#trending // das Bundesverfassungsgericht Der nach Social-Media-Interaktionen erfolgreichste deutschsprachige journalistische Artikel des Tages war am Mittwoch einer von Tagesschau.de: "Seehofer verliert Rechtsstreit gegen AfD" lautete die Headline. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass Bundesinnenminister Seehofer ein Interview mit sich selbst, in dem er sich u.a. kritisch gegenüber der AfD äußert, nicht auf der Website des Ministeriums hätte veröffentlichen dürfen. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle: "Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt". Natürlich freute sich die AfD über die Entscheidung - u.a. auf der Facebook-Seite der AfD Bayern -, aber auch aus ganz anderen politischen Richtungen gab es Kommentare. So twitterte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP: "Die CSU muss endlich mal lernen, dass sich Partei- und Staatsapparat unterscheiden #Seehofer". |