Sehr geehrte Damen und Herren, Streit ums Erbe - davon können Ihre Mandanten jederzeit betroffen sein - gerade wenn es ein Testament gibt. Ein einziges Wort kann dann den Ausschlag geben. Wie ist z.B. das Wort „Abkömmling“ zu verstehen? Oder genauer: Wie hat es der Erblasser gemeint? Bei gemeinschaftlichen Testamenten unter Ehepartnern kann das auch die Frage entscheiden, inwieweit der überlebende Partner noch die Erbfolge ändern kann. Das OLG Oldenburg hat hierzu wichtige Hinweise gegeben - mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion
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