar noch relativ unbekannt. In anderen europäischen Ländern tritt die Marke öfters in Erscheinung - so zum Beispiel in der Schweiz, wo Tankstellen unter dem Logo betrieben werden (siehe Foto). . |