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EVANGELISCHE KIRCHE IM RHEINLAND
- Landessynode -
PRESSEMITTEILUNG Nr. 18/2018
11. Januar 2018
Landessynode fordert Erleichterungen
bei der Zusammenführung von Familien
Weitere Themen sind: legale Einwanderung und Schutz von Kindern
Bad Neuenahr. Der Schutz von Flüchtlingen in Deutschland und Europa steht im Mittelpunkt von verschiedenen Beschlüssen, die die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland auf ihrer Tagung in Bad Neuenahr heute Morgen getroffen hat. In Bezug auf den achten Bericht zur Flüchtlingsproblematik an den EU-Außengrenzen fordert die Landessynode eine an humanitären Standards ausgerichtete gesamteuropäische Flüchtlingspolitik und setzt damit ihren 2008 begonnenen Protest gegen eine Politik, die ein unvermindert anhaltendes Massensterben von Flüchtlingen in Kauf nimmt, fort.
Die Kirchenleitung ist nun aufgefordert, sich auf allen Ebenen für die Schaffung legaler Zugangsmöglichkeiten für Flüchtlinge einzusetzen. „Das bedeutet insbesondere: Schaffung eines Einwanderungsgesetzes, großzügige Resettlement-Programme auf EU-Ebene, nationale humanitäre Aufnahmeprogramme, Errichtung humanitärer Korridore, ein Familiennachzug für subsidiär Geschützte sowie die weitere Umsetzung der Relocation-Beschlüsse aus dem Jahr 2015,“ heißt es in dem Beschluss.
Die Landessynode setzte sich weiter dafür ein, dass mit Blick auf die laufenden Verhandlungen über eine Dublin IV-Verordnung die Möglichkeiten zum Selbsteintritt aus humanitären Gründen bestehen bleiben. Jegliche Vorverlagerungen von Zulässigkeitsprüfungen auf nicht-EU-Staaten seien abzulehnen, ebenso eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen. Auch eine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes an Drittstaaten müsse ausgeschlossen sein. Eine weitere Forderung der Landessynode ist der besondere Schutz von minderjährigen Flüchtlingen entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention in Verbindung mit dem Haager Kinderschutzübereinkommen.
Beim Thema Familienzusammenführung bittet die Landessynode die Kirchenleitung, sich für einen zügigen Nachzug sowohl im Rahmen der Dublin-III-Verordnung aus EU-Staaten als auch aus Drittstaaten einzusetzen. Auch für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus (sogenannter subsidiärer Schutz) müsse die Familienzusammenführung erleichtert werden. Die Aussetzung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte dürfe nicht verlängert werden. Der Erlass des Auswärtigen Amtes vom 20. März 2017 sei aufzuheben.
Grundsätzlich sprach sich die Synode gegen eine weitere Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes aus: „Das Recht auf Asyl gilt uneingeschränkt und darf nicht durch politische Entscheidungen begrenzt werden.“ Die Kirchenleitung wird gebeten, sich dafür einsetzen, dass das individuelle Recht auf Asyl durch Regelungen und Gesetzesverschärfungen nicht weiter eingeschränkt wird und dass bereits erfolgte Gesetzesverschärfungen zurückgenommen werden.
Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland tagt vom 7. bis 12. Januar 2018 in Bad Neuenahr. Sie ist das oberste Leitungsgremium der mit mehr als 2,54 Millionen Mitgliedern zweitgrößten Landeskirche in Deutschland. Die Synode hat 210 stimmberechtigte Mitglieder (sowohl Theologinnen und Theologen als auch Nichttheologinnen und -theologen) aus den 38 Kirchenkreisen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland.
Absender:
Landessynode der Evangelische Kirche im Rheinland | Arbeitsbereich Kommunikation - verantwortlich: Pressesprecher Jens Peter Iven |
zurzeit: Dorint-Tagungshotel | Am Dahliengarten 1 | 53474 Bad Neuenahr | Tel: 02641/895-601 oder -602 | Mobil: 0172/2603373 | www.ekir.de/landessynode
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