ab sofort dürfen Ärzte der Fahrerlaubnisbehörde im Rahmen einer Screening-Untersuchung nur noch den medizinischen Befund mitteilen, nicht mehr, wie bislang, zusätzlich eine Empfehlung über die Fahrtauglichkeit aussprechen. Das entschied der Gesetzgeber mit einer Erneuerung der Fahrerlaubnis-Verordnung. Welche Konsequenzen das hat, erfahren Sie im heutigen VR-Newsletter. Ebenso: Am 3. November ist Halbzeit beim großen Wissenswettbewerb Best Azubi. Alle, die besonders schnell sind und uns die ersten zwei Fragebögen bis zum 3. November 2022 ausgefüllt und eingesendet haben, haben die Chance auf einen tollen Gewinn: eine Nacht im Doppelzimmer mit Frühstück in einem Arcona Hotel der Wahl. Jetzt schnell Mitmachen! Alle Infos gibt es weiter unten. Einen erfolgreichen Donnerstag wünscht Ihnen die Redaktion der VerkehrsRundschau! |