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Sehr geehrte Damen und Herren,

rund ums Erben, Vererben und die Erstellung eines Testaments gibt es viele Mythen und Missverständnisse. Von einem »Vermächtnis« hat man zum Beispiel vielleicht schon einmal gehört, aber was ist eine »Auflage«? Das erklären wir Ihnen heute im ersten Beitrag.

Passend zum Thema »Erben« ist auch unsere heutige Ratgeber-Empfehlung: Das Buch heißt ganz einfach »Der Erbfall« und bietet eine Fülle von Informationen für alle, die beim Vererben oder Erben gute Entscheidungen treffen können möchten – schauen Sie auf jeden Fall mal ins Inhaltsverzeichnis und die Leseprobe rein! Die Links finden Sie unten.

Im zweiten Teil wenden wir uns heute zunächst an Vermieter: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Erstattung von Grundsteuer für 2022 möglich. Bis Ende März müssen Sie dafür gegebenenfalls aktiv werden! Außerdem erklären wir, was Mieter und Vermieter von den neuen Mietspiegeln haben.

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre!

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Geldtipps
INHALT DIESES NEWSLETTERS

TESTAMENT
Was ist eine Auflage?
 
RATGEBER
Der Erbfall
 
FÜR VERMIETER
Bis 31.3. handeln und Grundsteuer zurückholen!
 
MIETSPIEGEL
Was die neuen Mietspiegel Vermietern und Mietern bringen
 

Testament: Was ist eine Auflage?

Mit einer Auflage kann der Erblasser seine Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen veranlassen. Er kann natürlich auch eine Person begünstigen, im Gegensatz zum Vermächtnisnehmer erlangt aber der Begünstigte grundsätzlich keinen Anspruch auf die Leistung. Was das bedeutet und welche Möglichkeiten es gibt, erklären wir hier.
 
» Testament
 

Der Erbfall

Ratgeber: Der Erbfall
Dieser Ratgeber hält wertvolle Expertentipps und praxisnahe Beispiele bereit, damit Erben und Erblasser die richtigen Entscheidungen treffen können.

Damit Ihre Erben auf alles vorbereitet sind!

» Inhaltsverzeichnis
» Leseprobe (PDF)

 
Jetzt informieren

Vermieter: Bis 31.3. handeln und Grundsteuer zurückholen!

Bei Leerstand oder ausbleibenden Mieteinnahmen können Vermieter einen Teil der Grundsteuer zurückerhalten. Voraussetzung: Der Einnahmeausfall ist nicht selbst verschuldet.
 
» Grundsteuer
 

Was die neuen Mietspiegel Vermietern und Mietern bringen

Seit dem 1.7.2022 sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern dazu verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Dabei gelten allerdings Übergangsfristen: Städte dieser Größe, die bislang keinen Mietspiegel hatten, mussten bis zum 1.1.2023 einen einfachen Mietspiegel erstellen und veröffentlichen. Entscheidet sich die Kommune für einen qualifizierten Mietspiegel, gewährt das Gesetz dafür Zeit bis 1.1.2024. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
 
» Mietspiegel
 

Finanzamt


Grundsteuererklärung: Praktische Hilfe beim Einspruch

Laden Sie hier unsere kostenlosen Musterschreiben für Ihren Einspruch herunter.

» Weiterlesen
 

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