Lkw-Fahrer dürfen ihre Corona-Testbescheinigung, die sie im Rahmen einer betrieblichen Testung bei einem fremden Betrieb erhalten, auch bei anderen Betrieben vorzeigen. Das hat das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Bisher galt der Test nur beim Abladen am jeweiligen Betrieb und musste beim nächsten Betrieb wiederholt werden. Diese und weitere Meldungen aus Spedition, Transport und Logistik haben wir für Sie im heutigen Newsletter zusammen gestellt. Die Redaktion der VerkehrsRundschau wünscht Ihnen einen sonnigen Donnerstag! |