| | Sehr geehrte Damen und Herren, wer in einem Alten- oder Pflegeheim lebt, befindet sich in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis. Das Heimgesetz bzw. mittlerweile die Heim- und Pflegegesetze der Länder verbieten daher u.a. erbrechtliche Zuwendungen an Mitarbeiter und Träger. Ist das Ihren Mandanten bewusst? In einem Fall vor dem OLG Frankfurt hatte eine Seniorin in ihrem Testament einen Verein eingesetzt, der über die Kirche mit dem Heim verbunden, allerdings juristisch unabhängig war. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | | |
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| | Testamente: Verstoß gegen Heim- und Pflegegesetz? | | | | Die Erbeinsetzung eines Vereins, der zwar in dieselbe hierarchische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin eingebunden ist, aber juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängig ist, beinhaltet keinen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Heim- und Pflegegesetzes. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und die Beschwerde gegen die Erbscheinserteilung an den Verein zurückgewiesen. Mehr erfahren | | |
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| | ++Gratis++ Nachweisgesetz: Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag | | | | Bei neuen Arbeitsverträgen besteht ab sofort Handlungsbedarf: Das neue Nachweisgesetz ist seit dem 1.8.2022 in Kraft und die neuen Vorgaben sind ab sofort bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu beachten. Doch wie formulieren Sie und Ihre Mandanten die neuen Klauseln ganz konkret? Unsere Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Iris Henkel, gibt Ihnen in diesem Download zu allen relevanten neuen Regelungen Musterformulierungen an die Hand, die Sie für Ihre eigenen Verträge und die Ihrer Mandanten nutzen können. Übersichtlich geordnet nach den entsprechenden Nummern des § 2 Abs. 1 Nachweisgesetz. Klicken Sie hier und laden Sie jetzt kostenlos die Hinweise und Musterformulierungen für den Arbeitsvertrag herunter! |
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| | Schmerzensgeld: Verletzungsfolgen durch losgerissenen Hund | | | | Verursacht ein sich losreißender Hund den Sturz eines Radfahrers, haftet der Halter des Hundes wegen der sog. Tiergefahr für die Schäden. Das OLG Frankfurt hat damit die von der Vorinstanz angenommene Höhe des Schmerzensgelds von 7.000 € bestätigt - auch vor dem Hintergrund, dass es dem Kläger nicht mehr möglich ist, Freizeitsportarten, wie Motorrad- und sportliches Fahrradfahren, auszuüben. Mehr erfahren | | |
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| | Baugenehmigung für Hochgarage bestätigt | | | | Das Verwaltungsgericht Trier hat einen Eilantrag gegen eine Baugenehmigung für eine offene Hochgarage auf einem Klinikgelände abgelehnt. Die Genehmigung verstößt demnach weder gegen einen Gebietserhaltungsanspruch der Antragstellerin noch verletzt sie das drittschützende Gebot der Rücksichtnahme. Insbesondere bestünden für unzumutbare Immissionen durch Lärm- und Abgase keine Anhaltspunkte. Mehr erfahren |
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| | Eilverfahren gegen die Räumung von Lützerath erfolglos | | | | Die Allgemeinverfügung zur Räumung der Ortslage Lützerath hat weiterhin Bestand. Das darin ausgesprochene Aufenthalts- und Betretungsverbot ist voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden und damit einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen bestätigt. Insbesondere sei keine Berufung auf den Rechtfertigungsgrund des „zivilen Ungehorsams“ möglich. Mehr erfahren |
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