| Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Ihre Mandanten Notarkosten scheuen, ist ja auch ein eigenhändiges Testament ohne weiteres möglich. Ihr erster Rat könnte dann lauten: Bitte keinen maschinengeschriebenen Ausdruck verwenden. Handschriftlich muss es sein, aber vielleicht nicht gerade auf der Rückseite eines Einkaufszettels, oder? In einem Fall beim OLG Oldenburg war es ein Kneipenblock hinter einer Theke, auf dem u.a. der Spitzname der Partnerin des Gastwirts stand, die „alles bekommen“ sollte. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | |